Suchen und Finden
Mehr zum Inhalt
Responsibility to Protect - Frankreich als internationaler Akteur der Menschenrechte im subsaharischen Afrika? - Der völkerrechtliche Wandel nach dem Genozid in Ruanda
Responsibility to Protect: Frankreich als internationaler Akteur der Menschenrechte im subsaharischen Afrika? Der völkerrechtliche Wandel nach dem Genozid in Ruanda
1
Inhaltsverzeichnis
3
I Einleitung
7
II Die Entwicklung vom Klassischen zum Humanitären Völkerrecht
9
II.1) Eine inhaltliche Definition des Klassischen Völkerrechtes
9
II.2) Die Neuerungen im Humanitären Völkerrecht
10
II.3) Der Schritt vom Humanitären Völkerrecht zur „Responsibility to Protect“Konzeption und Zielsetzung
12
II.3.1) zur Ausarbeitung des Konzeptes der R2P
12
II.3.2) Die völkerrechtlichen Kernaussagen und Grundideen der R2P
14
II.3.2.1) Die Responsibility to Prevent
16
II.3.2.2) Die Responsibility to React
17
II.3.2.3) Die Responsibility to Rebuild
18
II.3.2.3) Die R2P und der Schutz der elementarsten Menschenrechte
19
II.4) Analyseinstrumente für so genannte „Failed States“ in der „Governance“-Forschung
20
II.4.1) Grundlagen und Grundbegriffe der „Governance-Forschung“
20
II.4.2) Die Anwendung des „Governance“-Begriffes im Hinblick auf Failing bzw. FailedStates
22
III) Der völkerrechtliche Präzedenzfall Ruanda - Geburtsstunde der R2P
24
III.1) Der Genozid in Ruanda - ein Präzedenzfall, seine Ursachen und sein Verlauf
24
III.1.1) Die regionale Ausgangssituation vor dem Genozid
25
III.1.2) Die konkreten Ursachen des Genozids in Ruanda
26
III.1.3) Der Genozid, seine Geschehnisse und seine völkerrechtliche Auswertung
27
III.1.4) Die Rolle der Vereinten Nationen während des Genozids – die Reaktionendes Sicherheitsrates und der Generalversammlung
29
III.1.4.1) Die Reaktion der Generalversammlung auf den Genozid
30
III.1.4.2) Die Reaktion des Sicherheitsrates im Verlauf des Genozids
32
III.1.4.3) Frankreich und der ruandische Genozid – die französisch-ruandische Auswertung der Geschehnisse
34
III.1.4.3.1) Frankreich und der ruandische Genozid – der Rapport Mucyo
34
III.2) Ruanda als Ausgangspunkt der Ausarbeitung der „Responsibility to Protect“
35
III.3) Das Image der „Responsibility to Protect“ nach dem Genozid in Ruanda
36
III.4) Die Responsibility to Protect fünf Jahre nach ihrer offiziellen Verabschiedung- eine erste Zwischenbilanz
37
III.4.1) Stimmen von Generalsekretär Ban Ki Moon zur RtP und deren Umsetzung
37
III.4.2) Weitere Stimmen zum Stand und aktuellen Image der R2P
40
IV Der internationale Akteur Frankreich im subsaharischen Afrika
44
IV.1) Frankreichs bisherige und aktuelle Außenpolitik als internationaler Akteurim subsaharischen Afrika
44
IV.1.1) Die Kolonialmacht Frankreich im subsaharischen Afrika
46
IV.1.2) Der internationale Akteur Frankreich und seine aktuelle Strategie imsubsaharischen Afrika
47
IV.2) Frankreichs Außenpolitik innerhalb der Strukturen der GASP/ESVP
50
IV.3) Frankreichs Rolle als einer der P5-Staaten innerhalb der Vereinten Nationen
52
IV.4) Frankreichs Rolle bei der NATO
54
IV.5) Strukturelle Grundlagen im subsaharischen Afrika – die OAU und die AUim Vergleich
56
IV.5.1) Die Organisation der Afrikanischen Union (Organization of the AfricanUnion, OAU) – ihre Gründungscharta
56
IV.5.2) Die Afrikanischen Union (African Union, AU) – die Nachfolgerin der OAUund die wichtigsten Neuerungen in der völkerrechtlichen Ausrichtung
57
V) Notwendige Weiterentwicklungen und Reformen zur vollständigen Implementierungder R2P
60
V.1) Inhaltlicher Überblick zum Ergänzungs – und Nachbesserungsbedarf bei derR2P
60
V.2) Reformbedarf bei den Vereinten Nationen zur Umsetzung der R2P
61
V.2.1) Was bereits an Reformen geleistet wurde
61
V.2.1.1) Die Einrichtung der Peacbuilding-Commission – Verlagerung der VereintenNationen auf präventive Maßnahmen und Peacebuilding
61
V.2.1.2) Der neue Menschenrechtsrat
62
V.2.2) Weiterhin bestehender Reformbedarf
64
V.2.2.1) Weiterhin bestehender Reformbedarf – Die Entscheidungsstruktur desSicherheitsrates
64
V.2.2.2) Reformen bei der Generalversammlung
65
V.2.2.3) Weiterer Reformbedarf innerhalb der UN-Strukturen
66
V.3) Reformbedarf in Frankreich
68
V.4) Reformen innerhalb der Strukturen der AU bzw. innerhalb der Regionalorganisationen
69
V.4.1) Reformen in den Strukturen der AU
69
V.4.2) Reformen bei den Regionalorganisationen – Das Beispiel der CEMACbzw. der CEEAC218
71
VI) Schlussbetrachtungen
73
Résumé en français:
77
Abkürzungsverzeichnis:
78
Literatur – und Quellenverzeichnis:
79
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.