Responsibility to Protect - Frankreich als internationaler Akteur der Menschenrechte im subsaharischen Afrika? - Der völkerrechtliche Wandel nach dem Genozid in Ruanda

von: Nadja Konersmann

Diplomica Verlag GmbH, 2010

ISBN: 9783836644044 , 84 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 23,00 EUR

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Responsibility to Protect - Frankreich als internationaler Akteur der Menschenrechte im subsaharischen Afrika? - Der völkerrechtliche Wandel nach dem Genozid in Ruanda


 

Responsibility to Protect: Frankreich als internationaler Akteur der Menschenrechte im subsaharischen Afrika? Der völkerrechtliche Wandel nach dem Genozid in Ruanda

1

Inhaltsverzeichnis

3

I Einleitung

7

II Die Entwicklung vom Klassischen zum Humanitären Völkerrecht

9

II.1) Eine inhaltliche Definition des Klassischen Völkerrechtes

9

II.2) Die Neuerungen im Humanitären Völkerrecht

10

II.3) Der Schritt vom Humanitären Völkerrecht zur „Responsibility to Protect“Konzeption und Zielsetzung

12

II.3.1) zur Ausarbeitung des Konzeptes der R2P

12

II.3.2) Die völkerrechtlichen Kernaussagen und Grundideen der R2P

14

II.3.2.1) Die Responsibility to Prevent

16

II.3.2.2) Die Responsibility to React

17

II.3.2.3) Die Responsibility to Rebuild

18

II.3.2.3) Die R2P und der Schutz der elementarsten Menschenrechte

19

II.4) Analyseinstrumente für so genannte „Failed States“ in der „Governance“-Forschung

20

II.4.1) Grundlagen und Grundbegriffe der „Governance-Forschung“

20

II.4.2) Die Anwendung des „Governance“-Begriffes im Hinblick auf Failing bzw. FailedStates

22

III) Der völkerrechtliche Präzedenzfall Ruanda - Geburtsstunde der R2P

24

III.1) Der Genozid in Ruanda - ein Präzedenzfall, seine Ursachen und sein Verlauf

24

III.1.1) Die regionale Ausgangssituation vor dem Genozid

25

III.1.2) Die konkreten Ursachen des Genozids in Ruanda

26

III.1.3) Der Genozid, seine Geschehnisse und seine völkerrechtliche Auswertung

27

III.1.4) Die Rolle der Vereinten Nationen während des Genozids – die Reaktionendes Sicherheitsrates und der Generalversammlung

29

III.1.4.1) Die Reaktion der Generalversammlung auf den Genozid

30

III.1.4.2) Die Reaktion des Sicherheitsrates im Verlauf des Genozids

32

III.1.4.3) Frankreich und der ruandische Genozid – die französisch-ruandische Auswertung der Geschehnisse

34

III.1.4.3.1) Frankreich und der ruandische Genozid – der Rapport Mucyo

34

III.2) Ruanda als Ausgangspunkt der Ausarbeitung der „Responsibility to Protect“

35

III.3) Das Image der „Responsibility to Protect“ nach dem Genozid in Ruanda

36

III.4) Die Responsibility to Protect fünf Jahre nach ihrer offiziellen Verabschiedung- eine erste Zwischenbilanz

37

III.4.1) Stimmen von Generalsekretär Ban Ki Moon zur RtP und deren Umsetzung

37

III.4.2) Weitere Stimmen zum Stand und aktuellen Image der R2P

40

IV Der internationale Akteur Frankreich im subsaharischen Afrika

44

IV.1) Frankreichs bisherige und aktuelle Außenpolitik als internationaler Akteurim subsaharischen Afrika

44

IV.1.1) Die Kolonialmacht Frankreich im subsaharischen Afrika

46

IV.1.2) Der internationale Akteur Frankreich und seine aktuelle Strategie imsubsaharischen Afrika

47

IV.2) Frankreichs Außenpolitik innerhalb der Strukturen der GASP/ESVP

50

IV.3) Frankreichs Rolle als einer der P5-Staaten innerhalb der Vereinten Nationen

52

IV.4) Frankreichs Rolle bei der NATO

54

IV.5) Strukturelle Grundlagen im subsaharischen Afrika – die OAU und die AUim Vergleich

56

IV.5.1) Die Organisation der Afrikanischen Union (Organization of the AfricanUnion, OAU) – ihre Gründungscharta

56

IV.5.2) Die Afrikanischen Union (African Union, AU) – die Nachfolgerin der OAUund die wichtigsten Neuerungen in der völkerrechtlichen Ausrichtung

57

V) Notwendige Weiterentwicklungen und Reformen zur vollständigen Implementierungder R2P

60

V.1) Inhaltlicher Überblick zum Ergänzungs – und Nachbesserungsbedarf bei derR2P

60

V.2) Reformbedarf bei den Vereinten Nationen zur Umsetzung der R2P

61

V.2.1) Was bereits an Reformen geleistet wurde

61

V.2.1.1) Die Einrichtung der Peacbuilding-Commission – Verlagerung der VereintenNationen auf präventive Maßnahmen und Peacebuilding

61

V.2.1.2) Der neue Menschenrechtsrat

62

V.2.2) Weiterhin bestehender Reformbedarf

64

V.2.2.1) Weiterhin bestehender Reformbedarf – Die Entscheidungsstruktur desSicherheitsrates

64

V.2.2.2) Reformen bei der Generalversammlung

65

V.2.2.3) Weiterer Reformbedarf innerhalb der UN-Strukturen

66

V.3) Reformbedarf in Frankreich

68

V.4) Reformen innerhalb der Strukturen der AU bzw. innerhalb der Regionalorganisationen

69

V.4.1) Reformen in den Strukturen der AU

69

V.4.2) Reformen bei den Regionalorganisationen – Das Beispiel der CEMACbzw. der CEEAC218

71

VI) Schlussbetrachtungen

73

Résumé en français:

77

Abkürzungsverzeichnis:

78

Literatur – und Quellenverzeichnis:

79