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Wasser Energie Verkehr - Vergaberecht für Praktiker - Eine Einführung anhand von Fällen
Deckblatt
1
Titelseite
4
Abkürzungsverzeichnis
16
Literaturverzeichnis
19
A. Grundlagen des Vergaberechts in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Verkehr
20
I. Gegenstand des Vergaberechts
20
II. Rechtsgrundlagen
20
III. Sektorenvergaberecht als Sonderrecht
21
IV. Neustrukturierung des Sektorenvergaberechts
22
V. Aufbau der Sektorenverordnung
24
VI. Rechtsgrundlagen für Vergaben im Sektorenbereich
24
1. Grundprinzipien des Vergaberechts
25
a) Transparenz
25
b) Wettbewerb
26
c) Vertraulichkeitsschutz
27
d) Gleichbehandlung
27
e) Wirtschaftlichkeit
28
f) Förderung mittelständischer Interessen
29
g) Verwirklichung des freien europäischen Binnenmarktes
30
h) Treu und Glauben
30
i) Anforderungen an die Kommunikation
31
2. Ermessen und Beurteilungsspielraum des Auftraggebers
33
3. Vergaberecht kraft eigener Geltung
33
4. Verpflichtung zur Anwendung von Vergaberecht durch Haushaltsrecht
34
B. Anwendungsbereich der Sektorenverordnung
35
I. Persönlicher Anwendungsbereich - Für wen gilt die SektVO?
35
1. Öffentliche Auftraggeber im Allgemeinen
35
2. Öffentliche Auftraggeber im Sektorenbereich
35
a) Begriff des Sektorenauftraggebers
35
b) Reine Sektorenauftraggeber
36
c) Öffentliche Auftraggeber
38
aa) Allgemeines
38
bb) Gründungszweck
39
cc) Staatsnähe
41
d) Unterscheidung zwischen reinen Sektorenauftraggebern i. S. v. § 98 Nr. 4 und öffentlichen Auftraggebern i. S. v. § 98 Nr. 2 GWB
46
e) Abgrenzung zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
48
3. Auftragnehmer
51
II. Vergaberechtlich relevante Tätigkeiten
51
III. Sektorentätigkeiten: Der sachliche Anwendungsbereich - Wann haben Sektorenauftraggeber die SektVO anzuwenden?
52
1. Trinkwasserversorgung
53
a) Das Erfordernis fester Netze
53
b) Versorgung der Allgemeinheit
53
c) Betreiben und Bereitstellen der Netze
54
d) Gewinnung von Trinkwasser
54
e) Transport und Verteilung von Trinkwasser und die Versorgung der Netze mit Trinkwasser
54
f) Erweiterungen der Tätigkeit
54
aa) Ableitung und Klärung von Abwässern
55
bb) Wasserbauvorhaben
55
cc) Bewässerungs- und Entwässerungsvorhaben
55
g) Einschränkung
55
2. Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung
55
a) Das Erfordernis fester Netze
55
b) Versorgung der Allgemeinheit
56
c) Betreiben und Bereitstellen der Netze
56
3. Verkehr
56
a) Sektorentätigkeiten im Bereich Verkehr
56
b) Flugverkehr
57
c) Schiffsverkehr
57
d) Schienen- und Personenverkehr
57
e) Erbringen von Verkehrsleistungen
58
4. Mischaufträge mit und ohne Sektorenbezug
58
a) Grundregel
58
b) Sonderfälle
59
aa) Erste Sonderregel (§ 99 Abs. 8 Satz 2 GWB)
59
bb) Zweite Sonderregel (§ 99 Abs. 8 Satz 3 GWB)
59
5. Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Sektorentätigkeiten
59
a) Abgrenzungskriterien
59
b) Einzelne Tätigkeiten im Detail
60
aa) Neubau- und Umbauvorhaben bei Verwaltungs- und Sozialgebäuden
60
bb) Gebäuden und Grundstücken zugehörige Tätigkeiten
61
cc) Büromaterialbeschaffung
61
dd) Software (Abrechnung, Steuerung der technischen Anlagen)
61
ee) Rechtsanwälte, Betriebsberater und Projektmanager
61
ff) Zäune zum Schutz der Anlagen
61
gg) Fuhrpark/Transport
62
hh) Wartungsverträge
62
IV. Anwendung des Vergaberechts bei In-House-Geschäften
62
V. Anwendung des Vergaberechts bei Kooperationen zwischen Kommunen und anderen selbstständigen staatlichen Einheiten
66
VI. Anwendung des Vergaberechts bei Vertragsverlängerungen
67
1. Vertragsverlängerungen ohne Pflicht zur Neuausschreibung
68
2. Vertragsverlängerungen mit Pflicht zur Neuausschreibung
68
VII. Anwendung des Vergaberechts bei Nebenangeboten
68
VIII. Schwellenwerte
69
1. Schwellenwerte im Sektorenvergaberecht
69
a) Bedeutung der Schwellenwerte
69
b) Geltungsdauer
70
c) Höhe
70
d) Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
70
2. Ermittlung der Schwellenwerte
71
a) Methode und Zeitpunkt der Auftragswertermittlung
71
b) Umgehungsverbot
71
c) Schätzung des Auftragswertes in besonderen Fällen
72
aa) Schätzung des Auftragswertes bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen, Daueraufträgen u. a. Dauerschuldverhältnissen
72
bb) Schätzung des Auftragswertes im Falle einer losweisen Vergabe
73
cc) Schätzung des Auftragswertes von Bauleistungen
73
dd) Schätzung des Auftragswertes von Dienstleistungen
73
ee) Rahmenvereinbarungen und dynamische elektronische Verfahren
73
ff) Optionen und Vertragsverlängerungen
73
gg) Innovationspartnerschaften
73
IX. Ausnahmen
74
1. Ausnahmen des § 100 Abs. 2 GWB für den Sektorenbereich
74
a) Beschaffung von Trinkwasser, Energie und Brennstoffen
74
b) Nicht sektorenbezogene Tätigkeiten
74
c) Unternehmensverbünde
74
d) Netze in Drittstaaten
75
e) Finanzdienstleistungen
75
2. Ausnahmen für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
75
a) Abgrenzung von Aufträgen zu Konzessionen
75
b) Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen
76
c) Vergabe von Konzessionen an Subventionsempfänger und im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge
77
3. Ausnahmen für Vergaben aller Art
77
a) Arbeitsverträge
77
b) Staatlich verliehene Monopole
78
c) Immobilienbezogene Geschäfte
78
d) Schlichtungs- und Schiedsgerichtsleistungen
78
e) Forschung und Entwicklung
78
C. Vorbereitung des Vergabeverfahrens bis zur Bekanntgabe - Auswahl der Verfahrensart und Vertragsform; Erstellung der Unterlagen
79
I. Die Auswahl der Vergabeart
79
1. Verfahren bei Sektorentätigkeiten oberhalb der Schwellenwerte
79
a) Grundsatz
79
b) Offenes Verfahren
80
c) Nicht offenes Verfahren
80
d) Verhandlungsverfahren
81
aa) Prinzipien
81
bb) Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
82
cc) Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
83
e) Auslobungsverfahren (Wettbewerbe)
84
f) Innovationspartnerschaft
85
2. Verfahrensarten unterhalb der Schwellenwerte
85
a) Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften unterhalb der Schwellenwerte im allgemeinen Vergaberecht
85
b) Ausschreibungspflicht oder Erleichterung des Vergaberechts gemäß den Vorgaben der SektVO?
86
aa) Möglichkeit eines Erst-Recht-Schlusses
87
bb) Erst-Recht-Schluss zur alten Rechtslage (vor Inkrafttreten der SektVO)
87
cc) Erst-Recht-Schluss zur neuen Rechtslage (nach Inkrafttreten der SektVO)
88
dd) Europarechtliche Perspektive auf das Sektorenvergaberecht unterhalb der Schwellenwerte
89
ee) Argumentation im Hinblick auf das Verhältnis des Kartellvergaberechts zum Haushaltsvergaberecht
90
3. Ausschreibung im Ganzen oder losweise Vergabe?
91
II. Die Auswahl der Vertragsform
92
1. Die Wahl der richtigen Vertragsart
92
2. Die Wahl der zweckmäßigsten Form des Vertragsabschlusses
94
III. Die Verdingungsunterlagen
94
1. Leistungsbeschreibung als Herzstück des Vergabeverfahrens
94
a) Gegenstand der Leistungsbeschreibung
94
b) Inhaltliche Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
94
aa) Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung
94
bb) Gebot der produktneutralen Leistungsbeschreibung
97
cc) Gebot der Risikominimierung
100
dd) Umweltschutz; Energieeffizienz
100
2. Fristen
101
a) Bemessung der Fristen
101
b) Länge und Berechnung der Fristen
101
c) Fristen für zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
102
d) Zuschlags- und Bindefrist
102
aa) Länge der Zuschlags- und Bindefrist
102
bb) Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist
103
3. Eignungs- und Wertungskriterien
105
4. Anforderung von Subunternehmererklärungen
106
D. Durchführung des Vergabeverfahrens
108
I. Bekanntmachung der Eignungs- und Zuschlagskriterien
108
1. Inhalt und Zweck der Bekanntmachung
108
2. Form und Veröffentlichung der Bekanntmachung
109
3. Inhalt der Vergabeunterlagen
109
II. Aufforderung zur Angebotsabgabe
109
III. Öffnung der Angebote
110
IV. Prüfung und Bewertung der Angebote (§ 26 SektVO)
110
1. Erste Stufe: Eignung der Angebote
110
a) Ausschluss von Angeboten mit sofort erkennbaren, groben Fehlern
110
b) Ausschluss von unvollständigen Angeboten
111
c) Ausschluss von abweichenden Angeboten
113
d) Ausschluss von widersprüchlichen Angeboten
113
e) Ausschluss von doppelten Angeboten
113
2. Zweite Stufe: Eignung der Bieter
113
a) Gesetzliche Auswahlkriterien
113
b) Fachkunde
114
c) Leistungsfähigkeit
114
d) Zuverlässigkeit und Gesetzestreue
115
e) Bestimmung und Nachweis der Eignungskriterien
116
aa) Fachkunde
117
bb) Leistungsfähigkeit
117
cc) Zuverlässigkeit
117
dd) Unzulässige Nachweise
117
ee) Neue Eignungskriterien nach § 97 Abs. 4 GWB?
118
ff) Präqualifikationssysteme
119
gg) Nachforderungspflicht
119
3. Dritte Stufe: Ausschluss ungeeigneter Angebote
119
a) Ausschluss von Angeboten mit unangemessenem Preis
119
b) Ausschluss von Angeboten aus Drittstaaten
120
4. Vierte Stufe: Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot
120
a) Prüfung der Wirtschaftlichkeit
120
b) Zulässigkeit von Nachverhandlungen
121
c) Preisrecht und Vergabe
123
aa) Rechtsgrundlage
123
bb) Anwendungsbereich
123
cc) Preistypen
124
5. Abschluss: Informationspflichten und Zuschlag
126
V. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
127
1. Unterschiede zum offenen und nicht offenen Verfahren
127
a) Bei der Angebotsprüfung
127
b) Bei der Eignungsprüfung
128
2. Verhandlungsstrategien
128
a) Sukzessives Abschichten
128
aa) Verhandlungsphasen
128
bb) Aufweichungen
130
b) "Preferred bidder"
130
aa) Vorteile und Nachteile
130
bb) Verhandlungsverlauf
130
c) Verhandlungspflicht des Auftraggebers
131
aa) Bestehen einer Verhandlungspflicht
131
bb) Umfang der Verhandlungspflicht
133
cc) Zulässigkeit von Initiativangeboten
133
3. Formen der Verhandlungen
134
4. Verhandlungsgegenstände
135
5. Häufige Fehler in den Verhandlungen
136
VI. Die dynamische elektronische Beschaffung
136
VII. Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
138
1. Möglichkeit zur Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens
138
2. Teilaufhebung oder -einstellung des Verfahrens
140
3. Folgen einer unberechtigten Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens
140
VIII. Nach der Vergabe
142
E. Rechtsschutz
143
I. Rechtsschutz im Vergaberecht
143
II. Vorabinformations- und Wartepflicht
145
1. Vorabinformationspflicht
145
2. Wartepflicht
146
3. Folgen eines Verstoßes
146
III. Rügeobliegenheiten des Bieters
147
1. Gegenstand und Zweck
147
2. Rügefristen
148
3. Rügeberechtigung
149
IV. Akteneinsichtsrecht des Bieters
149
V. Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte
150
1. Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren
150
a) Antrag, §§ 107 Abs. 1, 108 GWB
150
b) Antragsbefugnis
150
c) Antragsfrist
151
d) Erfüllung der Rügeobliegenheit
152
e) Besonderheiten bei De-facto-Vergaben
152
2. Sekundärrechtsschutz (Schadensersatz)
153
a) Allgemeine Ersatzansprüche
154
aa) Schadensersatz bei Verletzung des vorvertraglichen Vertrauens
154
bb) Sonstige Anspruchsgrundlagen im BGB
154
cc) Sonstige Anspruchsgrundlagen außerhalb des BGB
155
b) Besonderer Ersatzanspruch bei Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung
155
3. Sonstiger Rechtsschutz
155
a) Eilverfahren
155
aa) Ablauf des Eilverfahrens
155
bb) Schutzschrift des Sektorenauftraggebers
156
b) Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
157
aa) Zulässigkeitsvoraussetzungen
157
bb) Ablauf des Beschwerdeverfahrens
158
cc) Beschwerdeentscheidung
160
c) Divergenz- und EuGH-Vorlage
160
d) Fortsetzungsfeststellung
161
e) Europäisches Vertragsverletzungsverfahren
161
aa) Rechtsweg
161
bb) Zulässigkeit
161
cc) Begründetheit
163
dd) Entscheidung des Gerichtshofs
163
VI. Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
163
1. Die Rechtswegfrage
164
2. Betroffenheit eines subjektiven Rechts?
164
VII. Schadenersatz des Auftraggebers bei missbräuchlicher Inanspruchnahme von Rechtsschutz
166
Anhang: Texte der wichtigsten Rechtsgrundlagen
168
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
170
Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
193
Anhang 1 Verzeichnis der Dienstleistungen
214
Anhang 2 Technische Spezifikationen (Fundstelle: BGBl. 2009, 3125)
217
Anhang 3 In die Bekanntmachungen über vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen (Fundstelle: BGBl. I 2009, 3126)
218
Anhang 4 Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur Richtlinie 2009/33/EG)
219
Anhang 5 Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten
219
Stichwortverzeichnis
221
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.