Ratgeber Psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen - Informationen für Betroffene, Eltern, Lehrer und Erzieher

von: Manfred Döpfner, Franz Petermann

Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, 2008

ISBN: 9783840922084 , 74 Seiten

2. Auflage

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 7,99 EUR

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Ratgeber Psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen - Informationen für Betroffene, Eltern, Lehrer und Erzieher


 

"5 Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es? (S. 72-73)

Wenn die psychischen Probleme Ihres Kindes stark ausgeprägt sind und Sie selbst schon vieles ohne durchschlagenden Erfolg probiert haben, dann sollten Sie sich fachliche Hilfe bei einem Psychotherapeuten holen. Folgende Kriterien können Ihnen bei der Entscheidung helfen:

1. Das Kind leidet unter den Problemen sehr stark oder seine weitere Entwicklung wird durch die Probleme sehr belastet.
2. Die Probleme des Kindes in der Familie sind sehr stark ausgeprägt und beeinträchtigen das Zusammenleben in der Familie erheblich.
3. Die Probleme des Kindes treten nicht nur in der Familie auf, sondern sind auch im Kindergarten beziehungsweise in der Schule oder in anderen Situationen sehr stark ausgeprägt. Das Kind hat dadurch erhebliche Schwierigkeiten im Kindergarten oder in der Schule.
4. Die Probleme des Kindes bestehen schon lange.
5. In der Familie gibt es noch andere große Probleme, zum Beispiel starke Eheprobleme, psychische Probleme anderer Familienmitglieder (z. B. anderer Kinder, des Vaters oder der Mutter). Je mehr von diesen fünf Punkten auf Ihr Kind und Ihre Familie zutreffen, um so eher sollten Sie sich um eine fachliche Hilfe von Psychologen, Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychiatern kümmern.

Diese Fachleute arbeiten entweder in Institutionen, wie Beratungsstellen oder Kliniken, oder sie arbeiten im Rahmen einer Praxis. Psychotherapeuten sind im Grundberuf meist Ärzte oder Psychologen. Die meisten Psychotherapeuten bieten Therapien für Erwachsene an, manche arbeiten aber auch mit Kindern und Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bieten ausschließlich Therapien für Kinder und Jugendliche an.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Psychotherapie, die von den Krankenkassen anerkannt sind: die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Seit langem gibt es Streit darüber, welche der Therapieformen bei welchen psychischen Problemen von Kindern und Jugendlichen besser geeignet ist.

Es scheint sich jedoch immer mehr herauszukristallisieren, dass Verhaltenstherapie zumindest bei umgrenzten psychischen Problemen (z. B. Einnässen und Einkoten oder bestimmte Ängste) und bei Verhaltensauffälligkeiten, die durch Aggressivität, Aufmerksamkeitsprobleme oder hyperkinetische Verhaltensweisen gekennzeichnet sind, meist schneller hilft und auch effektiver ist. Bei anderen Auffälligkeiten sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse noch nicht so eindeutig, dass eine der beiden Therapierichtungen eindeutig bevorzugt werden kann.

Die Fachgesellschaft der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie hat für verschiedene psychische Auffälligkeiten Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung herausgegeben, denen entsprechende Empfehlungen entnommen werden können. Neben der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie gibt es noch andere Therapieformen, die sich zumindest teilweise für einige Störungsbilder als wirkungsvoll erwiesen haben, die aber in der Regel von den Krankenkassen nicht finanziert werden. Dazu zählen die (nondirektive) Spieltherapie, die Gesprächspsychotherapie und die Familientherapie.

Viele Psychotherapeuten kombinieren jedoch auch verschiedene Therapieformen. Bevor der Psychotherapeut eine Therapie durchführen kann, wird er in einigen Sitzungen mit Ihnen über die Probleme sprechen und Ihr Kind psychologisch untersuchen. Danach können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag für die Behandlung Ihres Kindes stellen. Sie müssen die Bewilligung der Krankenkasse abwarten, bevor Sie sich sicher sein können, dass die Therapie auch von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Krankenkasse wird immer nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen bewilligen."