Kulturförderung durch den Bund - Das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Föderalismusreformen

Kulturförderung durch den Bund - Das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Föderalismusreformen

von: Petra Schulze

GRIN Verlag , 2020

ISBN: 9783346238894 , 398 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 39,99 EUR

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Kulturförderung durch den Bund - Das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Föderalismusreformen


 

Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: cum laude, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde aus vielschichtig ineinander greifenden Kompetenzbereichen und Aufgaben von Bund und Ländern. Die vorliegende Arbeit entstand aus dem Interesse der Verfasserin an der sich aus dieser engen Verzahnung von Bund und Ländern ergebenden Föderalismusdiskussion in der Bundesrepublik Deutschland und dem ursprünglichen Scheitern der ersten Stufe der Föderalismusreform aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten im Bereich der Bildungspolitik. Sie beschäftigt sich mit der staatlichen Pflege von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft unter dem Aspekt ihrer Finanzierung im Föderalstaat Bundesrepublik Deutschland im Spannungsverhältnis zwischen der 'Kulturhoheit der Länder' und der Finanzmacht des Bundes einerseits, sowie zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit andererseits. Die staatliche Pflege von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft spielt in Deutschland eine große Rolle. Kulturpflege wird seit jeher und bis heute überwiegend als Staatsaufgabe verstanden und als Staatsaufgabe wahrgenommen. In einem Föderalstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist die (finanzielle) Zuständigkeit trotzdem nicht immer offensichtlich. In diesem Kontext wird der Bereich 'Kultur' im Rahmen der staatlichen Kompetenzverteilung oft eindeutig den Ländern zugeordnet.