Entwicklungspolitik zwischen der EU und Kamerun. Cotonou-Abkommen und Economic Partnership Agreement: Einklang oder Widerspruch?

von: Jan Wähnert

Diplomica Verlag GmbH, 2018

ISBN: 9783961461547 , 88 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 29,99 EUR

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Entwicklungspolitik zwischen der EU und Kamerun. Cotonou-Abkommen und Economic Partnership Agreement: Einklang oder Widerspruch?


 

Textprobe: Kapitel 4: Entwicklungspolitik zwischen der EU und Kamerun: Nachdem in Kapitel 2 ein Entwicklungsverständnis etabliert wurde und es sich in Kapitel 3 durch die Analyse Kameruns als zweckmäßig erwiesen hat, kann nun ein Einstieg in die Entwicklungspolitik zwischen der EU und Kamerun erfolgen. Die Entwicklungspolitik zwischen der EU und Kamerun wird im wesentlichen durch das Cotonou-Abkommen (Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG) bestimmt. Bevor im Hauptteil dieses Buches eine kritische Analyse des Cotonou-Abkommens anhand des Entwicklungsverständnisses erfolgen kann, soll in Abschnitt 4.1 zunächst ein grundlegendes Verständnis darüber vermittelt werden. Dies gilt analog für das EPA in Abschnitt 4.4, welches im Kontext des Welthandelssystems der World Trade Organization (WTO) und dem Generalized System of Preferences (GSP) der EU, thematisiert in Abschnitt 4.3, eingeordnet werden muss. Dafür ist wiederum ein Verständnis über die grundlegenden internationalen Begrifflichkeiten bezüglich Entwicklungsländern in Abschnitt 4.2 notwendig. Abschnitt 4.5 wird eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse zur Entwicklungspolitik zwischen der EU und Kameruns sein. 4.1: Das Abkommen von Cotonou: Die Entwicklungspolitik zwischen der EU und Kamerun wird grundlegend durch das Abkommen von Cotonou bestimmt. Dieses Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der EU und 79 AKP-Staaten, womit eine gewisse Allgemeingültigkeit der Entwicklungspolitik gegenüber diesen AKP-Staaten impliziert ist. Historisch sind die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten durch die koloniale Vergangenheit geprägt (vgl. Matambalya 1999, S.20 ff.). Aus dieser gemeinsamen Historie kann eine besondere entwicklungspolitische Verantwortung abgeleitet werden. Entsprechend handelt es sich bei der 1975 abgeschlossenen vertraglichen Grundlage der Beziehungen, dem Abkommen von Lomé, um ein umfangreiches wirtschafts- und entwicklungspolitisches Partnerschaftsabkommen (vgl. Matambalya 1999, S.20). Das im Jahr 2000 in Cotonou unterzeichnete Abkommen von Cotonou bildet dessen Rechtsfolger (vgl. Europäischer Rat und Rat der EU 2018). Es sei angemerkt, dass dieses im Februar 2020 ausläuft, aber um entsprechende neue völkerrechtlich abgeschlossene Verträge, beispielsweise in den Bereichen der Umwelt- und Klimapolitik sowie der Sicherheitspolitik, angepasst und verlängert werden soll (vgl. Europäische Kommission 2016b). Das Cotonou-Abkommen ist ein ganzheitliches Partnerschaftsabkommen, dass die drei Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit und eine umfassende politische Dimension beinhaltet. Die Entwicklungszusammenarbeit wird in erster Linie durch den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) getragen. Der Handel soll durch eigenständig ausgehandelte EPAs geregelt werden. Die politische Dimension wird durch gemeinsame Organe, wie der einmal jährlich tagende AKP-EU-Ministerrat, der AKP-EU-Botschafterausschuss und durch die paritätische parlamentarische Versammlung gefestigt (vgl. Europäischer Rat und Rat der EU 2018). Diese aufgezeigten Grundlagen genügen zur Einordnung des Cotonou-Abkommens als das wesentliche entwicklungspolitische Abkommen zwischen der EU und Kamerun, welches im Hauptteil dieses Buches anhand des Entwicklungsverständnisses analysiert werden soll. 4.2: Definition Entwicklungsland: Zum Verständnis des EPAs, muss zunächst das Generalized System of Preferences der EU verstanden werden. Dafür ist zunächst ein Blick auf die internationalen Begrifflichkeiten bezüglich Entwicklungsländern unabdingbar. In den internationalen Organisationen wie der UNO, WTO oder Weltbank finden sich die Begriffe developed, developing oder auch transition country sowie least developed country. Allerdings besteht für diese Termini keine einheitliche Definition. Die Einordnung der Länder erfolgt in der Regel nach dem Nationaleinkommen, wobei die Einkommens- oder Armutsgrenze unterschiedlich definiert werden kann. In der WTO gilt die Besonderheit, dass die Länder eine eigenständige Einstufung, entweder als developed oder developing country vornehmen, wobei die anderen Mitglieder die Möglichkeit haben, diese Einstufung anzuzweifeln und prüfen zu lassen (vgl. WTO 2018a). Internationale Einigkeit besteht bei der Einordnung der EU, USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland zu den developed countries (vgl. OECD 2006). Daneben bei der Klassifikation der UNO in Bezug auf die 47 least developed countries (LDC), i.e. den nach Nationaleinkommen am wenigsten entwickelten Staaten der Welt (vgl. UNO 2017c). Es sei angemerkt, dass Kamerun nicht in die Kategorie der LDC fällt, sondern ein developing country ist. Im Hauptteil dieses Buches genügt daher die Abstraktion auf die Begriffe Industriestaat einerseits und Entwicklungsland andererseits.