Insolvenzverwalterhaftung bei Unternehmensfortführung

Insolvenzverwalterhaftung bei Unternehmensfortführung

von: Udo Becker

Mohr Siebeck , 2016

ISBN: 9783161547805 , 335 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

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Preis: 89,00 EUR

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Insolvenzverwalterhaftung bei Unternehmensfortführung


 

Cover

1

Vorwort

8

Inhaltsverzeichnis

10

Kapitel A: Einleitung

26

Kapitel B: Historische Entwicklung und heutiger Stand der Insolvenzverwalterhaftung

28

I. Vor 1855

28

1. Verfahrensziele

28

2. Haftung des „Kurators“

30

II. Die preußische Konkursordnung 1855

30

1. Verfahrensziele

30

2. Verwalterhaftung

31

III. Die Konkursordnung von 1877

31

1. Verfahrensziele

31

2. Verwalterhaftung

32

IV. Die Insolvenzordnung von 1999

33

1. Verfahrensziele

33

2. Verwalterhaftung

34

V. Die Insolvenzrechtsreform von 01.03.2012 – „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“

35

VI. Erkenntnisse aus dieser Entwicklung

35

Kapitel C: Interessenskonflikte im fortgeführten insolvenzschuldnerischen Unternehmen

38

I. Die einzelnen Interessenkonflikt

38

1. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Insolvenzgläubigern (Innenverhältnis)

38

a) Insolvenzgläubiger als Residualgläubiger

38

b) Maßgeblichkeit der Residualgläubigerinteressen für den Insolvenzverwalter

42

aa) Die Diskussion zur werbenden Gesellschaft: Pflicht des Leitungsorgans zur Berücksichtigung des Unternehmensinteresses oder alleinige Pflicht zur Berücksichtigung des Gesellschafterinteresses

43

(1) Die Aktiengesellschaft

43

(2) Die GmbH

44

bb) Das fortgeführte insolvente Unternehmen: Berücksichtigung der Beteiligteninteressen oder vorrangige Berücksichtigung der Interessen der Insolvenzgläubiger

45

cc) Stellungnahme

46

c) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage

48

d) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel im „Innenverhältnis“

50

2. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Massegläubigern (Außenverhältnis)

50

a) Die Insolvenzmasse reicht in jedem Fall zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus

51

aa) Massegläubiger als Festbetragsgläubiger

51

bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage

51

cc) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregelung im „Außenverhältnis“

51

b) Die Insolvenzmasse reicht keinesfalls zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus

52

aa) Massegläubiger als Residualgläubiger

52

bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage

53

cc) Konsequenzen für eine Haftungsregelung

55

c) Die Insolvenzmasse reicht möglicherweise zur Befriedigung der Massegläubiger aus

55

aa) Unklarer Residualgläubiger

55

bb) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel

57

3. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Absonderungsberechtigten

57

4. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Aussonderungsberechtigten

60

II. Notwendigkeit der Differenzierung nach den verschiedenen Beteiligteninteressen unabhängig von der Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und der Insolvenzmasse

60

1. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Organtheorie

61

2. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Amtstheorie

62

3. Unbeachtlichkeit des Unternehmensträgers, Beachtlichkeit des Unternehmens

63

Kapitel D: Die Haftung gegenüber den Insolvenzgläubigern – Innenhaftung

65

I. Pflicht zum sorgfältigen Verhalten („duty of care“)

65

1. Aussagegehalt des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG

66

2. Meinungstand in der deutschen Literatur zur Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf die Insolvenzverwalterhaftung

67

3. Rechtfertigung einer Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf den Insolvenzverwalter

69

a) Gleichschaltung des Risikoprofils der Agenten mit dem der Prinzipale

69

aa) Situation bei der werbenden Gesellschaft

69

bb) Fortgeführtes insolventes Unternehmen

71

b) Ersatz für eine volle gerichtliche Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen

72

aa) Intern

73

(1) Möglichkeit, den Agenten zu überwachen

73

(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft

73

(b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen

73

(aa) Individuelle Auskunftsrechte

73

(bb) Auskunftsrechte der Gläubigerversammlung

74

[1] Berichtspflichten

74

[2] Informationsrechte

75

[3] Einschränkungen

75

(cc) Auskunftsrechte des Gläubigerausschusses

75

(dd) Zwischenergebnis

76

(2) Möglichkeit, den Agenten anzuweisen.

76

(a) Situation im Kapitalgesellschaftsrecht

76

(b) Situation im Insolvenzrecht

77

(aa) „Echtes“ Weisungsrecht

77

[1] Versuch der Herleitung eines allgemeinen Weisungsrechts

78

[2] Widerlegung der Existenz eines allgemeinen Weisungsrechts

78

(bb) „Faktisches“ Weisungsrecht durch Ausbedingung von Zustimmungsvorbehalten

80

(3) Möglichkeit, den Agenten auszuwechseln

81

(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft

81

(b) Situation im insolventen fortgeführten Unternehmen

82

(aa) Einfluss auf die Wahl des ersten Insolvenzverwalters durch den vorläufigen Gläubigerausschuss

82

(bb) Einfluss auf die Wahl weiterer Insolvenzverwalter durch die Gläubigerversammlung

83

(4) Erwirkung eines gerichtlichen Einschreitens

85

(5) Vergütung

86

(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft

86

(b) Situation bei der insolventen fortgeführten Gesellschaft

87

(6) Abschließende Beurteilung der Kontrollrechte

87

bb) Extern

88

(1) Beteiligungsmarkt

88

(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft

88

(b) Situation bei der fortgeführten insolventen Gesellschaft

89

(2) Führungskräftemarkt

89

(a) Werbende Gesellschaft

89

(b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen

89

(aa) Ursprüngliche Auswahlentscheidung des Gerichts

90

(bb) Später gewählter Insolvenzverwalter

92

(3) Produktmarkt

93

(4) Zwischenergebnis

93

c) Fehlender Maßstab einer gerichtlichen Kontrolle

93

4. Zwischenergebnis

97

II. Pflicht zur Treue („duty of loyalty“)

97

1. Herleitung von Treuepflichten

97

a) Situation bei der werbenden Gesellschaft

98

b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter

99

c) Zwischenergebnis

103

2. Wettbewerbsverbot

103

a) Rechtslage bei Leitungsorganen einer werbenden Gesellschaft

103

b) Rechtslage beim Insolvenzverwalter

105

aa) Verbote des § 88 AktG auf den Insolvenzverwalter als Interessenwahrer trotz § 268 Abs. 3 AktG übertragbar

105

bb) Möglichkeit des Verzichts auf das Verbot durch den Interessenträger

108

cc) Rechtsfolgen eines Verbotsverstoßes

110

(1) Unterlassungsanspruch

110

(2) Schadensersatzanspruch

110

(3) Eintrittsrecht

111

3. Geschäftschancenlehre

113

a) Situation in der werbenden Gesellschaft

113

b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter

114

aa) Übertragung der im Gesellschaftsrecht geltenden Abgrenzungsgrundsätze

114

bb) Freigabe der Geschäftschance

115

cc) Rechtsfolgen

116

4. Verschwiegenheitspflicht

116

a) Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft

116

b) Übertragung dieser Grundsätze auf den Insolvenzverwalter

117

aa) In die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse

117

bb) Nicht in die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse

119

III. Der Verzicht auf entstandene Innenhaftungsansprüche

119

1. Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft

119

a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung

120

b) Tragende Rechtsgedanken für eine nur eingeschränkte Verzichtsmöglichkeit

121

2. Rechtslage beim fortgeführten insolventen Unternehmen

123

a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung

123

b) Sachliche Reichweite der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane

125

aa) Uneingeschränkte Entlastungswirkung soweit die Insolvenzgläubiger betroffen sind

125

bb) Beschränkte Entlastungswirkung soweit die Massegläubiger betroffen sind

125

(1) Begrenzung durch die insolvenzrechtliche Verteilungsordnung, §§ 187ff. InsO

125

(2) Begrenzung durch die Insolvenzanfechtung, §§ 129ff. InsO

127

(3) Begrenzung durch die besondere Natur einzelner Schadensersatzansprüche

130

c) Voraussetzung der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane

130

aa) Keine Differenzierung zwischen Beschlüssen von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung

130

bb) Keine Differenzierung nach den Zeitpunkten der Beschlussvornahme

131

Kapitel E: Die Haftung wegen Verletzung der Interessen des Anlegerpublikums – Innenhaftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation

133

I. Fortbestehen von Börsenzulassung und Emittenteneigenschaft in der Insolvenz

134

1. Bisherige Verwaltungspraxis

134

2. Potentielle Änderungen durch Einführung des „ESUG“

135

II. Weiterbestehen der Pflichten nach dem BörsG und WpHG zulasten der Masse

138

1. Abgrenzung zwischen Insolvenzverwalterkompetenz und Kompetenz des Leitungsorgans

138

a) Abgrenzung danach, ob die Bezugsobjekte kapitalmarktrechtlicher Pflichten in die Insolvenzmasse fallen

138

b) Abgrenzung danach, ob sich die Erfüllbarkeit kapitalmarktrechtlicher Pflichten aus der „Masseverwaltung“ ergibt

139

c) Abgrenzung danach, zu wessen Gunsten die kapitalmarktrechtlichen Pflichten nach Insolvenzverfahrenseröffnung bestehen

140

aa) Keine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die allein zugunsten der Aktionäre bestehen

141

bb) Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die auch zugunsten der Insolvenzgläubiger bestehen

142

2. Zuordnung der Einzelpflichten

144

a) Pflicht nach § 26 WpHG zur Veröffentlichung der Mitteilungen nach §§ 21ff. WpHG

144

b) Pflicht nach § 15 WpHG zur ad hoc Mitteilung

145

c) Pflicht zur Mitteilung über „Directors Dealings“, § 15a WpHG

146

d) Pflicht zur Führung eines Insiderverzeichnisses, § 15b WpHG

148

e) Pflicht zur Erstellung von Finanzberichten nach §§ 37v ff. WpHG

149

f) Pflicht zur Unterlassung von Marktmanipulationen, § 20a WpHG

149

g) Pflicht zur Zahlung einer Umlage nach §§ 16, 17d FinDAG und zur Zahlung einer Notierungsgebühr

150

h) Zulassungsfolgepflichten nach §§ 40, 41 BörsG

150

III. Haftungsrisiken für den Insolvenzverwalter

151

1. Haftung bei direkter Verletzung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht

151

a) Haftung nach § 26 WpHG i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB

151

b) Haftung nach §§ 37b, c WpHG

152

aa) Mögliche Erfüllung des Tatbestands durch den Insolvenzverwalter

152

bb) Keine unmittelbare Außenhaftung des Insolvenzverwalters als Privatperson

152

cc) Kein Verstoß gegen insolvenzrechtliche Prinzipien

153

(1) Kein Verstoß gegen die vorrangige Befriedigung der Massegläubiger

153

(2) Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung

157

dd) Rechtsfolge

158

c) Haftung nach § 826 BGB

159

d) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 15a WpHG, 15b WpHG oder 20a WpHG

160

2. Haftung bei unterlassener Unterstützung des Schuldners bei der Erfüllung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht

160

a) Innenhaftung

161

b) Außenhaftung

162

aa) Haftung nach § 61 InsO

162

bb) Keine Haftung nach § 60 InsO

162

cc) Keine Haftung nach § 280 BGB

163

c) Zwischenergebnis

163

IV. Beendigung der kapitalmarktrechtlichen Pflichtenbindung durch Delisting

164

1. Reguläres Delisting

164

a) Antragskompetenz des Insolvenzverwalters

164

b) Keine Mitwirkung der Hauptversammlung

165

c) Rechtsfolge des Antrags auf Delisting

165

2. Kaltes Delisting

166

Kapitel F: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern I – Außenhaftung nach § 61 InsO

168

I. Entwicklungsgeschichte

168

1. Die Entwicklung bis BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77

169

2. BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77

169

3. BGH, Urteil vom 04. 12. 1986 – IX ZR 47/86

170

4. BGH, Urteil vom 14. 04. 1987 – IX ZR 260/86

170

5. Kodifizierung und Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung durch § 61 InsO

171

6. Reaktionen von Literatur und Rechtsprechung

172

7. Weiteres Vorgehen

173

II. Haftungsgrund des § 61 InsO

173

1. Vergleich der Haftung aus § 61 InsO mit der Leitungsorganhaftung gegenüber Gläubigern

173

a) Vergleich mit deliktischen Haftungstatbeständen, die die Nichterfüllung einer Forderung erfassen

173

b) Vergleich mit der Haftung aus „culpa in contrahendo“, §§ 280, 311 Abs. 3 BGB

174

c) Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO

176

2. Betrachtung des § 61 InsO anhand dieser möglichen Vergleichsmaßstäbe

179

a) Wortlaut

180

b) Systematik

181

aa) Kein systematischer Anknüpfungspunkt für eine Haftung wegen Nichterfüllung einer Masseverbindlichkeit

181

bb) Systematischer Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung und der Haftung aus „culpa in contrahendo“

184

(1) Verhältnis der Haftung aus „culpa in contrahendo“ und Insolvenzverschleppungshaftung bei der werbenden Gesellschaft

185

(a) Ansicht von Rechtsprechung und h.M.

185

(b) Ansicht von Altmeppen/Wilhelm

185

(c) Ansicht von Flume und K. Schmidt

186

(d) Stellungnahme

186

(2) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als „culpa in contrahendo“

188

(3) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als Insolvenzverschleppungshaftung

189

c) Historie

191

d) Telos

192

3. Zwischenergebnis

195

III. Konsequenzen des Verständnisses von § 61 InsO als „Masseunzulänglichkeitsverschleppungshaftung

195

1. Gebot der restriktiven Auslegung des § 61 InsO

197

a) Prinzip der begrenzten Vertreteraußenhaftung

197

aa) Regelungslage im BGB

197

(1) Stellvertretungsrecht

197

(2) Mittelbare Stellvertretung

198

(3) Geschäftsvermittler

199

bb) Regelungslage im Gesellschaftsrecht

199

(1) Keine umfassende Haftung gegenüber den Gläubigern

199

(2) Haftung in Ausnahmekonstellationen

199

(3) Haftung der Liquidatoren

199

(a) Körperschaften

200

(b) Gesellschaften im engeren Sinne

201

cc) Regelungslage bei sonstigen Vermögensverwaltern

201

(1) Haftung von Vormund, Betreuer, Pfleger

201

(2) Haftung des Nachlasspflegers

201

(a) Haftung gegenüber den „Altnachlassgläubigern“

202

(b) Haftung gegenüber den „Neunachlassgläubigern“

203

(c) Ergebnis

205

(3) Haftung des Testamentsvollstreckers

205

(4) Haftung des Zwangsverwalters

206

b) Maßgeblichkeit des Prinzips der begrenzten Vertreteraußenhaftung für die Insolvenzverwalterhaftung

207

c) Mögliche Gründe für eine schärfere Außenhaftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO

208

aa) Zweck des § 61 InsO

208

bb) Förderung des vom Gesetzgebers intendierten Zwecks durch § 61 InsO

210

(1) Perspektive der Neumassegläubiger

211

(2) Perspektive des Insolvenzverwalters

211

2. Auslegung des § 61 InsO anhand des erarbeiteten Maßstabs

213

a) Zeitpunkt und Umfang der nach § 61 InsO abverlangten Liquiditätsprognose

213

aa) Prognosezeitraum

213

(1) Zeitpunktabhängiges Verbot bei der Insolvenzverschleppungshaftung

213

(2) Verständnis des § 61 InsO nach der h.M.

214

(3) Stellungnahme

214

bb) Prognosewahrscheinlichkeit

215

(1) Fortführungswahrscheinlichkeit bei der Insolvenzverschleppungshaftung

215

(2) Erfüllbarkeitswahrscheinlichkeit bei der Haftung nach § 61 InsO

216

(3) Stellungnahme

217

cc) Prognoseermessen

218

(1) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Überschuldung im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

218

(2) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Erfüllbarkeit im Rahmen des § 61 InsO

219

(3) Stellungnahme

219

dd) Beweislast

219

(1) Beweislastregelung bei der Insolvenzverschleppungshaftung

219

(2) Beweislastregelung bei § 61 InsO

220

(3) Stellungnahme

220

ee) Auflösung dieser Widersprüche durch vollumfängliche Angleichung der nach § 61 InsO abverlangten Erfüllbarkeitsprognose an die nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO abverlangte Fortführungsprognose durch Einführung der Masseunzulänglichkeit als objektives Tatbestandsmerkmal

221

b) Haftung auf das negative Interesse

223

aa) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

223

bb) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen des § 61 InsO

225

c) Übertragung der „Drei-Wochen-Frist“ des § 15a Abs. 1 InsO

226

aa) Beginn der „Drei-Wochen-Frist“

227

(1) Meinungsbild für die werbende Gesellschaft

227

(2) Übertragung auf § 61 InsO

229

bb) Konkretisierung der Antragsfrist im Rahmen des § 15a Abs. 1 InsO

230

d) Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich

231

aa) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO, die auch im Rahmen des § 61 InsO Geltung beanspruchen könnten

232

(1) Schutzbedürfnis deliktischer Gläubiger

232

(2) Kein insolvenzunabhängiger Schutz deliktischer Gläubiger durch deliktische Ansprüche gegen den Interessenvertreter persönlich

233

(3) Insolvenzspezifischer Schutz deliktischer Gläubiger

236

(4) Erstreckung dieses Schutzes auf sonstige gesetzliche Gläubiger

236

(a) Schutz des Geschäftsführers ohne Auftrag

237

(b) Schutz der Gläubiger vertraglicher Sekundäransprüche

237

(c) Schutz von Bereicherungsgläubigern

238

bb) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 61 InsO

239

(1) „Begründung“ gesetzlicher Verbindlichkeiten „durch eine Rechtshandlung“

240

(2) Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose

241

(a) Generelle Möglichkeit der Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose

242

(aa) Vertragliche Sekundäransprüche

242

(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche

245

(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht

246

(b) Möglichkeit der Miteinbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose zum Zeitpunkt ihrer Begründung

247

(aa) Vertragliche Sekundäransprüche

247

(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche

250

(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht

252

cc) Ergebnis

252

e) Haftung für oktroyierte (aufgezwungene) Verbindlichkeiten

252

f) Haftung bei vor Eröffnung bestehendem Dauerschuldverhältnis

253

g) Vorteilsausgleichung

254

aa) Abtretung des quotal zu befriedigenden Anspruchs gegen die Masse nach §§ 255, 320 Abs. 1 BGB an den Schädiger

254

bb) Keine Anrechnung von Zahlungen auf Altforderungen

257

Kapitel G: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern II – Besondere Außenhaftung nach § 60 InsO

259

I. Ergänzende Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO

259

1. Haftung auf Ersatz des Gesamtschadens der Altmassegläubiger aus § 60 InsO

260

a) Insolvenzspezifische Pflicht zur Masseunzulänglichkeitsanzeige

260

b) Altmassegläubiger als Beteiligte

261

2. Analoge Anwendung des § 92 InsO

261

a) Geltendmachung eines Gesamtschadens

261

b) Geltendmachung des Anspruchs

262

aa) Neu gewählter und bestellter Insolvenzverwalter

263

bb) Neu bestellter, aber nicht gewählter Insolvenzverwalter; Sonderinsolvenzverwalter

263

3. Ergebnis

264

II. Ergänzende Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO

264

1. Eingriff in die jeweilige Vermögensmasse, die diese potentiell aufzehren können

264

a) Situation bei der werbenden Gesellschaft

264

b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen

266

2. Kompensation dieser Eingriffe

267

a) Werbende Gesellschaft

268

b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen

269

III. Haftungsmaßstab im Außenverhältnis

270

1. Keine Anwendung der „business judgment rule“ auf die Haftung nach § 61 InsO und eine Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO

271

a) Interessenlage der Altmassegläubiger und Neumassegläubiger

272

aa) Alternative Mechanismen zur Kontrolle des Insolvenzverwalters

272

(1) Interne Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln

272

(2) Externe Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln

272

bb) Diversifikation der Massegläubiger

272

cc) Fehlender Maßstab gerichtlicher Kontrolle

273

b) Andere Rechtfertigungsversuche

273

2. Anwendung der „business judgment rule“ auf die Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO

273

Kapitel H: Die Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner – Subsidiäre Innenhaftung

275

I. Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner bei Beeinträchtigung der Masse

275

1. Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Schuldbefreiung

275

a) Keine Doppelzuständigkeit während des Insolvenzverfahrens

276

b) Keine Doppelzuständigkeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

277

2. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten Massepositionen

278

a) Haftung bei Überschuldung

279

b) Haftung bei Zahlungsunfähigkeit

280

II. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten massefreien Positionen

280

1. Beeinträchtigung von unpfändbaren Vermögenswerten

280

2. Beeinträchtigung von freigegebenen Vermögenswerten

281

Kapitel I: Die Haftung gegenüber den Aussonderungsberechtigten

282

I. Haftungssituation bei der werbenden haftungsbeschränkten Gesellschaft

283

1. Haftung bei der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden

283

2. Rechtsfolge der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden, wenn später ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

284

II. Haftungssituation beim fortgeführten insolventen Unternehmen

285

1. Haftung bei der Verletzung von Aussonderungsrechten

285

2. Rechtsfolge der Verletzung von Aussonderungsrechten

285

III. Folgerungen aus dieser Gegenüberstellung für die persönliche Insolvenzverwalterhaftung

286

1. Haftungserweiterung durch die Annahme einer insolvenzspezifischen Pflicht

286

a) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO subjektiv weiter als der von §§ 826, 823 Abs. 2 BGB

287

b) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO objektiv weiter der von § 823 Abs. 1 BGB

287

aa) Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse, §§ 148, 156ff. InsO

287

bb) Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände

288

cc) Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten

288

dd) Zusammenfassung

288

b) Erweitertes Einstehenmüssen für das Verhalten Dritter

289

c) Zusammenfassung

289

2. Widerlegung von insolvenzspezifischen Pflichten i.S.v. § 60 InsO zugunsten der Aussonderungsberechtigten

289

a) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse des Insolvenzverwalters persönlich gegenüber den Aussonderungsberechtigten

289

b) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände des Insolvenzverwalters persönlich

291

c) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten des Insolvenzverwalters persönlich

292

Kapitel J: Die Haftung gegenüber den Absonderungsberechtigten

294

I. Haftung als Insolvenzgläubiger

294

II. Haftung als Massegläubiger

294

III. Haftung aufgrund Bestandsverletzung

295

Kapitel K: Strategien zur abweichenden Risikoverteilung

296

I. Versicherung des Risikos

296

1. Risikoverlagerung durch Verlagerung der Versicherungskosten

296

2. Führung von Verhandlungen mit dem Ziel der Risikoverschiebung

298

3. Konkrete Ausgestaltung von Versicherungsverträgen

298

a) Haftungshöchstsummen

300

b) Ausschluss von wissentlichen Verletzungen

301

c) Selbstbehalt

302

4. Ergebnis

303

II. Einsetzung juristischer Personen zum Insolvenzverwalter

303

1. Generelle Zulässigkeit der Bestellung juristischer Personen

303

a) Regelung des § 56 Abs. 1 S. 1 InsO

303

b) Verstoß der Beschränkung auf natürliche Personen gegen die Dienstleistungsrichtlinie

304

2. Zulässigkeit als Mittel zur Haftungsbegrenzung

307

a) Nachteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter

308

b) Vorteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter

308

c) Anforderungen an eine interessengerecht ausgestaltete haftungsbeschränkte juristische Person als Insolvenzverwalter

309

aa) Gesellschaftsrechtliche Lösungsmodelle

310

bb) Europarechtliche Lösungsmodelle

311

Kapitel L: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform

312

Literaturverzeichnis

316

Sachregister

332