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1. Selbstverwaltungsaufgaben
1.1 Freiwillige Aufgaben der Selbstverwaltung
Hierbei handelt es sich um die Vewaltung eigener Angelegenheiten durch eigene Organe ohne staatliche Weisung mit staatlicher Aufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit.
Hier geht es um Aufgaben, für die ein gesetzlicher Verwaltungsauftrag nicht besteht, und zunächst scheint es daher so, als stehe es im Belieben der Gemeinde, Projekte zu entwickeln oder auch untätig zu bleiben. H.J. Wolff sagt dazu, dass es der Gemeinde auch einmal möglich sein müsse, auf diesem Gebiet "auf eigene Kosten Dummheiten zu machen", und sicherlich sind, neben überzeugenden Leistungen, besonders im Wiederaufbau nach 1945, den Kommunen auch Fehlentscheidungen nachzuweisen. Der Umfang der Freiwilligkeit bei dieser Aufgabengruppe ist allerdings erheblich eingeschränkt. Zunächst einmal ist es der Gemeinde nicht möglich, überhaupt untätig zu bleiben. (...)
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