Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Bundesstaat - Relativität des Sprachenrechts und Sicherung des Sprachfriedens

von: Dagmar Richter

Springer-Verlag, 2010

ISBN: 9783540265429 , 1363 Seiten

Format: PDF, OL

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Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Bundesstaat - Relativität des Sprachenrechts und Sicherung des Sprachfriedens


 

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4

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5

Vorwort

6

Inhaltsübersicht

8

Table of Contents

12

Abkürzungsverzeichnis

53

Einführung

56

Der Blick von außen

56

Die Idee der Arbeit

56

Der Gang der Untersuchung

57

Teil I Die Sprachen, die Sprachgruppen, das Staatsvolk

60

Kapitel 1: Die Sprachen der Schweiz

60

1. Rechtserhebliche Eigenschaften und Formen der Sprache

60

1.1. Der Begriff der Sprache

60

1.1.1. Sprache als menschliche Kompetenz

60

1.1.2. Die abgrenzbare Einzelsprache

61

1.2. Die sogenannte Muttersprache: Erst- und Zweitsprachenerwerb

62

1.3. Das Problem der beschränkten Übersetzbarkeit der Sprachen

66

1.4. Die kulturelle Dimension der Sprache:"Sprachgruppen" und "Sprachgemeinschaften"

69

1.5. Die individuelle Dimension der Sprache:"Sprachkompetenz" und "Sprachverhalten"

71

1.6. Standard-Dialekte und Nicht-Standard-Dialekte

72

1.6.1. "Sprache", sogenannter "Dialekt" und Mundart

72

1.6.2. Sprachprestige und Sprachplanung

74

2. Wesen und Verbreitung der schweizerischen Landessprachen

76

2.1. Überblick

76

2.2. Das Wesen der vier Landessprachen

77

2.2.1. Importierte Nationalsprachen: Französisch und Italienisch in der Schweiz

77

2.2.2. Schweizerdeutsche Diglossie - das Problem der Mundart im vielsprachigen Staat

79

2.2.3. Die rätoromanischen Idiome: Eine Herausforderung für Sprachenschutz und Sprachvereinheitlichung

84

a) Dialektale Zersplitterung

84

b) Das Aussterben der rätoromanischen Idiome

85

c) Möglichkeiten und Grenzen der Sprachplanung: Die Standardisierung des Rätoromanischen

86

aa) Die Schweiz im Kontext sprachplanender Staaten

86

bb) Die Schaffung von Rumantsch grischun

88

2.3. Die Sprachstatistik

90

2.3.1. Gesetzliche Grundlagen

90

2.3.2. Die "bestbeherrschte Sprache" und die "gesprochenen Sprachen" als neue Kategorien der Datenerhebung

91

2.3.3. Die Sprachdaten der Eidgenossenschaft

93

2.3.4. Die Sprachdaten der Kantone

95

2.3.5. Sprachkenntnisse in den anderen Landessprachen: Die Politik der allgemeinen Zweisprachigkeit

98

2.4. Jenisch

99

2.5. Einwanderersprachen

99

3. Der "Sprachgraben" und das Problem der Majorisierung

100

4. Englisch in der Schweiz

106

4.1. Die Bedeutung des Englischen als "Ergänzungssprache"

106

4.2. "Fräbenglisd: " als kontroverses Unterrichtskonzept

109

Kapitel 2: Staat und Nation in der vielsprachigen Schweiz

113

Einleitung: Die Idee der staatlichen Formation durch Sprache

113

(a) Sprache als Basis der Nationenbildung

113

(b) Vom nicht-ethnischen Sprachenbegriff der Französischen Revolution zur einheitsstiftenden Kulturnation

115

(c) Die Sprach- oder Kulturnation

118

(d) Die Ablösungdes religiösen durch das sprachliche Kohäsionskriterium

120

1. Die Entstehung und Entwicklung des schweizerischen Bundesstaates im Rahmen konfessionell-politischer und sprachlich-politischer Identitätskomplexe

121

1.1. Der Helvetismus: Ein frühes Muster für "Einheit durch Vielfalt"

121

1.2. Die politisch-konfessionellen Gegensätze vor 1848

122

1.3. Die militärisch erzwungene Bundesverfassung von 1848: Überwindung des konfessionellen Gegensatzes und Aufkommen des Sprachenrechts

129

1.4. Das Bewußtwerden der Sprachenfrage: Romanisierungsdruck im Innern, Nationalisierung der Nachbarstaaten und Dominanz des Deutschen (1870-1914)

134

1.5. Das Aufbrechen des Sprachgrabens im Ersten Weltkrieg

137

1.6. Das Einwirken nationalistischer Strömungen ab 1920

138

1.6.1. Der Irredentismus und die veränderte Wahrnehmung des italienischen Landesteils

138

1.6.2. Deutschnationale Bewegungen in der Schweiz und Bedrohung durch Deutschland: Die "geistige Landesverteidigung" als Ausdruck der politischen Nation

139

1.7. Derreligiös-sprachliche Identifikationskomplex in der Jura-Krise

141

2. Von der Willensnation zum multikulturellen Staat

142

2.1. Die schweizerische Nation und ihre Nationalitäten

142

2.2. Die" Willensnation"

143

2.3. Die politische Nation

146

2.4. Der multikulturelle Staat

148

3. Sprachminderheiten in der Schweiz: Die Entwicklung eines staatsrechtlichen Minderheitenbegriffs

150

3.1. Die anfängliche Leugnung von "Minderheiten"

151

3.2. Die Übernahme des Minderheitenbegriffs und seine allmähliche Ausweitung durch Literatur und Praxis

152

3.3. Die Relativität der Minderheiteneigenschaft im Bundesstaat

155

3.3.1. "Minderheit im Bund" oder "Minderheit im Kanton"?

155

3.3.2. Die Sprachgruppen im Gesamtstaat

156

3.3.3. Die Sprachgruppen in den Kantonen

156

3.3.4. Relative Mehrheiten, relative Minderheiten und absolute Minderheiten

158

Kapitel 3: Theoretische Grundlagen des Sprachenrechts

160

1. Sprache und Rechtsordnung

160

1.1. Gegenstand und Aufgabe des Sprachenrechts

160

1.2. Die Sprachenordnung als Garantin des Sprachfriedens

160

1.3. Die Bedeutung der Sprache im Verfahrensrecht und für die Staatsorganisation

163

1.3.1. Das Sprachrisiko als die Rechtsstaatlichkeit gefährdendes Verfahrensrisiko

163

1.3.2. Sprachunkundigkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens

163

1.3.3. Anforderungen an die Sprachkenntnisse und rechtliches Gehör

165

1.3.4. Das Recht auf Verwendung einer Sprache und die Pflicht des Staates zu verstehen: Komplementarität und Konsistenz

166

1.3.5. Sprachzugehörigkeit, Unparteilichkeit und angemessene Repräsentation

166

1.4. Verlangt das Demokratieprinzip die Geltung bestimmter Sprachen?

167

2. Die Anerkennung einer Sprache als Amtssprache

173

2.1. Die Rechtsquellen der Amtssprachenregelungen

173

2.2. Der Zweck der Amtssprachenregelung

175

2.2.1. Das Sprachenrecht als Instrument der Homogenität: Assimilierendes Sprachenrecht

175

2.2.2. Die Amtssprachenregelung als Ausdruck sprachlicher Vielfalt: Koordinierendes Sprachenrecht

176

2.3. Die Staatenpraxis

178

2.4. Ist die gerechte Sprachenordnung mathematisch zu berechnen - oder welche Kosten verursacht die Mehrsprachigkeit?

180

2.5. Anforderungen an die Qualität einer Amtssprache

182

2.5.1. Schrift

183

2.5.2. Bestimmtheit

184

2.5.3. Vollständigkeit

186

2.6. Spezifische Defizite nicht-standardisierter Sprachen

186

2.6.1. Der beschränkte räumliche Geltungsbereich: Lokale und regionale Zersplitterung

186

2.6.2. Der beschränkte sachliche Geltungsbereich: Domänenspezifischer Gebrauch und Stagnation der Sprachentwicklung

188

2.7. Die Standardsprache als ideologisches Konstrukt des modernen Flächenstaates

189

2.8. Sprachplanung als staatliche Planungsaufgabe

190

2.8.1. Sprachkorpus- und Sprachstatusplanung

190

2.8.2. Die Kompetenz zur Sprachplanung und das sprachliche Neutralitätsgebot

193

3. Sprachengeltung und Sprachenfreiheit

195

3.1. Der Einflußbereich staatlicher Sprachregelungen, insbesondere des Amtssprachenrechts

195

3.2. Das individuelle Sprachenrecht: Positive und negative Sprachenfreiheit

196

3.3. Das Spannungsverhältnis zwischen Sprachenfreiheit und offizieller Sprachengeltung

196

Teil II/1 Bundessprachenrecht

198

Kapitel 4: Das Territorialitätsprinzip

198

1. Wesen und Wirkung der Territorialität

198

1.1. Territorialität, Homogenität und Assimilation

198

1.2. Der Bauplan der Territorialität: Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen

202

1.3. Das öffentliche Interesse an einer territorialen Sprachenordnung

205

1.4. Die" Quantite considerable" als Grundlage einer rechtsstaatlichen, demokratischen und minderheitenschützenden Sprachenwahl

206

1.5. Die Relativierung von Mehrheit und Minderheit

210

2. Die territoriale Sprachgeltung als Rechtsprinzip

212

2.1. Entstehungsgeschichtliche Grundlagen

212

2.2. Das Problem der rechtlichen Fundierung - Ein Rückblick auf die Entwicklung

216

2.2.1. Das Territorialitätsprinzip - Bestandteil des Sprachenartikels oder ungeschriebener Grundsatz der Bundesverfassung?

216

2.2.2. Die Entwicklung einer bundesverfassungsrechtlichen Grundlage durch das Bundesgericht

218

2.3. Das Territorialitätsprinzip als Sprachordnungskompetenz

226

2.3.1. Die Verankerung des kompetentiellen Aspekts in Art. 3 BV

226

2.3.2. Die sprachenrechtliche Autonomie der Gemeinden Entscheidungzwischen territorialer oder funktionaler Sprachenordnung

228

2.4. Das Territorialitätsprinzip als materielles Prinzip der Bundesverfassung

232

2.4.1. Ermächtigung zur Assimilation

233

a) Der ursprüngliche Assimilationsgedanke

233

b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Assimilation

235

2.4.2. Pflicht zum Erhalt der sprachlichen Homogenität?

238

a) Die uneinheitliche Rechtsprechung zur Pflichtenfrage: Tendenz zur Pflicht im Falle bedrohter Minderheitensprachen?

238

b) Der Individualanspruch auf Amtssprachengeltung als Folge der Schutzpflicht

241

2.4.3. Zum individualschützenden Charakter des Territorialitätsprinzips: Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993)

241

3. Die immanenten Grenzen

243

3.1. Das Sprachjriedensprinzip

244

3.2. Der Begriff der "überlieferten Grenzen der Sprachgebiete" und das Verbot der "bewußten" Sprachgebietsveränderung

246

3.3. Die Pflicht zur Mehrsprachigkeit

248

3.3.1. Mehrsprachigkeit als Sonderfall der Territorialität

248

3.3.2. Wann ist eine Minderheit erheblich: Der Fall Brunner (1980)

249

3.4. Der Unterschied zwischen "Zuzügern " und "Minderheiten "

254

3.5. Das Verbot der Unterdrückung von Minderheiten

257

Kapitel 5: Die Sprachenfreiheit

261

1. Entwicklung und Ausformung durch die Rechtsprechung

261

1.1. Das Urteil des Bundesgerichts im Fall Association de l'Ecole francaise (1965)7

262

1.2. Sprachenfreiheit und Meinungsfreiheit : Schutz von Form und Inhalt des Sprechens

268

1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung als verfassungsrechtliche Schranke der Sprachenfreiheit

270

1.4. Zur Verhältnismäßigkeit der Verweigerung von Ausnahmen: Das "Dammbruchargument"

272

1.5. Privilegierung der Landessprachen kraft Sprachenfreiheit?

274

2. Der Schutzbereich der Sprachenfreiheit

278

2.1 . Der Begriff der "Muttersprache"

280

2.1.1. Schutz bei Mehrsprachigkeit: Der Albula -Fall (1982)

280

2.1.2. Schutz des "Dialekrs"77

283

2.2. Leistungs- und Teilhabeansprüche

284

2.2.1. Das konstitutiv-institutionelle Grundrechtsverständnis: Sprachenfreiheit und Recht auf Sprache

284

2.2.2. Elementarschulbildung in der Muttersprache

289

2.2.3. Das Recht auf den Erhalt einer bedrohten Landessprache

290

2.3. Berechtigte und Adressaten

292

2.3.1. Die kollektive Dimension der Sprachenfreiheit

292

2.3.2. Privatwirkung der Sprachenfreiheit?

293

3. Geltung und Beschränkbarkeit im privaten und im öffentlichen Bereich

295

3.1. Das Sprachverhalten als Gegenstand der allgemeinen Freiheit

296

3.2. Das Sprachverhalten in der Privatsphäre: Der unantastbare Kernbereich der Sprachenfreiheit

299

3.3. Persönliche Gespräche auf öffentlichem Gelände: Das Gebot sprachlicher Toleranz

299

3.4. Private Bereiche mit quasi-öffentlichem Charakter

301

3.4.1. Gaststätten

301

3.4.2. Privatschulen

303

3.4.3. Die Sprache des Handels

307

a) Außenwerbung

307

b) Warenaufdrucke und Warenreklame

308

3.4.4. Die innerbetriebliche Sprachenordnung

310

3.5. Der individuelle Sprachgebrauch im amtssprachlichen Bereich

312

3.6. Die Skala der Eingriffsfestigkeit

313

Kapitel 6: Das Sprachenrecht der Eidgenossenschaft

315

1. Die verfassungsgeschichtliche Entwicklung: Von der Identität der Amts- und Nationalsprachen über den mehrfunktionalen Sprachenartikel zum systematisch geordneten Sprachenrecht

315

1.1. Erste Anfänge aufdem Weg zur Mehrsprachigkeit: Die Protektion des Französischen durch Frankreich in der Helvetischen Republik

316

1.2. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1848: Begleitmusik der nationalen Einigung

320

1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1874: Traditionsanschluß

323

1.4. Die Verfassungsänderung von 1938: Aufnahme des Rätoromanischen in den Sprachenartikel der Bundesverfassung

324

1.5. Die Revision des Sprachenartikels von 1996

327

1.5.1. Entnationalisierung: Ersetzung der "Nationalsprachen" durch "Landessprachen"

329

1.5.2. "Kleine Lösung": Verständigung und Förderung statt Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip

329

1.5.3. Die Anerkennung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes

334

1.6. Das systematisierte Sprachenrecht der Bundesverfassung von 1999

337

1.6.1. Neue und alte Regelungen

337

a) Die Landessprachen als konstituierendes Element des schweizerischen Bundesstaates (Art. 4 BV 1999)

337

b) Ausdrückliche Garantie der Sprachenfreiheit (Art. 18 BV 1999)

337

c) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen (Art. 70 BV 1999)

338

d) Die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt (Art. 69 Abs. 3 BV 1999)

342

e) Die Vertretung der Amtssprachen am Bundesgericht (Art. 188 Abs. 4 BV 1999)

343

1.6.2. Bloße "Nachführung" oder Neuschaffung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts?

343

1.6.3. Das Projekt des Sprachengesetzes

344

2. Die Amtssprachenordnung

347

2.1. Dreisprachigkeit, unvollkommene Viersprachigkeit und das Prinzip der freien Sprachenwahl

347

2.2. Die Gleichheit der Amtssprachen

349

2.3. Das Amtssprachenprinzip

351

2.4. Das Willkürverbot

352

3. Die Sprache der Verwaltung

353

3.1. Behördeninterner Sprachgebrauch

355

3.1.1. Die "Arbeitssprachen" der Bundesbehörden

355

3.1.2. Der Sprachgebrauch zwischen obersten Bundesbehörden und Regional- bzw. Kantonsbehörden

358

3.2. Grundprinzipien der Sprachengeltung im Publikumsverkehr

360

3.2.1. Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache

360

3.2.2. Die Verpflichtung der Bundesbehörden zur ermessensfehlerfreien Sprachenauswahl

361

3.2.3. Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (Englisch) zu verwenden: Der Fall Swisscom AG gegen TDC Switzerland AG (2001)

363

3.3. Sprachengeltung und staatliche Organisation

363

3.3.1. Die grundsätzliche Anknüpfung an die Verbandszugehörigkeit der zuständigen Behörde

363

3.3.2. Zur Geltung der kantonalen Sprachenordnung für Bundeseinrichtungen

364

a) Rechtlich verselbständigte Stellen: Der Fall Degallier(1982)

364

b) Dezentrale Bundesverwaltung

365

c) Die Nutzung lokaler Abklärungsstellen durch eine dezentral operierende Bundeseinrichtung

366

aa) Der Fall MEDAS I (2001)

366

bb) Der Fall MEDAS II (2002)

368

3.3.3. Kompetenzrechtliche Aspekte der Anpassung an die kantonale Sprachenordnung

369

3.3.4. Zentrale Bundesregister: Geltung der kantonalen Amtssprachen, sofern sie auch Bundesamtssprachen sind

372

a) Die Bedeutung des Publizitätsgrundsatzes für die Sprache des Handelsregisters: Der Fall Fundaziun Pro Gonda (1984)

373

b) Andere Register

378

aa) Zivilstandsregister

379

bb) Das Eidgenössische Grundbuch: Regionaler Bezug durch die Belegenheit der Sache

381

cc) Ausnahmen zugunsten des Rätoromanischen: Die Unterscheidung zwischen Antrags- und Eintragungssprache

381

3.4. Das Übersetzungswesen: Vorhaltung der "gewünschten Amtssprache"

382

3.5. Das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung - ein Fall der Landessprachen

383

3.6. Die Sprachengeltung im Militär

383

4. Die Sprache der Eidgenössischen Bildungseinrichtungen

385

4.1. Eidgenössische Technische Hochschulen

386

4.2. Fachhochschulen

388

5. Der Sprachgebrauch des Schweizerischen Bundesgerichts

389

5.1. Grundregel: Gerichtssprachen sind die Amtssprachen des Bundes

389

5.2. Die Verhandlungssprache

389

5.2.1. Allgemeine Grundsätze

389

5.2.2. Zivilprozeß und nicht speziell geregelte Verfahren

390

5.2.3. Strafprozeß

390

5.3. Die Sprache des Entscheids

391

5.3.1. Grundregel: Orientierung an den Amtssprachen

391

5.3.2. Der Fall Corporaziun da vaschins da Scuol (1996)

393

5.4. Übersetzungskosten

395

6. Die Sprache der gesetzgebenden Körperschaften

396

6.1. Die Sprachfarm parlamentarischer Akte

396

6.1.1. Redaktionierung und Ausfertigung der Erlasse

396

6.1.2. Die Publikation der Gesetze und Verordnungen

398

a) Das Prinzip der Dreisprachigkeit

398

b) Die Maßgeblichkeit mehrerer Texte: Ein Problem für die Auslegung von Gesetzen und der Auslegungsmethode

399

c) Die Sonderstellung des Rätoromanischen

401

d) Die nachträgliche Korrektur von Übersetzungsfehlern

402

6.2. Der Sprachgebrauch im Parlament

404

6.2.1. Das "Helvetische Prinzip" im Nationalrat

404

6.2.2. Die Protokolle des Ständerats

406

6.2.3. Das Amtliche Bulletin der eidgenössischen Räte

406

7. Repräsentation

407

7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesversammlung

407

7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen im Bundesrat

408

7.3. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesverwaltung

410

7.3.1. Das Prinzip der angemessenen Vertretung

410

7.3.2. Vorrangregelungen in Bezug auf die Sprach e

413

7.3.3. Sprachkenntnisse als Einstellungskriterium

415

7.4. Die Vertretung der Amtssprachen im Bundesgericht

416

7.5. Zur Frage der Überrepräsentation der Sprachminderheiten in den eidgenössischen Institutionen

417

Teil II/2 Kultursprachenrecht

419

Kapitel 7: Medienrecht, Filmrecht, Kulturförderung

419

1. Sprachenvielfalt im Kulturverfassungsrecht

419

2. Medienrecht9

421

2.1. Grundlinien der Entwicklung

421

2.2. Prinzipielle Fragen

423

2.2.1. Die Sprachenfrage im Spannungsfeld von Informationsfreiheit und freiem Medienmarkt

423

2.2.2. Der Einfluß der Programme aus Nachbarstaaten auf die schweizerische Medienlandschaft

423

2.2.3. Die Klammerfunktion des Rundfunks im Sinne der "Idee Suisse"

424

2.3. Sprachliche Aspekte von Medienrecht und Medienorganisation

425

2.3.1. Die Grundversorgung mit Sprache zum Zwecke freier Meinungsbildung

425

2.3.2. Die Veranstaltung sprachregionalen Rundfunks durch die SRG

426

a) Rechtsnatur, Konzession und Programmauftrag der SRG

426

b) Die vier Regionalgesellschaften

429

aa) Die Radio - und Fernsehgesellschaft der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (RDRS)

430

bb) Die Societe de radio-television suisse romande (RTSR)

431

cc) Die Societä cooperativa per la radiotelevisione nella Svizzera italiana (CORSI)

431

dd) Die Cuminanza rumantscha radio e televisiun (CRR)

432

c) Die Verpflichtung der SRG zur Veranstaltung sprachreg ionaler Radio- und Fernsehprogramme

433

d) Maßstäbe für das Programmangebot: Radioprogramme für alle Regionen der Nationalsprachen - Fernsehprogramme für die Regionen der Amtssprachen

434

e) Das Prinzip der gesamtstaatlichen Verbreitung sprachregionaler Programme

435

2.3.3. Sprachregionale Radio-Spartenprogramme privater Veranstalter und privates Sprachraumfernsehen

437

a) Medienfreiheit und Konzessionierung nach dem RTVG

437

b) Die Konzessionierungspraxis bezüglich sprachregionaler Angebote

438

2.3.4. Lokal- und Regionalsender, z.B. "Interjura TV"

443

2.4. Printmedien

444

3. Filmrecht

445

3.1. Die Neuordnung des Filmrechts

445

3.2. Die Filmförderung - ein Balanceakt zwischen der Nutzung und Abwehr nachbarstaatlicher Märkte

445

4. Kulturförderung

449

4.1. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur

449

4.1.1. Die Förderungskompetenz des Bundes - ein "goldener Zügel "?

450

4.1.2. Subventionsrechtliche Aspekte: Der Grundsatz der doppelten Subsidiarität

450

4.1.3. Gegenstände und Maßstäbe der Förderung

452

a) Förderungswürdige Organisationen und Institutionen

452

b) Verlagsförderung

453

c) Die Subventionierung von Presseerzeugnissen: Sprachenschutz versus Freiheit der Presse und freien Wettbewerb

453

4.1.4. Kulturfördernde Gesetzgebung der Kantone

455

4.2. Die Stiftung Pro Helvetia

457

Teil II/3 Kantonales Sprachenrecht

458

Kapitel 8: Die Schaffung des Kantons Jura und das Selbstbestimmungsrecht der Völker

458

1. Einführung: Der Jura und seine rechtliche Bedeutung

458

2. Historische Hintergründe des Jura-Konflikts

460

2.1. Die konfessionelle Spaltung

460

2.2. Die Übernahme der französischen Hochsprache

463

2.3. Die besonderen Garantien der Wiener Kongreßakte für den jurassischen Landesteil und ihre mögliche Fortgeltung

464

2.4. Der Kampfum die Volkssouveränität und die Beibehaltung französischen Rechts

469

2.5. Der Kulturkampfgegen " ultramontane Bestrebungen"

471

2.6. Die " nationale" Bewegung im Jura

472

2.7. Wanderungsbewegungen im neu gegründeten Bundesstaat

474

2.8. Germanisierungsangst und aufkommender Separatismus

476

3. Der Prozeß der Selbstbestimmung

478

3.1. Der Versuch der Integration (1950 bis 1960)

478

3.1.1. Die Verfassungsrevision von 1950

478

a) Die Anerkennung eines "Volkes des Jura"

479

b) Die Repräsentation des jurassischen Landesteils innerhalb des bernischen Staatsverbands

480

c) Die eingeschränkte Gleichberechtigung der französischen Sprache

481

3.1.2. Die Volksbefragung von 1959

482

3.2. Eskalation und Bereitschaft zur "Freigabe" (1960-1970)

483

3.2.1. Ethnisierung und Re- Konfessionalisierung des Konflikts

484

3.2.2. Politikwechsel in Bern und Eingreifen der Eidgenossenschaft: Paritätische Kommissionen, Gute Dienste und militärische Vorkehrungen

487

3.3. Die Formation des Kantons Jura (1970-1978)

490

3.3.1. Der Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteiles

490

a) Die zur Abstimmung legitimierten Gebiete

494

b) Die zur Abstimmung legitimierten Personen

494

c) Das Initiativrecht

495

d) Die eidgenössischen Kontroll- und Interventionsrechte

495

3.3.2. Die "Abstimmungskaskade"

496

a) Die Entscheidung des Volkes im jurassischen Landesteil für einen neuen Kanton

496

b) Die erneute Abstimmung in Bezirken mit "verwerfender Mehrheit"

497

c) Die Verfeinerung der Grenzziehung durch Abstimmungen in den Grenzgemeinden

497

d) Die Spaltung des Jura

498

3.3.3. Die territoriale Neuordnung der Eidgenossenschaft

499

3.3.4. Die Entstehung des neuen Kantons

500

a) Die Verfassungsgebung

500

b) Der "Wiedervereinigungsartikel" im Gewährleistungsverfahren

501

c) Der Entstehungszeitpunkt

504

4. Der Jura nach Erlangung der kantonalen Unabhängigkeit

504

4.1. Typologie

504

4.1.1. Weitgehende sprachliche Homogenität

504

4.1.2 . Wiedervereinigungsbestrebungen

505

4.2. Das Rechtsregime der Einsprachigkeit

507

4.2.1. Die französische "National-" und Amtssprache

507

4.2.2. Die Gerichtssprache

509

a) Die Sprache im Zivilprozeß

509

b) Die Sprache im Strafprozeß

510

c) Die Sprache im behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren

511

4.2.3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

513

4.2.4. Das Projekt eines Sprachengesetzes

514

5. Das Verhältnis zwischen dem Kanton Jura und dem Kanton Bern vor dem Bundesgericht

517

5.1. Die historischen Courtelary-Fälle

518

5.1.1. Gegendemonstration (1966)

519

5.1.2. Sporthalle Tramelan (1977)

522

5.2. Der Kampfum die" Wiedervereinigung"

524

5.2.1. Die Moutier-Fälle: Absolutes Demonstrationsverbot

524

a) Moutier I(1977)

525

b) Moutier II (1981)

530

5.2.2. Canton du Jura contre Canton de Berne (1991): Streit um den Zuschnitt des neuen Kantons

531

5.2.3. Initiative »Unir« (1992): Streit um die Wiedervereinigungsgesetzgebung des Kantons Jura - mit einem Exkurs zu den Rechten der "auswärtigen Jurassier"

533

5.2.4. Justitia-Brunnen (1993): Keine Asylgewährung im interkantonalen Verhältnis

541

6. Die Korrektur verbliebener Problemfälle

545

6.1. Der nachträgliche Kantons wechsel von Gemeinden: Ederswiler und Vellerat

545

6.1.1. Die Unzulänglichkeit des Gemeindeplebiszits

545

6.1.2. Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kantonswechsel von Gemeinden

548

6.1.3. Die gescheiterte Verknüpfung der Verfahren: Reziprozität und Parallelität im interkantonalen Verhältnis

549

6.1.4. Der Übertritt der Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura

552

a) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Bern

552

b) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Jura

553

c) Die Vellerat-Gesetz gebung der Eidge nossenschaft

553

6.1.5. Die Auswirkungen des Falles Vellerat auf die Konzeption des Art. 53 BV 1999

555

6.2. Vom interjurassischen Dialog zur suprakantonalen Kooperation

559

7. Die Jurafrage im Lichte eines neuen Selbstbestimmungsrechts

562

7.1. Das Konzept der Selbstbestimmung

563

7.1.1. Die überlieferte Unterscheidung zwischen dem "externen" und dem "internen" Selbstbestimmungsrecht

563

7.1.2. Die demokratischen und die nationalen Elemente des Selbstbestimmungsrechts

565

7.1.3. Territoriale Selbstbestimmung: Die Abwehr von Fremdherrschaft durch Autonomie (Regel) und Sezession (Ausnahme)

568

7.1.4. Politische Selbstbestimmung: Legitimität durch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz

570

7.2. "Volk" und "Minderheit"

571

7.3. Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes des Jura

577

7.3.1. Das jurassische "Volk"

577

a) Ein Volk, mehrere Teilvölker?

577

b) Historischer Entscheid und nachträgliche Identitätsbildung

579

7.3.2. Zur völkerrechtlichen Qualität des Konflikts: Auslösung des Selbstbestimmungsrechts durch Anerkennung eines "Volkes des Jura"

581

7.3.3. Die innerstaatliche Ausformung des Selbstbestimmungsrechts

585

a) Die Geltung des Domizilprinzips: Demokratische Anforderungen an die Autonomie

586

b) Domizilprinzip und Immigration

588

c) Der historisch überlieferte Zuschnitt des Gebiets

591

d) Verletzte die Inkaufnahme einer Teilung des Jura das Selbstbestimmungsrecht?

592

e) Der Anspruch "verspäteter Grenzgemeinden" auf nachträgliche Teilhabe an der Selbstbestimmung

595

7.4. Begründung einer völkerrechtlichen Praxis?

598

Kapitel 9: Die französischsprachige Minderheit im Kanton Bern

600

1. Typologie

600

1.1. Der innerkantonale Sprachgraben

600

1.2. Die Verbundenheit des Berner Jura mit Biel: Regionale Zugehörigkeit als Kriterium der Selbstbestimmung

602

1.3. Die Herausbildung eines neuartigen Minderheitenbewußtseins

604

2. Die Reorganisation des Kantons Bern

606

2.1. Die Teilrevision der Staatsverfassung von 1978

606

2.2. Der Kantonswechsel des Bezirkes Laufen

607

2.2.1. Die Dreiheit "Dorf-Laufen-Agglomeration Basel"

607

2.2.2. Das Selbstbestimmungsverfahren

609

a) Der Abschluß des Trennungsverfahrens und der Übergang ins Anschlußverfahren

610

b) Das Sonderstatut für den Bezirk Laufen für den Fall seines Verbleibs bei Bern

613

c) Die Entscheidung für Basel-Landschaft im Anschlußverfahren

615

d) Zur Legitimität der Abstimmungen: Kantonswechsel auf der Basis einfacher Mehrheiten

616

e) Der Laufentalvertrag

617

2.2.3. Die Entscheide des Bundesgerichts zur Gültigkeit der Abstimmungen

618

a) Berner Schwarzgeldaffaire I (1987)

619

b) Berner Schwarzgeldaffaire II (1988)

620

c) Steuererleichterung (1991)

621

d) Parteilichkeit des Bundesgerichts?

625

e) Das Bundesgericht als Garant des kantonalen Selbstbestimmungsverfahrens

626

2.2.4. Plebiszitbegehren einzelner Gemeinden

627

2.2.5. Der Aufnahmebeschluss des Kantons Basel-Landschaft

628

2.2.6. Die Zustimmung der Eidgenossenschaft

628

3. Amtssprachenordnung, Sprachenfreiheit und Minderheitenschutz

629

3.1. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Zweisprachigkeit

629

3.1.1. Die Gleichwertigkeit der Landes- und Amtssprachen

630

3.1.2. Die territoriale Sprachenordnung

631

a) Anknüpfung an die Bezirke

631

b) Zentrale Instanzen

631

3.1.3. Der zweisprachige Bezirk Biel

632

a) Das Sprachendekret von 1952: Der schwierige Prozess der Umschaltung von Ein- auf Zweisprachigkeit

633

b) Die Sprachenverordnung von 1995

634

3.1.4. Die "besonderen Verhältnisse", die sich aus der Zweisprachigkeit des Kantons ergeben

635

3.1.5. Sonderregelungen für die Hauptstadt Bern

636

3.2. Minderheitenschutz

637

3.2.1. Der Schutz der "sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten"

637

3.2.2. Minderheitenschutz und territoriale Sprachenordnung

641

3.2.3. Minderheitenschutz und Gleichrangigkeit der Amts- und Landessprachen

642

3.3. Die Sprachenfreiheit als Grundrecht der bernischen Verfassung

643

4. Die Sprache der Verwaltung

643

4.1. Die Organisation der Zweisprachigkeit

643

4.1.1. Sprachen- und Übersetzungsdienste

643

4.1.2. Qualitätssicherung

644

4.2. Grundsätze des Sprachgebrauchs

645

4.2.1. Die Bestimmung der Verfahrenssprache im Verwaltungsverfahren

645

a) Einsprachige Amtsbezirke

645

b) Der zweisprachige Bezirk Biel

648

4.2.2. Der Sprachgebrauch der Zentralbehörden nach den Richtlinien über die Vertretung und die Übersetzung der Amtssprachen in der Zentralverwaltung

649

a) Der obligatorische Gebrauch der französischen Sprache

651

b) Die Trennung zwischen Dienst- und Arbeitssprache

651

c) Das "Mundartverbot" im verwaltungsinternen Bereich

652

d) Kenntnisse in der "zweiten Amtssprache"

653

4.3. Die Sprache notarieller Urkunden

653

4.4. Die Sprachforrm der Zivilstandsregister

654

4.4.1. Altes Recht: Strikte Einsprachigkeit und Übersetzereigenschaft des Personals

654

4.5. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen

656

4.5.1. Das Erhebungs- und Bereinigungsverfahren

656

4.5.2. Die amtliche Fixierung

657

5. Die Schulsprache

658

5.1. Rechtliche Grundlagen

658

5.1.1. Die Regel: Schulbesuch am Wohnort

658

5.1.2. Die kantonale französischsprachige Schule in Bern

659

5.2. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bern in der Sache Hartmann und Mitbeteiligte gegen Einwohnergemeinde Nidau (1975)

660

5.3. Das .Bieler Model!" der Immersion

664

5.4. Privatschulen

665

5.5. Die Universität Bern

665

6. Die Gerichtssprache

666

6.1. Territoriale Grundregelungen

666

6.1.1. Einsprachige Bezirke

667

6.1.2. Der zweisprachige Bezirk Biel-Nidau

667

a) Die Verordnung über die Sprachenregelung in der Gerichts- und Justizverwaltung des Amtsbezirks Biel

667

b) Der Fall A.C. (2001)

670

6.2. Ordentliche Gerichtsbarkeit

671

6.3. Das Obergericht

673

6.3.1. Die historische Verfassungsbestimmung

673

6.3.2. Geltendes einfaches Recht

674

6.4. Verwaltungsgerichtsbarkeit

676

6.5. Sprachkenntnisbestimmungen

676

7. Die Sprache der Gesetzgebung und der amtlichen Publikationen

677

7.1. Ein Blick zurück

677

7.2. Sprachformprinzipien: Konkrete und simultane Zweisprachigkeit, gleiche Authentizität

678

7.3. Amtliche und Systematische Gesetzessammlung

679

7.4. Die Redaktionierung von Gesetzestexten und Beratungsvorlagen

681

7.5. Volksbegehren und -initiativen

681

8. Repräsentation

682

8.1. Die Mitwirkungsrechte des Berner Jura

682

8.1.1. Historische Vorläufer

682

8.1.2. Art. 5 BernVerf: Der Berner Jura auf dem Weg zum Sonderstatut

683

8.1.3. Die Federation des communes

686

a) Aufbau - auf der Basis mittelbarer Legitimation

686

b) Kompetenzen - wie ein Kommunalverband

686

c) Finanzierung - paritätisch

687

8.2. Parlamentarische Mitwirkungsrechte

687

8.2.1. Repräsentation und Rechtsstellung der Minderheit im Grossen Rat: Die Garantie von zwölf Mandaten

687

8.2.2. Die Paritätische Kommission für den Berner Jura

690

8.3. Besondere Mitwirkungsrechte in Regierung und Verwaltung

691

8.3.1. Das Regierungsmitglied aus dem Berner Jura

691

8.3.2. Die Vertretung der Regionen und Sprachgebiete in der Zentralverwaltung

693

a) Der Grundsatz der "angemessenen Vertretung"

693

b) Bevorzugung bei gleicher Eignung und Sprachenquote

694

c) Bereichsspezifische Dezentralisierung

695

d) Die Vertretung des fran zösischsprachigen Landesteils in Selbstverwaltungsorganen

696

8.4. Repräsentation in der Rechtsprechung

697

Kapitel 10: Der "Brückenkanton" Freiburg

699

1. Typologie

699

1.1. Die deutschsprachige Bevölkerung - eine" relative Min derheit",die franz ösischsprachige Bevölkerung - eine" relative Mehrheit "

699

1.2 Sprachenprestige und Sprachenrecht in der historischen Entwicklung

705

1.3. Sprachenrecht und Sprachenpolitik im Spiegel gruppenspezifischer Vereinigungen und Parteien

711

2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit

715

2.1. Der Sprachenartikel der Staatsverfassung von 1857

715

2.1.1. Zweisprachigkeit des Kantons und Gleichrangigkeit der Sprachen

716

2.1.2 . Das Prinzip der sprachlichen Territorialität

716

2.1.3. Die Verständigungsklausel

717

2.2. Die territoriale Grundordnung

719

2.2.1. Der gewohnheitsrechtliche Charakter der territorialen Ausscheidung

719

2.2.2. Das "Principe de la commune concernee"

723

2.2.3. Die Kompetenz zur Festlegung der Sprachgebiete

724

2.2.4. Das Ideal der Einsprachigkeit

725

2.2.5. Kriterien des Übergangs zur Zweisprachigkeit

728

a) Die klassischen Bestimmungskriterien nach Voyame

729

aa) Zusammensetzung der Bevölkerung

729

bb) Absolute Größe der Minderheit

730

cc) Überlieferte Sprachgeltung

730

dd) Stabilität der (veränderten) sprachlichen Zusammensetzung

731

ee) Kontiguität der Sprachgrenze

731

ff) Sozialer Konsens

732

gg) Besondere weitere Umstände

732

b) Die Vorschläge der Kommission zur Anwendung des Sprachenartikels der Staatsverfassung

733

2.3. Ausgewählte Fragestellungen

736

2.3.1. Der zweisprachige Seebezirk

736

a) Faktische Zweisprachigkeit: Murten168

737

b) Offiziell französischsprachige Gemeinden mit deutschsprachiger Mehrheit: Meyriez und Greng

740

2.3.2. Der "Grenzfall" Saanebezirk

742

a) Der Streit um die Quantite considerable im Fall Brunner

743

b) Der Saanebezirk als "besonderer Fall"

743

2.3.3. Die "inkonsequente" Zweisprachigkeit der Stadt Freiburg

744

a) Die "unechte" Zweisprachigkeit: Das Prinzip der Geschichtlichkeit der Ortsnamen

746

b) Das Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall X (1993)

747

c) Das Prinzip der mehrsprachigen Hauptstadt

750

2.3.4. Der deutschsprachige Amtskreis Jaun im französischsprachigen Bezirk Gruyere

751

a) Die besondere Situation des Amtskreises Jaun

751

b) Das Minderheitenstatut

752

2.4. Reformbestrebungen und Totalreuision der Kantonsverfassung

754

2.4.1. Pläne für ein Sprachengesetz

754

2.4.2. Die totalrevidierte Verfassung von 2004

754

3. Die Sprache der Verwaltung

757

3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden im Publikumsverkehr

757

3.1.1. Grundregelung: Das Wohnsitzprinzip und das Prinzip der Belegenheit der Sache

757

3.1.2 . Ausnahmen

760

a) Zentralbehörden

761

b) Kantonale Anstalten

761

3.1.3. Prozessuale Folgen der "falschen" Verfahrenssprache

762

3.1.4. Die Behörde als Dolmetscherin

763

3.1.5. Die Regelung der Dolmetscherkosten im Bereich des Verwaltungsstrafrechts

764

3.2. Interner Sprachgebrauch

764

3.3. Sprachformbestimmungen

764

3.3.1. Beschlüsse des Staatsrats

764

3.3.2. Legitimationspapiere und Siegel

765

3.3.3. Notarielle Urkunden

765

3.3.4. Register

766

a) Das Handelsregister

766

aa) Bundesrechtliche Vorgaben

766

bb) Der Fall Freiburger Nachrichten AG (1999)

766

b) Zivilstandsregister

768

c) Das Grundbuch

769

d) Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Mehrsprachigkeit im Registerrecht

771

3.4. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen

772

4. Die Sprache in Schule und Berufsausbildung

773

4.1. Die Schulsprache im Kindergarten und in der Primarstufe

773

4.1.1. Territoriale Anknüpfung an die Amtssprachen aller Gemeinden eines Schulkreises

773

4.1.2. Der Grundsatz des Schulbesuchs im Schulkreis des Wohnorts

776

4.1.3. Der Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen

776

a) Voraussetzungen und finanzielle Folgen des Wechsels

776

b) Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993)

780

c) Der Fall Amrein (2001)

782

4.1.4. Privatschulen und Freie Öffentliche Schulen

785

4.1.5. Sprachförderung

786

4.1.6. Das Gesetz über die "Partnersprache"

787

a) "Teilimmersion" und Frühsensibilisierung

787

b) Zweisprachige Klassen und Territorialitätsprinzip

789

c) Das Projekt Partnersprache - Alternative zum Projekt "Frühenglisch" ?

789

4.2. Die Schulsprache in der Mittelschule

791

4.2.1. Der Grundsatz der Zweisprachigkeit

791

4.2.2. Sprachlich-kulturelle Unterrichtsgestaltung: Das Prinzip des Vorrangs der eigenen Sprache und Kultur und das Prinzip der Kenntnis der anderen Sprache und Kultur

792

4.2.3. Der Begriff der "zweiten" und "dritten Landessprache"

792

4.3. Die Sprachenordnung der Universität

793

4.3.1. Die "schweizerische zweisprachige Universität Freiburg"

793

4.3.2. Die Drittsprachenregelung des Universitätsgesetzes und ihre Vereinbarkeit mit dem Territorialitätsprinzip

795

4.3.3. Das Prinzip des angemessenen sprachlichen Gleichgewichts

796

4.4. Die Sprache in der Berufsausbildung

797

4.4.1. Lehrerausbildung

797

4.4.2. Ausbildungsgänge in Technik und Verwaltung

797

4.4.3. Anwaltsberuf und Notariat

798

5. Die Gerichtssprache

798

5.1. Die Sprache im Zivi/verfahren

798

5.1.1. Territoriale Grundregeln

798

5.1.2. Der Fall X (1992)

802

5.2. Die Sprache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

804

5.3. Die Sprache im Strafverfahren

804

5.3.1. Altes Recht und Übergangsregelung

804

a) Eindämmung des "Dialekts" (1991)

806

b) Der Fall X (1994)

807

c) Der Fall Noth (1995)

809

5.3.2. Das neue Recht

812

a) Verfahrenssprache

812

aa) Grundregelung

812

bb) "Besondere Fälle" (Saanebezirk, Jaun)

814

cc) Derogation

816

b) Übersetzung

816

c) Der Fall X (1999)

818

6. Die Sprache der Gesetzgebung

821

6.1. Gesetzesberatungen

821

6.2. Parlamentsprotokolle und andere parlamentarische Akte

821

6.3. Gesetze und Rechtsverordnungen

822

6.4. Initiativbegehren

824

6.5. Abstimmungs- und Wahlunterlagen

825

7. Repräsentation

827

7.1. Die sprachliche Zusammensetzung der Staatsorgane

827

7.1.1 . Die grundsätzliche Verpflichtung zur zweisprachigen Organisation

827

7.1.2 . Zuschnitt der Wahlkreise und Zusammensetzung des Parlaments

827

7.1.3. Die sprachfunktionale Berücksichtigung der deutschsprachigen Minderheit im Staatsrat

828

7.2. Kommunale Formen der Repräsentation

829

7.3. Die Repräsentation im Schulbereich

830

7.3.1. Die Berücksichtigung der "Sprachgemeinschaften" im Erziehungsrat

830

7.3.2. Die Untergliederung des Lehrerseminars in Sprachabteilungen

831

7.4. Die Repräsentation in der Recbtsprecbung475

831

7.4.1. Die obligatorische Vertretung der deutschen Sprache am Kantonsgericht

831

7.4.2. Die "angemessene Vertretung" der beiden Amtssprachen am Verwaltungsgericht

832

7.5. Die Repräsentation der kantonalen Minderheit im Ständerat

833

Kapitel 11: Die deutschsprachige Minderheit im Kanton Wallis

834

1. Typologie

834

1.1. Die Zwei- bzw. Dreiteilung in Sprachräume: Ober-, Mittel- und Niederwallis

834

1.1.1 . Die weitgehende sprachliche Homogenität der Bezirke

835

1.1.2. Die sprachliche Regionalisierung

837

1.2. Die Sprachenfrage in der historischen Entwicklung

840

1.2.1. Der Bedeutungsverlust des Oberwallis und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Sprachgruppen

840

1.2.2. Katholizismus und politischer Konservatismus als traditionelle "Verstärker" der alemannischen Kultur

843

1.2.3. Verfassungsgeschichtliche Aspekte der Zweisprachigkeit

844

1.3. Die Stellung der deutschsprachigen Minderheitim Spiegel der Vereinigungen und Parteien

846

2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit

849

2.1. Der Sprachenartikel 12 der Kantonsverfassung

849

2.1.1. Die offizielle Zweisprachigkeit

850

2.1.2. Der Grundsatz der Gleichberechtigung der Sprachen und das Prinzip der sprachlichen Territorialität

850

2.1.3. Das individuelle Sprachenrecht

851

2.1.4. Der Fall X c/A., Öffentliches Amt des Kantons Wallis und Kreisgericht Oberwallis (1988)

852

2.2. Ausgewählte Fragestellungen

853

2.2.1. Die deutschsprachigen Schulen im francophonen Sierre (Siders)

853

2.2.2. Spuren der Zweisprachigkeit in der Kantonshauptstadt Sion (Sitten)

856

3. Die Sprache der Verwaltung

857

3.1. Das Prinzip der Empfängersprache

857

3.1.1. Überlieferte Praxis

857

3.1.2. Die Subsidiarität des Territorialitätsprinzips

858

3.2. Die Regionalisierung der Zentralbehörden

859

3.3. Sprachformbestimmungen

859

3.3.1. Die Zweisprachigkeit der Beschlüsse und Berichte des Staatsrats

859

3.3.2. Das Prinzip der Einsprachigkeit im Registerrecht

860

a) Zivilstandsregister

860

b) Handelsregister

860

c) Grundbuch

861

3.4. Die No menklatu r der Gemein de- und Lokalnamen

861

4. Die Schulsprache

862

4.1. Kindergärten: Regionale Lösung im interkantonalen Verbund

862

4.2. Das öffentliche Unterrichtswesen

862

4.2.1. Regionale Territorialität und kommunale Abweichungen

862

4.2.2. Der Schulortwechsel aus sprachlichen Gründen

864

4.2.3. Erste und zweite Sprache im konzeptionellen Rahmen der Zweisprachigkeit

865

a) Die Förderung der allgemeinen Zweisprachigkeit

865

b) Die zweite Landessprache als Unterrichtsfach in der Primarstufe

866

c) Die zweite Sprache in den Gymnasien

867

d) Die "ausgewogene" Verwendung beider Sprachen in der Fachhochschule

868

e) Immersionsregelungen

868

f) Die Fiktion der Muttersprache - ein Verstoß gegen Bundesrecht?

869

4.3. Die Sprache in derBerufsausbildung

871

4.3.1. Die Verbundlösung

871

4.3.2. Verweisung auf die Chancengleichheit

872

4.3.3. Das "kombinierte" System

872

4.3.4. Die freie Sprachenwahl

873

5. Die Gerichtssprache

874

5.1. Die Grundregelung: Sprachenwahl der Parteien und Sprachenbindung der Justiz

874

5.2. Traditionell anerkannte und geregelte Ausnahmen

875

5.2.1. Ausnahmen zugunsten des rechtlichen Gehör s

875

5.2.2. Ausnahmen im Interesse einer einheitlichen Verfahrenssprache

876

5.2.3. Ausnahmen zugunsten von Personen fremder Staatsangehörigkeit

877

5.3. Spezielle Regelungen

878

5.3.1. Sprachenwahl der Parteien und strenge Bindung der Justiz im Strafverfahren

878

5.3.2. "Territorialisierung" des Sprachgebrauchs der Parteien im Zivilverfahren und in der Verwaltungsrechtspflege

879

5.4. Abordnung und Zuweisung von Richtern aus sprachlichen Gründen

880

6. Die Sprache der Gesetzgebung

881

6.1. Die Sprache im Grossen Rat: Das "helvetische Prinzip"

881

6.2. Die Gesetzessprache: Sprachliche Abgleichung im frühen Verfahrensstadium

883

7. Repräsentation

883

7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen im Parlament

883

7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen in Regierung und Verwaltung

885

7.2.1. Das System der abgesenkten Mindestpräsenz im Staatsrat

885

7.2.2. Sprachliche Repräsentationsmuster in der Verwaltung

886

a) Die "Organisation bicephale"

887

b) "Alternance linguistique" und "turnus linguistique"

889

7.3. Repräsentation im Schul- und Ausbildungsbereich

889

7.3.1. Das Prinzip der "gebührenden Berücksichtigung"

889

7.3.2. Das Prinzip des Vertretenseins

890

7.4. Repräsentation in der Rechtsprechung

891

7.4.1. Die Regionalisierung der Instanzen

891

7.4.2. Die Vertretung der Sprachgruppen am Kantonsgericht

892

a) Anknüpfung an die Muttersp rache

892

b) Die repräsent ative Wirkung von Sprachkenntni sbest immungen

892

aa) Art. 62 Abs. 2 KV

892

bb) Der Fall X und andere gegen Grosser Rat des Kantons Wallis (1982)

893

7.5. Die Vertretung der wallisischen Sprachgruppen in eidgenössischen Institutionen

897

Kapitel 12: Das dreisprachige Graubünden

899

1. Typologie

899

1.1. Die Sprachräume Graubündens

899

1.1.1. Die Verdrängung des Romanischen durch das Deutsche: Das "traditionell romanische" Sprachgebiet im Prozeß der Insulierung

901

1.1.2. Stärkung des Italienischen durch Zuwanderung von außen

903

1.2. Das historische Prestigegefälle zwischen den Sprachen in seinen Auswirkungen auf die Gegenwart

903

1.3. Sprachliche Minderheiten

904

1.3.1. Die rätoromanische Sprachgruppe - eine existenzbedrohte Minderheit

904

a) Sprachliche Zersplitterung und Zweisprachigkeit

905

b) Die Entwicklung der rätoromanischen Sprachkultur

907

c) Die Rätoromanen - ein autochthones Volk?

914

d) Das "ältere Recht" als normatives Kriterium einer Quantite considerable

916

1.3.2. Die italienische Sprachgruppe

917

1.3.3. Die wallisische Mundartgruppe - eine mundartliche Minderheit innerhalb der Mehrheit

918

1.4. Die Sprachgruppen im Spiegel ihrer Vereinigungen

920

1.4.1. Lia Rumantscha/ Ligia Romontscha

920

1.4.2. Pro Grigioni Italiano

921

1.4.3. Walservereinigung Graubünden

922

2. Das rechtliche Regime der Dreisprachigkeit

922

2.1. Der Sprachenartikel der Kantonsverfassung

922

2.1.1. Die gleichberechtigte Stellung der drei Landessprachen

922

a) Recht und Wirklichkeit

924

b) Bedeutung und Status der Landessprachen in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung

924

2.1.2. Die Garantiefunktion des Sprachenartikels: Der Erhalt des Rätoromanischen als kantonale und bundesrechtliche Verfassungspflicht

930

2.1.3. Was ist "Rätoromanisch"? - Zur Bestimmung der rechtlich maßgeblichen Varietät

932

2.1.4. Auswirkungen der neuen Kantonsverfassung auf das Bündner Sprachenrecht

938

2.2. Die territoriale Grundordnung der Sprachen

941

2.2.1. Die Kompetenz zur sprachlichen Ausscheidung als Bestandteil der Gemeindeautonomie

942

2.2.2. Die sprachliche Verfassung der Gemeinden und Kreise

945

2.2.3. Die "Bürgergemeinde" - ein Schutzinstrument gegen fremdsprachige Zuwanderung?

946

2.2.4. Die Erstreckung des Territorialitätsprinzips auf privatrechtliche Beziehungen

946

2.3. Kommunaler Sprachenschutz

947

2.3.1. Das Rätoromanische als "Fassade"

947

2.3.2. Die Rechtsprechung zu den Außenaufschriften

948

a) Der Fall Treuhand B. Scuol AG (1985)

948

b) Der Fall Bar Amici (1990)

950

c) Der Fall ,Zürich' Versicherungs-Gesellschaft (1991/92)

954

3. Die Sprache der Verwaltung

957

3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden

957

3.2. Sprachformbestimmungen

957

3.2.1. Zivilstandsregister

957

3.2.2. Handelsregister

958

3.2.3. Grundbuchwesen

959

3.3. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen

959

4. Die Unterrichtssprache

959

4.1. Mundartgebrauch und sprachliche Assimilation im Kindergarten

959

4.2. Schulsprachenrecht

961

4.2.1. Die territoriale Grundregelung

961

4.2.2. Der sprachlich begründete Schulbesuch in der Nachbargemeinde

963

a) Dispens und Kostenfolge

963

b) Der Fall Derungs (1974)

964

4.2.3. Die Sprachförderungspflicht

968

4.2.4. Die Vermittlung der anderen Landessprachen

970

a) Ein Blick in die Vergangenheit: Deutsch als "lingua franca"

970

b) Das "Zweitsprachenkonzept" der Primarstufe

970

c) Das Immersionsmodell von Samedan: Rettung oder Gefährdung der romanischen Schule?

973

4.2.5. Englisch als zweite obligatorische Fremdsprache in der Oberstufe

975

4.2.6. Zweisprachige Maturität

976

4.2.7. Organisatorischer Minderheitenschutz: Die Talschaftssekundarschulen im italienischen Sprachgebiet

977

4.2.8. Der Grundsatz der Rücksichtnahme

978

4.2.9. Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip für Privatschulen

980

4.3. Berufliche Bildung

980

4.3.1. Das Sprachenmodell der Churer Frauenschule: Verwendung der eigenen Sprache - Verstehen der fremden Sprache

980

4.3.2. Das kantonale Lehrerseminar: Italienische und romanische Abteilungen

981

4.3.3. Die Landwirtschaftsschule: Rücksichtnahme auf die Dreisprachigkeit und Vorrang der deutschen Sprache

982

5. Die Gerichtssprache

983

5.1. Anknüpfung an die Zuständigkeitsordnung im Zivilprozeß

983

5.1.1. Der Albula-Fall (1982)

983

5.1.2. Sonstige Sprachregelungen

988

5.2. Die Geltung der Landessprachen im Strafprozeß

988

5.2.1. Sprachregelungen der Strafprozessordnung

988

5.2.2. Die Uneinheitlichkeit von Verfahrenssprache und Urteilssprache: Der Fall S. (1979)

990

5.3. Der Vorrang der deutschen Sprache vor Gerichten mit kantonsweiter Zuständigkeit

993

5.3.1. Kantonsgericht

993

5.3.2. Verwaltungsgericht

995

5.3.3. Der Fall Stampa (1999)

995

6. Die Sprache der Gesetzgebung

997

6.1. Die Sprache im Grossen Rat

997

6.2. Abstimmungs- und Wahlunterlagen

998

6.3. Gesetzestexte und Rechtsverordnungen

1000

6.3.1. Amtliche Gesetzessammlung und Bündner Rechtsbuch: Von der Maßgeblichkeit des Deutschen zur Dreisprachigkcit

1000

7. Repräsentation

1002

7.1. Der Grundsatz der angemessenen Berücksichtigung

1003

7.2. Quotenregelungen in der Kommunalve rwaltung

1003

7.3. Die sprachlich offene Zusammensetzung der Kantonsregierung

1004

Kapitel 13: Der italienischsprachige* Kanton Tessin

1005

1. Typologie

1005

1.1. Das Tessin zwischen Italien und der Schweiz: Kulturelle Nähe und politische Bindung

1005

1.2. ltalianita und Katholizität

1005

1.3. Vordringen des Standarditalienischen und Rückgang der Tessiner Mundart

1007

1.4. Die sprachliche Zusammensetzung in der historischen Entwicklung

1007

1.4.1. Von der römischen Schweiz bis zum Kanton Tessin

1007

1.4.2. Die Bedrohung der italienischen Sprache und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert

1010

2. Der rechtliche Schutz der Italianita

1016

2.1. Verf assungsgeschichtliche Entwicklung

1016

2.2. Die Verfassung von 1997: Selbstbeschreibung als Schweizer Kanton italienischer Sprache und Kultur

1017

2.3. Ausnahmen von der exklusiven Geltung der italienischen Sprache: Die Gemeinde Bosco Gurin

1019

2.4. Der Begriff der "italienischen Schweiz" (Svizzera italiana)

1021

2.5. Italienisch im Einbürgerungsverfahren

1022

3. Die Sprache der Verwaltung

1023

3.1. Staatsrat und nachgeordnete Behörden

1023

3.2. Verwaltungsverfahren

1024

3.3. Öffentliche Urkunden

1024

3.4. Register

1026

3.4.1. Grundbuch

1026

3.4.2. Zivilstandsregister

1027

3.4.3. Handelsregister

1027

3.5. Nomenklatur

1028

3.5.1. Der Fall Zähringer (1932)

1028

3.5.2. Das Gesetz über die Reklameschilder und Aufschriften von 1954

1034

4. Die Sprache in Bildung und Kultur

1036

4.1. Schulen

1036

4.1.1. Die Schulsprache ist italienisch

1036

4.1.2. Die Integration fremdsprachiger Kinder

1037

4.1.3. Privatschulen: Von der rigiden zur abgemilderten Italienisierung

1038

4.2. Die Uniuersits della Svizzera italiana

1040

4.3. Berufsbildung

1042

4.4. Kulturforderung

1042

5. Die Gerichtssprache

1043

5.1. Zivilprozeß

1043

5.1.1. Verfahrenssprache: It alienisch mit Ausnahmen

1043

5.1.2. Urkunden: Privilegierung der anderen Landessprachen

1046

5.2. Strafprozeß

1047

5.2.1. Übersetzungsregelung zugunsten strafverfolgter Personen

1047

5.2.2. Das Verbot des "exzessiven Formalismus": Der Fall X contro Procuratore pubblico della giurisdizione sottocenerina (1976)

1048

5.3. Ordnungswidrigkeitenverfahren: Der Fall H. (1986)

1050

5.4. Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht

1053

5.5. Sprachvorgaben für die Anwaltschaft

1053

Teil III Ergebnisse der Untersuchung und Einordnung in den internationalen Rahmen

1055

Kapitel 14: Prinzipien und Entwicklungslinien von Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Recht

1055

1. Das Konzept der innerstaatlichen Rechtsvergleichung

1055

2. Regelung der Sprachenfrage durch staatliches Recht?

1056

2.1. Die Kultur der praktischen Verständigung

1056

2.2. Kodifikation des Sprachenrechts durch Sprachengesetze?

1058

3. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse der Normen des spezifischen Sprachenrechts

1060

3.1. Begriffe und Konzepte: Sprachen, Sprachgruppen, Minderheiten

1060

3.1.1. Das Fehlen von Legaldefinitionen

1060

3.1.2. Der Umgang mit Mundarten: Gegenstand von Pflege und Bekämpfung

1061

3.1.3. Der Umgang mit nicht-standardisierten und zersplitterten Idiomen

1064

3.2. Verfassungsrecht

1066

3.2.1. Der allgemeine Sprachenartikel: Integrative und exklusive Anerkennung von Sprachen

1066

3.2.2. Der Grundsatz der Gleichstellung der Sprachen

1067

3.2.3. Verfassungsbestimmungen über die Sprachengeltung bei obersten Gerichten

1067

3.2.4. Entnationalisierung des Sprachenartikels

1068

3.2.5. Differenzierung und Systematisierung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts

1068

3.3. Das Amtssprachenrecht

1070

3.3.1. Die Gleichheit der Amtssprachen und die Figur der "Teilamtssprache"

1070

3.3.2. Die Figur der "Quasi-Amtssprache"

1071

3.3.3. Sprachregelungen für den behördeninternen Bereich: "Arbeitssprachen", "Dienstsprachen" und "helvetisches Prinzip"

1071

3.3.4. Das Prinzip der Örtlichkeit im zwischenbehördlichen Verkehr

1072

3.3.5. Prinzipien der Sprachengeltung im Außenverkehr bei mehrsprachigen Institutionen

1073

a) Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache

1073

b) Die Bindung der höheren Instanzen an die Sprache des Ausgangsbescheids

1074

c) Die Pflicht zur ermessensfehlerfreien Bestimmung der geltenden Sprache

1074

d) Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (z.B. Englisch) zu verwenden

1074

3.3.6. Die Maßgeblichkcit der örtlichen Sprachengeltung für dezentrale Bundesbehörden

1075

3.4. Das Registersprachenrecht

1075

3.4.1. Zivilstandsregister

1076

3.4.2. Grundbuch

1078

3.4.3. Handelsregister

1079

3.4.4. Der allmähliche Übergang vom Prinzip der strikten Einsprachigkeit zum sprachlichen Territorialitätsprinzip

1080

3.5. Die Nomenklatur der Ortsnamen: Zentrale Nomenklaturkommissionen und Geltung des Prinzips der Geschichtlichkeit

1081

3.6. Die Außendarstellung öffentlicher Einrichtungen Anwendungsfeldfürdie identitätsprägende Funktion der Landessprachen

1084

3.7. Die Außenaufschriften privater Einrichtungen - Verteidigung sprachlicherMinderheiten im Straßenbild

1084

3.8. Das Schulsprachenrecht

1086

3.8.1. Der besondere Schutz der Sprachenfreiheit im Bereich der Unterrichtssprache

1086

3.8.2. Kriterien für die Bestimmung der Schulsprache (Unterrichtssprache) im mehrsprachigen Kanton: Bemühungen um eine Mäßigung des Territorialitätsprinzips

1087

3.8.3. Der sprachbedingte Schulortwechsel

1089

3.8.4. Die Integration fremdsprachiger Kinder

1093

3.8.5. Immersion und "Frühsensibilisierung"

1094

3.8.6. Die Rolle der Landessprachen im fremdsprachlichen Unterricht: Prinzip der Priorität der Landessprachen?

1096

3.9. Das Schulsprachenrecht der Privatschulen: Scharfe Regulierung und freies Gewährenlassen

1098

3.10. Universitätssprachenrecht und Wissenschaftsfreiheit

1100

3.11. Das Gerichtssprachenrecht

1102

3.11.1. Territoriale Grundregelungen

1103

a) Die Anknüpfung an die Sprachengeltung der Bezirke und ihre Ausnahmen

1103

b) Das Prinzip der Kantonsteilbildung

1104

3.11.2 . Zivilprozeß

1105

a) Das geltende Recht im Überblick

1105

b) Prinzip der Beklagtensprache oder Prinzip der Sprachenwahl im mehrsprachigen Gerichtsbezirk?

1107

c) Das Prinzip der Ausgangssprache

1107

3.11.3. Strafprozeß

1108

a) Das geltende Recht im Überblick

1108

aa) Bestimmung der Verfahrens sprache

1108

bb) Übersetzungsregelungen

1110

b) Das Prinzip der Beschuldigtensprache im mehrsprachigen Gerichtsbezirk

1111

c) Das Prinzip der Einzigkeit der Verfahrenssprache und seine Durchbrechungen

1112

3.11.4. Verwaltungsprozeß: Maßgeblichkeit der Amtssprache am Ausgangsort oder "Amtssprache der Person"

1113

3.11.5. Das Verbot des exzessiven Formalismus

1114

3.11.6. Tendenzen und Ergebnisse

1115

3.12. Der Sprachgebrauch der Staatsleitung

1116

3.12.1. Das "Prinzip der Nicht-Regelung"

1116

3.12.2. Das "helvetische Prinzip"

1116

3.13. Sprachenrecht in der Gesetzgebung

1118

3.13.1. Die Schaffung mehrsprachiger Normtexte

1118

a) Entwicklungsgeschichte der mehrsprachigen Gesetzgebung: "Ursprache" und Übersetzung

1118

b) Das geltende Recht im Überblick: Simultane Redaktionierung und gleiche Authentizität

1119

c) Das Prinzip der "schöpferischen" Übereinstimmung der Sprachfassungen

1121

3.13.2. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte

1122

3.13.3. Publikation: Tendenz zur formalen Gleichstellung und Sonderstatu s für Kleinstsprachen

1123

3.14. Repräsentation der Sprachgruppen

1125

3.14.1. Parlament: Das Prinzip der Nichtregelung

1125

3.14.2. Regierung

1127

a) Das geltende Recht im Überblick

1127

b) Nichtregelung, garant ierte Mindestrepräsentanz und faktische Überrepräsentation

1129

3.14.3. Verwaltung einschließlich Erziehungskommissionen

1130

a) Das Recht im Überblick

1130

b) Disparate Praktiken und Regulierung

1132

c) Quoten- und Vorzugsregelungen: Zur Zulässigkeit der "Sprachenquote"

1132

3.14.4. Repräsentation und rechtliches Gehör in der Justiz

1135

3.14.5. Sprachkenntnisbestimmungen - organisationsrechtliches Fundament der Mehrsprachigkeit, Garanten des rechtlichen Gehörs oder abgeschwächte Form der Repräsentation?

1137

3.14.6. Vertretung der kantonalen Sprachgruppen in Bundesgremien

1139

3.15. Autonomie und Selbstbestimmung

1140

3.15.1. Sonderfall Jura und Berner Jura

1140

a) Die "Abstimmungskaskade" zur Schaffung des neuen Kantons Jura und ihre Folgeprobleme

1140

b) Die Institutionalisierung des Dialogs

1141

c) Die Paritätische Kommission für den Berner Jura - eine innerkantonale autonome Körperschaft

1142

3.15.2. "Kollektive Rechte"?

1143

3.15.3. Separatistische Vereinigungen

1143

3.16. Medien, Film, Kulturfärderung

1144

3.16.1. Medienrecht

1144

3.16.2. Filmrecht

1146

3.16.3. Kulturförderung

1146

4. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse des allgemeinen Sprachenrechts

1148

4.1. Zwecksetzende Fundamentalprinzipien

1148

4.1.1. Der Sprachfrieden als "klassisches" Fundamentalprinzip

1148

4.1.2. Die "variable Vielsprachigkeit" der Schweiz: Viersprachigkeit, Dreisprachigkeit und Zweisprachigkeit

1150

4.1.3. Die Gleichheit der Sprachen: Formale oder materielle Gleichheit?

1151

4.2. Das Territorialitätsprinzip

1152

4.2.1. Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen - der Bauplan der sprachlichen Territorialität

1152

4.2.2. Die Anerkennung von Sprachen als Amtssprachen

1153

a) Sprachliche Ausscheidung

1153

b) Die Stabilisierung der Sprachengeltung durch normative Kriterien für den Wechsel VOn der Ein- zur Mehrsprachigkeit

1153

c) Die "faktische" oder "inkonsequente" Mehrsprachigkeit - ein inoffizielles Übergangsregime

1155

d) Die konsentierte Sprachengeltung

1155

4.2.3. Von der Pflicht zur sprachlichen "Assimilierung" zur "Integration"

1156

4.2.4. Die Sprachengeltung im öffentlichen und privaten Bereich : Das "sphärenbezogene" Territorialitätsprinzip

1158

4.2.5. Individualschützender Charakter des Territorialitätsprinzips?

1159

4.2.6. Schutzpflichten?

1160

4.2.7. Die nicht-reziproke Anwendung

1161

4.3. Die Sprachenfreiheit

1161

4.4. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit als Grundmechanismus des schweizerischen Sprachenrechts

1162

4.5. Neuere Entwicklungen

1164

4.5.1. Verständigungsklauseln

1164

4.5.2. Die Entwicklung des Minderheitenbegriffs in der Schweiz: Von der Ablehnung über die "historische Minderheit" zur verfassungsrechtlich verankerten "angestammten Minderheit"

1164

4.5.3. Zur ausdrücklichen Verankerung der Sprachenfreiheit

1166

5. Die Relativität des Sprachenrechts

1167

5.1. Signifikante Unterschiede im Sprachenrecht der Kantone

1167

5.1.1. Bern/ Jura

1168

5.1.2. Freiburg

1169

5.1.3. Wallis

1170

5.1.4. Graubünden

1171

5.1.5. Tessin

1171

5.2. Faktoren der Relativität

1172

5.2.1. Der Gliedstaat als "Reservat" relativer Mehrheiten: Minderheitenschutz durch bundesstaatliche Strukturen

1172

5.2.2. Der Zustand der einzelnen Sprachen

1173

a) Das Problem der Kleinstsprache

1173

b) Der Spezialfall der verdrängten oder existenzbedrohten Sprache

1174

c) Die unterschiedliche Bereitschaft der Sprachgruppen, Fremdsprachen zu erlernen

1174

5.2.3. Der Zustand der Sprachgrenze

1175

a) Die Labilität der Sprachgrenze

1175

b) Die Erfahrung des Sprachenwechsels

1175

c) Der Grad an Homogenität: Ist die klare Trennung oder die Verzahnung der Sprachgebiete durch Mischgebiete für den Sprachfrieden vorteilhafter?

1176

Kapitel 15: Die internationale Rolle der Schweiz und ihr Modellcharakter für Europa

1177

1. Das außenpolitische Konzept der Schweiz

1177

1.1. Internationale Sonderrolle und humanitäres Engagement

1177

1.2. Die traditionelle Haltung der Schweiz zum Minderheitenschutz

1181

1.3. Die Beziehungen der schweizerischen Sprachgruppen zum Ausland unter besonderer Berücksichtigung der institutionalisierten Francophonie

1182

1.3.1. Die Schweiz als Mitglied der Organisation Internationale de la Francophonie

1182

1.3.2. Die Sprachgruppen der Schweiz als "Außengruppen" der Völker Deutschlands, Frankreichs und Italiens?

1184

2. Die Schweiz als Vertragsstaat internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Minderheiten

1185

2.1. Bedeutung und Rang völkerrechtlicher Verträge im schweizerischen Recht

1185

2.1.1. Unspezifität und Übergesetzesrang der EMRK

1185

2.1.2. Begrenzte Spezifität und beschränkte unmittelbare Anwendbarkeit des IPBPR

1187

2.2. Die Vorbehaltspraxis der Schweiz zu r Garantie der unentgeltlichen Beiziehung eines Dolmetschers im Strafverfahren

1187

2.2.1. Die auslegende Erklärung zu Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK

1187

a) Zustandekommen und Begründung

1187

b) Kritik und Rückzug

1189

c) Der Entscheid des Bundesgerichts im Fall X (2001): Unwirksamkeit der auslegenden Erklärung vor dem Rückzug

1192

d) Ist das Recht auf unentgeltliche Übersetzung dem mehrsprachigen Staat unzumutbar?

1193

2.2.2. Der Vorbehalt zu Art. 14 Abs. 3 lit. f IPBPR

1195

2.2.3. Der Vorbehalt zu Art. 40 Kinderschutzkonvention

1197

2.3. Sprachliche Aspekte des Rechts auf ein faires Straf- bz w. Zivilverfahren (Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK, Art. 14 IPBPR )

1198

2.4. Die Verteidigung sprachlich-kultureller Vielfalt im Rundfunk und die Anforderungen der EMRK: Der Fall Demuth (2002)

1199

2.5. Völkerrechtlicher Minderheitenschutz und internationales Sprachenrecht

1199

2.5.1. Einzelbestimmungen aus menschenrechtliehen Instrumenten

1199

a) Art. 19,26,27 IPBPR: Freiheitsschutz statt Minderheitenschutz für die Angehörigen bloß "regionaler Minderheiten"

1199

b) Art. 13 IPWSR

1203

c) Art. 30 Kinderschutzkonvention

1204

2.5.2. Spezifisch minderh eitenschützende Dokumente

1205

a) Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigun g jeder Form von Rassendiskriminierung

1205

b) Der KSZE-/ OSZE-Prozeß

1206

c) Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

1207

aa) Der erste Schritt: Rätoromanisch und Italienisch als "weniger verbreitete Sprachen"

1207

bb) Der zweite Schritt: Die Anerkennung von Jenisch als nicht territorial gebundener Sprache

1213

d) Die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der nationalen Minderheiten: KlarsteIlung eines "relativen" Minderheitenbegriffs für die Schweiz

1214

2.5.3. Spezielles internationales Sprachenrecht

1219

a) Das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Zivilstandsregistern

1219

b) Art. 63 Abs. 1 Satz 1 des TRIPS-Abkommens - "übersehenes" Sprachenrecht?

1220

c) Art. 20bis des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit: Der Fall Boggi (1983)

1220

3. Der Beitrag des schweizerischen Sprachenrechts zur Entwicklung des Völkerrechts

1222

3.1. Schweizerische Staatenpraxis und internationaler Minderheitenschutz: Impulsgebung oder konzeptioneller Sonderweg?

1222

3.1.1. Die Definition der "Minderheit" im schweizerischen und im internationalen Recht

1222

a) Strittige Elemente

1222

b) Notwendigkeit der Kategorisierung und Typenbildung im Minderheitenrecht

1225

c) Schließt die Eigenschaft als (Teil-)Staatsvolk den Minderheitenschutz aus?

1227

d) Der Schutz "regionaler" (relativer) Minderheiten

1229

3.1.2. Zur Vereinbarkeit der assimilierenden Wirkung des Territorialitätsprinzips mit Völkerrecht

1231

3.2. Die Bedeutung der Bildung des Kantons Jura für das Selbstbestimmungsrecht der Völke r

1233

4. Schweizerisches Sprachenrecht in der Rechtsvergleichung

1236

4.1. DasSpannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit alsprägendes Strukturmerkmal

1236

4.2. Die Schweiz im Vergleich mit Spanien, Italien, Österreich und den Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien: Typenverschiedenheit wegen fehlender Exklusivität der regional geltenden Minderheitensprachen

1239

4.3. Canada und Schweiz: Strukturähnlichkeiten im Recht - Verschiedenheit der Situation

1241

4.4. Belgien und Schweiz im Vergleich

1243

4.4.1. Die belgisehe Sprachenordnung

1243

4.4.2. Der Belgisehe Sprachenfall (1968) und seine Auswirkungen auf die Schweiz

1244

5. Schweizerische Sprachenordnung und Europarecht

1247

5.1. Das institutionelle Sprachenrecht v on Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union

1248

5.1.1. Die Vertragssprachen

1248

5.1.2. Die Amts- und Arbeitssprachen der Union

1249

5.2. Die Kommunikation mit den Unionsangehörigen

1254

5.3. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte: "Authentizität vor Territorialität"

1256

5.4. Spezielles Sprachenrecht der Europäischen Gemeinschaft

1258

5.4.1. Sprache als Gegenstand der Integration: Vom Verbraucherschutz zum Europäischen Patent

1258

5.4.2. Etikettierung von Lebensmitteln in einer "leicht verständlichenSprache": Die Fälle Piageme I (1991), 11 (1995), Goerres (1998) und Casino France (2000)

1259

5.5. Gemeinschaftsrecht und Sprachenrecht der Mitgliedstaaten

1263

5.5.1. Gemeinschaftsrecht und Minderheitenschutz

1263

a) Die Fälle Mutsch (1985), Bickel (1998) und Angonese (2000)

1264

b) Der Fall Groener (1989)

1267

5.5.2. Fernsehen ohne Sprachgrenzen: Der Fall Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien (1996)

1268

6. Modell Schweiz?

1271

6.1. Modellzuschreibungen in der geschichtlichen Entwicklung

1271

6.2. Das schweiz erische Selbstverständnis

1272

6.2.1. Das "Musterknabensyndrom"

1273

6.2.2. Die Einzigartigkeitshypothese

1274

6.2.3 . Die Übernahme der Vorbildrolle durch die politische Leitung

1275

6.3. Modellhafte Strukturen

1278

6.3.1. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit

1279

6.3.2. Bundesstaatlichkeit und Sprachenfrage

1280

a) Die dritte Dimension

1280

b) Das schweizerische Konzept der Dämpfung sprachnationaler Tendenzen durch föderale Strukturen

1281

c) Der Beitrag föderaler Strukturen zur Behauptung sprachlicher Identität

1283

aa) Die Sprachordnungskompetenz der Kantone

1284

bb) Die Ausführungszuständigkeit der Gliedstaaten

1284

cc) Repräsentativer Föderalismus

1285

6.3.3. Referendumsdemokratie

1286

6.3.4. Neutralität nach außen

1286

7. "Verschweizerung" Europas?

1287

Summary

1292

The Concept of the Study

1292

The Course of the Analysis

1293

The Results Obtained from the Comparative Analysis

1295

Switzerland as a Model State?

1296

The European Union Perspective

1297

Conclusion

1298

Quellen

1299

I. Literatur1

1299

II. Rechtsprechung2

1324

III. Dokumente und Berichte (Auswahl)

1330

IV. Informationsquellen

1333

Stichwortverzeichnis*

1335