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Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Bundesstaat - Relativität des Sprachenrechts und Sicherung des Sprachfriedens
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4
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5
Vorwort
6
Inhaltsübersicht
8
Table of Contents
12
Abkürzungsverzeichnis
53
Einführung
56
Der Blick von außen
56
Die Idee der Arbeit
56
Der Gang der Untersuchung
57
Teil I Die Sprachen, die Sprachgruppen, das Staatsvolk
60
Kapitel 1: Die Sprachen der Schweiz
60
1. Rechtserhebliche Eigenschaften und Formen der Sprache
60
1.1. Der Begriff der Sprache
60
1.1.1. Sprache als menschliche Kompetenz
60
1.1.2. Die abgrenzbare Einzelsprache
61
1.2. Die sogenannte Muttersprache: Erst- und Zweitsprachenerwerb
62
1.3. Das Problem der beschränkten Übersetzbarkeit der Sprachen
66
1.4. Die kulturelle Dimension der Sprache:"Sprachgruppen" und "Sprachgemeinschaften"
69
1.5. Die individuelle Dimension der Sprache:"Sprachkompetenz" und "Sprachverhalten"
71
1.6. Standard-Dialekte und Nicht-Standard-Dialekte
72
1.6.1. "Sprache", sogenannter "Dialekt" und Mundart
72
1.6.2. Sprachprestige und Sprachplanung
74
2. Wesen und Verbreitung der schweizerischen Landessprachen
76
2.1. Überblick
76
2.2. Das Wesen der vier Landessprachen
77
2.2.1. Importierte Nationalsprachen: Französisch und Italienisch in der Schweiz
77
2.2.2. Schweizerdeutsche Diglossie - das Problem der Mundart im vielsprachigen Staat
79
2.2.3. Die rätoromanischen Idiome: Eine Herausforderung für Sprachenschutz und Sprachvereinheitlichung
84
a) Dialektale Zersplitterung
84
b) Das Aussterben der rätoromanischen Idiome
85
c) Möglichkeiten und Grenzen der Sprachplanung: Die Standardisierung des Rätoromanischen
86
aa) Die Schweiz im Kontext sprachplanender Staaten
86
bb) Die Schaffung von Rumantsch grischun
88
2.3. Die Sprachstatistik
90
2.3.1. Gesetzliche Grundlagen
90
2.3.2. Die "bestbeherrschte Sprache" und die "gesprochenen Sprachen" als neue Kategorien der Datenerhebung
91
2.3.3. Die Sprachdaten der Eidgenossenschaft
93
2.3.4. Die Sprachdaten der Kantone
95
2.3.5. Sprachkenntnisse in den anderen Landessprachen: Die Politik der allgemeinen Zweisprachigkeit
98
2.4. Jenisch
99
2.5. Einwanderersprachen
99
3. Der "Sprachgraben" und das Problem der Majorisierung
100
4. Englisch in der Schweiz
106
4.1. Die Bedeutung des Englischen als "Ergänzungssprache"
106
4.2. "Fräbenglisd: " als kontroverses Unterrichtskonzept
109
Kapitel 2: Staat und Nation in der vielsprachigen Schweiz
113
Einleitung: Die Idee der staatlichen Formation durch Sprache
113
(a) Sprache als Basis der Nationenbildung
113
(b) Vom nicht-ethnischen Sprachenbegriff der Französischen Revolution zur einheitsstiftenden Kulturnation
115
(c) Die Sprach- oder Kulturnation
118
(d) Die Ablösungdes religiösen durch das sprachliche Kohäsionskriterium
120
1. Die Entstehung und Entwicklung des schweizerischen Bundesstaates im Rahmen konfessionell-politischer und sprachlich-politischer Identitätskomplexe
121
1.1. Der Helvetismus: Ein frühes Muster für "Einheit durch Vielfalt"
121
1.2. Die politisch-konfessionellen Gegensätze vor 1848
122
1.3. Die militärisch erzwungene Bundesverfassung von 1848: Überwindung des konfessionellen Gegensatzes und Aufkommen des Sprachenrechts
129
1.4. Das Bewußtwerden der Sprachenfrage: Romanisierungsdruck im Innern, Nationalisierung der Nachbarstaaten und Dominanz des Deutschen (1870-1914)
134
1.5. Das Aufbrechen des Sprachgrabens im Ersten Weltkrieg
137
1.6. Das Einwirken nationalistischer Strömungen ab 1920
138
1.6.1. Der Irredentismus und die veränderte Wahrnehmung des italienischen Landesteils
138
1.6.2. Deutschnationale Bewegungen in der Schweiz und Bedrohung durch Deutschland: Die "geistige Landesverteidigung" als Ausdruck der politischen Nation
139
1.7. Derreligiös-sprachliche Identifikationskomplex in der Jura-Krise
141
2. Von der Willensnation zum multikulturellen Staat
142
2.1. Die schweizerische Nation und ihre Nationalitäten
142
2.2. Die" Willensnation"
143
2.3. Die politische Nation
146
2.4. Der multikulturelle Staat
148
3. Sprachminderheiten in der Schweiz: Die Entwicklung eines staatsrechtlichen Minderheitenbegriffs
150
3.1. Die anfängliche Leugnung von "Minderheiten"
151
3.2. Die Übernahme des Minderheitenbegriffs und seine allmähliche Ausweitung durch Literatur und Praxis
152
3.3. Die Relativität der Minderheiteneigenschaft im Bundesstaat
155
3.3.1. "Minderheit im Bund" oder "Minderheit im Kanton"?
155
3.3.2. Die Sprachgruppen im Gesamtstaat
156
3.3.3. Die Sprachgruppen in den Kantonen
156
3.3.4. Relative Mehrheiten, relative Minderheiten und absolute Minderheiten
158
Kapitel 3: Theoretische Grundlagen des Sprachenrechts
160
1. Sprache und Rechtsordnung
160
1.1. Gegenstand und Aufgabe des Sprachenrechts
160
1.2. Die Sprachenordnung als Garantin des Sprachfriedens
160
1.3. Die Bedeutung der Sprache im Verfahrensrecht und für die Staatsorganisation
163
1.3.1. Das Sprachrisiko als die Rechtsstaatlichkeit gefährdendes Verfahrensrisiko
163
1.3.2. Sprachunkundigkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens
163
1.3.3. Anforderungen an die Sprachkenntnisse und rechtliches Gehör
165
1.3.4. Das Recht auf Verwendung einer Sprache und die Pflicht des Staates zu verstehen: Komplementarität und Konsistenz
166
1.3.5. Sprachzugehörigkeit, Unparteilichkeit und angemessene Repräsentation
166
1.4. Verlangt das Demokratieprinzip die Geltung bestimmter Sprachen?
167
2. Die Anerkennung einer Sprache als Amtssprache
173
2.1. Die Rechtsquellen der Amtssprachenregelungen
173
2.2. Der Zweck der Amtssprachenregelung
175
2.2.1. Das Sprachenrecht als Instrument der Homogenität: Assimilierendes Sprachenrecht
175
2.2.2. Die Amtssprachenregelung als Ausdruck sprachlicher Vielfalt: Koordinierendes Sprachenrecht
176
2.3. Die Staatenpraxis
178
2.4. Ist die gerechte Sprachenordnung mathematisch zu berechnen - oder welche Kosten verursacht die Mehrsprachigkeit?
180
2.5. Anforderungen an die Qualität einer Amtssprache
182
2.5.1. Schrift
183
2.5.2. Bestimmtheit
184
2.5.3. Vollständigkeit
186
2.6. Spezifische Defizite nicht-standardisierter Sprachen
186
2.6.1. Der beschränkte räumliche Geltungsbereich: Lokale und regionale Zersplitterung
186
2.6.2. Der beschränkte sachliche Geltungsbereich: Domänenspezifischer Gebrauch und Stagnation der Sprachentwicklung
188
2.7. Die Standardsprache als ideologisches Konstrukt des modernen Flächenstaates
189
2.8. Sprachplanung als staatliche Planungsaufgabe
190
2.8.1. Sprachkorpus- und Sprachstatusplanung
190
2.8.2. Die Kompetenz zur Sprachplanung und das sprachliche Neutralitätsgebot
193
3. Sprachengeltung und Sprachenfreiheit
195
3.1. Der Einflußbereich staatlicher Sprachregelungen, insbesondere des Amtssprachenrechts
195
3.2. Das individuelle Sprachenrecht: Positive und negative Sprachenfreiheit
196
3.3. Das Spannungsverhältnis zwischen Sprachenfreiheit und offizieller Sprachengeltung
196
Teil II/1 Bundessprachenrecht
198
Kapitel 4: Das Territorialitätsprinzip
198
1. Wesen und Wirkung der Territorialität
198
1.1. Territorialität, Homogenität und Assimilation
198
1.2. Der Bauplan der Territorialität: Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen
202
1.3. Das öffentliche Interesse an einer territorialen Sprachenordnung
205
1.4. Die" Quantite considerable" als Grundlage einer rechtsstaatlichen, demokratischen und minderheitenschützenden Sprachenwahl
206
1.5. Die Relativierung von Mehrheit und Minderheit
210
2. Die territoriale Sprachgeltung als Rechtsprinzip
212
2.1. Entstehungsgeschichtliche Grundlagen
212
2.2. Das Problem der rechtlichen Fundierung - Ein Rückblick auf die Entwicklung
216
2.2.1. Das Territorialitätsprinzip - Bestandteil des Sprachenartikels oder ungeschriebener Grundsatz der Bundesverfassung?
216
2.2.2. Die Entwicklung einer bundesverfassungsrechtlichen Grundlage durch das Bundesgericht
218
2.3. Das Territorialitätsprinzip als Sprachordnungskompetenz
226
2.3.1. Die Verankerung des kompetentiellen Aspekts in Art. 3 BV
226
2.3.2. Die sprachenrechtliche Autonomie der Gemeinden Entscheidungzwischen territorialer oder funktionaler Sprachenordnung
228
2.4. Das Territorialitätsprinzip als materielles Prinzip der Bundesverfassung
232
2.4.1. Ermächtigung zur Assimilation
233
a) Der ursprüngliche Assimilationsgedanke
233
b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Assimilation
235
2.4.2. Pflicht zum Erhalt der sprachlichen Homogenität?
238
a) Die uneinheitliche Rechtsprechung zur Pflichtenfrage: Tendenz zur Pflicht im Falle bedrohter Minderheitensprachen?
238
b) Der Individualanspruch auf Amtssprachengeltung als Folge der Schutzpflicht
241
2.4.3. Zum individualschützenden Charakter des Territorialitätsprinzips: Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993)
241
3. Die immanenten Grenzen
243
3.1. Das Sprachjriedensprinzip
244
3.2. Der Begriff der "überlieferten Grenzen der Sprachgebiete" und das Verbot der "bewußten" Sprachgebietsveränderung
246
3.3. Die Pflicht zur Mehrsprachigkeit
248
3.3.1. Mehrsprachigkeit als Sonderfall der Territorialität
248
3.3.2. Wann ist eine Minderheit erheblich: Der Fall Brunner (1980)
249
3.4. Der Unterschied zwischen "Zuzügern " und "Minderheiten "
254
3.5. Das Verbot der Unterdrückung von Minderheiten
257
Kapitel 5: Die Sprachenfreiheit
261
1. Entwicklung und Ausformung durch die Rechtsprechung
261
1.1. Das Urteil des Bundesgerichts im Fall Association de l'Ecole francaise (1965)7
262
1.2. Sprachenfreiheit und Meinungsfreiheit : Schutz von Form und Inhalt des Sprechens
268
1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung als verfassungsrechtliche Schranke der Sprachenfreiheit
270
1.4. Zur Verhältnismäßigkeit der Verweigerung von Ausnahmen: Das "Dammbruchargument"
272
1.5. Privilegierung der Landessprachen kraft Sprachenfreiheit?
274
2. Der Schutzbereich der Sprachenfreiheit
278
2.1 . Der Begriff der "Muttersprache"
280
2.1.1. Schutz bei Mehrsprachigkeit: Der Albula -Fall (1982)
280
2.1.2. Schutz des "Dialekrs"77
283
2.2. Leistungs- und Teilhabeansprüche
284
2.2.1. Das konstitutiv-institutionelle Grundrechtsverständnis: Sprachenfreiheit und Recht auf Sprache
284
2.2.2. Elementarschulbildung in der Muttersprache
289
2.2.3. Das Recht auf den Erhalt einer bedrohten Landessprache
290
2.3. Berechtigte und Adressaten
292
2.3.1. Die kollektive Dimension der Sprachenfreiheit
292
2.3.2. Privatwirkung der Sprachenfreiheit?
293
3. Geltung und Beschränkbarkeit im privaten und im öffentlichen Bereich
295
3.1. Das Sprachverhalten als Gegenstand der allgemeinen Freiheit
296
3.2. Das Sprachverhalten in der Privatsphäre: Der unantastbare Kernbereich der Sprachenfreiheit
299
3.3. Persönliche Gespräche auf öffentlichem Gelände: Das Gebot sprachlicher Toleranz
299
3.4. Private Bereiche mit quasi-öffentlichem Charakter
301
3.4.1. Gaststätten
301
3.4.2. Privatschulen
303
3.4.3. Die Sprache des Handels
307
a) Außenwerbung
307
b) Warenaufdrucke und Warenreklame
308
3.4.4. Die innerbetriebliche Sprachenordnung
310
3.5. Der individuelle Sprachgebrauch im amtssprachlichen Bereich
312
3.6. Die Skala der Eingriffsfestigkeit
313
Kapitel 6: Das Sprachenrecht der Eidgenossenschaft
315
1. Die verfassungsgeschichtliche Entwicklung: Von der Identität der Amts- und Nationalsprachen über den mehrfunktionalen Sprachenartikel zum systematisch geordneten Sprachenrecht
315
1.1. Erste Anfänge aufdem Weg zur Mehrsprachigkeit: Die Protektion des Französischen durch Frankreich in der Helvetischen Republik
316
1.2. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1848: Begleitmusik der nationalen Einigung
320
1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1874: Traditionsanschluß
323
1.4. Die Verfassungsänderung von 1938: Aufnahme des Rätoromanischen in den Sprachenartikel der Bundesverfassung
324
1.5. Die Revision des Sprachenartikels von 1996
327
1.5.1. Entnationalisierung: Ersetzung der "Nationalsprachen" durch "Landessprachen"
329
1.5.2. "Kleine Lösung": Verständigung und Förderung statt Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip
329
1.5.3. Die Anerkennung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes
334
1.6. Das systematisierte Sprachenrecht der Bundesverfassung von 1999
337
1.6.1. Neue und alte Regelungen
337
a) Die Landessprachen als konstituierendes Element des schweizerischen Bundesstaates (Art. 4 BV 1999)
337
b) Ausdrückliche Garantie der Sprachenfreiheit (Art. 18 BV 1999)
337
c) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen (Art. 70 BV 1999)
338
d) Die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt (Art. 69 Abs. 3 BV 1999)
342
e) Die Vertretung der Amtssprachen am Bundesgericht (Art. 188 Abs. 4 BV 1999)
343
1.6.2. Bloße "Nachführung" oder Neuschaffung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts?
343
1.6.3. Das Projekt des Sprachengesetzes
344
2. Die Amtssprachenordnung
347
2.1. Dreisprachigkeit, unvollkommene Viersprachigkeit und das Prinzip der freien Sprachenwahl
347
2.2. Die Gleichheit der Amtssprachen
349
2.3. Das Amtssprachenprinzip
351
2.4. Das Willkürverbot
352
3. Die Sprache der Verwaltung
353
3.1. Behördeninterner Sprachgebrauch
355
3.1.1. Die "Arbeitssprachen" der Bundesbehörden
355
3.1.2. Der Sprachgebrauch zwischen obersten Bundesbehörden und Regional- bzw. Kantonsbehörden
358
3.2. Grundprinzipien der Sprachengeltung im Publikumsverkehr
360
3.2.1. Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache
360
3.2.2. Die Verpflichtung der Bundesbehörden zur ermessensfehlerfreien Sprachenauswahl
361
3.2.3. Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (Englisch) zu verwenden: Der Fall Swisscom AG gegen TDC Switzerland AG (2001)
363
3.3. Sprachengeltung und staatliche Organisation
363
3.3.1. Die grundsätzliche Anknüpfung an die Verbandszugehörigkeit der zuständigen Behörde
363
3.3.2. Zur Geltung der kantonalen Sprachenordnung für Bundeseinrichtungen
364
a) Rechtlich verselbständigte Stellen: Der Fall Degallier(1982)
364
b) Dezentrale Bundesverwaltung
365
c) Die Nutzung lokaler Abklärungsstellen durch eine dezentral operierende Bundeseinrichtung
366
aa) Der Fall MEDAS I (2001)
366
bb) Der Fall MEDAS II (2002)
368
3.3.3. Kompetenzrechtliche Aspekte der Anpassung an die kantonale Sprachenordnung
369
3.3.4. Zentrale Bundesregister: Geltung der kantonalen Amtssprachen, sofern sie auch Bundesamtssprachen sind
372
a) Die Bedeutung des Publizitätsgrundsatzes für die Sprache des Handelsregisters: Der Fall Fundaziun Pro Gonda (1984)
373
b) Andere Register
378
aa) Zivilstandsregister
379
bb) Das Eidgenössische Grundbuch: Regionaler Bezug durch die Belegenheit der Sache
381
cc) Ausnahmen zugunsten des Rätoromanischen: Die Unterscheidung zwischen Antrags- und Eintragungssprache
381
3.4. Das Übersetzungswesen: Vorhaltung der "gewünschten Amtssprache"
382
3.5. Das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung - ein Fall der Landessprachen
383
3.6. Die Sprachengeltung im Militär
383
4. Die Sprache der Eidgenössischen Bildungseinrichtungen
385
4.1. Eidgenössische Technische Hochschulen
386
4.2. Fachhochschulen
388
5. Der Sprachgebrauch des Schweizerischen Bundesgerichts
389
5.1. Grundregel: Gerichtssprachen sind die Amtssprachen des Bundes
389
5.2. Die Verhandlungssprache
389
5.2.1. Allgemeine Grundsätze
389
5.2.2. Zivilprozeß und nicht speziell geregelte Verfahren
390
5.2.3. Strafprozeß
390
5.3. Die Sprache des Entscheids
391
5.3.1. Grundregel: Orientierung an den Amtssprachen
391
5.3.2. Der Fall Corporaziun da vaschins da Scuol (1996)
393
5.4. Übersetzungskosten
395
6. Die Sprache der gesetzgebenden Körperschaften
396
6.1. Die Sprachfarm parlamentarischer Akte
396
6.1.1. Redaktionierung und Ausfertigung der Erlasse
396
6.1.2. Die Publikation der Gesetze und Verordnungen
398
a) Das Prinzip der Dreisprachigkeit
398
b) Die Maßgeblichkeit mehrerer Texte: Ein Problem für die Auslegung von Gesetzen und der Auslegungsmethode
399
c) Die Sonderstellung des Rätoromanischen
401
d) Die nachträgliche Korrektur von Übersetzungsfehlern
402
6.2. Der Sprachgebrauch im Parlament
404
6.2.1. Das "Helvetische Prinzip" im Nationalrat
404
6.2.2. Die Protokolle des Ständerats
406
6.2.3. Das Amtliche Bulletin der eidgenössischen Räte
406
7. Repräsentation
407
7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesversammlung
407
7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen im Bundesrat
408
7.3. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesverwaltung
410
7.3.1. Das Prinzip der angemessenen Vertretung
410
7.3.2. Vorrangregelungen in Bezug auf die Sprach e
413
7.3.3. Sprachkenntnisse als Einstellungskriterium
415
7.4. Die Vertretung der Amtssprachen im Bundesgericht
416
7.5. Zur Frage der Überrepräsentation der Sprachminderheiten in den eidgenössischen Institutionen
417
Teil II/2 Kultursprachenrecht
419
Kapitel 7: Medienrecht, Filmrecht, Kulturförderung
419
1. Sprachenvielfalt im Kulturverfassungsrecht
419
2. Medienrecht9
421
2.1. Grundlinien der Entwicklung
421
2.2. Prinzipielle Fragen
423
2.2.1. Die Sprachenfrage im Spannungsfeld von Informationsfreiheit und freiem Medienmarkt
423
2.2.2. Der Einfluß der Programme aus Nachbarstaaten auf die schweizerische Medienlandschaft
423
2.2.3. Die Klammerfunktion des Rundfunks im Sinne der "Idee Suisse"
424
2.3. Sprachliche Aspekte von Medienrecht und Medienorganisation
425
2.3.1. Die Grundversorgung mit Sprache zum Zwecke freier Meinungsbildung
425
2.3.2. Die Veranstaltung sprachregionalen Rundfunks durch die SRG
426
a) Rechtsnatur, Konzession und Programmauftrag der SRG
426
b) Die vier Regionalgesellschaften
429
aa) Die Radio - und Fernsehgesellschaft der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (RDRS)
430
bb) Die Societe de radio-television suisse romande (RTSR)
431
cc) Die Societä cooperativa per la radiotelevisione nella Svizzera italiana (CORSI)
431
dd) Die Cuminanza rumantscha radio e televisiun (CRR)
432
c) Die Verpflichtung der SRG zur Veranstaltung sprachreg ionaler Radio- und Fernsehprogramme
433
d) Maßstäbe für das Programmangebot: Radioprogramme für alle Regionen der Nationalsprachen - Fernsehprogramme für die Regionen der Amtssprachen
434
e) Das Prinzip der gesamtstaatlichen Verbreitung sprachregionaler Programme
435
2.3.3. Sprachregionale Radio-Spartenprogramme privater Veranstalter und privates Sprachraumfernsehen
437
a) Medienfreiheit und Konzessionierung nach dem RTVG
437
b) Die Konzessionierungspraxis bezüglich sprachregionaler Angebote
438
2.3.4. Lokal- und Regionalsender, z.B. "Interjura TV"
443
2.4. Printmedien
444
3. Filmrecht
445
3.1. Die Neuordnung des Filmrechts
445
3.2. Die Filmförderung - ein Balanceakt zwischen der Nutzung und Abwehr nachbarstaatlicher Märkte
445
4. Kulturförderung
449
4.1. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur
449
4.1.1. Die Förderungskompetenz des Bundes - ein "goldener Zügel "?
450
4.1.2. Subventionsrechtliche Aspekte: Der Grundsatz der doppelten Subsidiarität
450
4.1.3. Gegenstände und Maßstäbe der Förderung
452
a) Förderungswürdige Organisationen und Institutionen
452
b) Verlagsförderung
453
c) Die Subventionierung von Presseerzeugnissen: Sprachenschutz versus Freiheit der Presse und freien Wettbewerb
453
4.1.4. Kulturfördernde Gesetzgebung der Kantone
455
4.2. Die Stiftung Pro Helvetia
457
Teil II/3 Kantonales Sprachenrecht
458
Kapitel 8: Die Schaffung des Kantons Jura und das Selbstbestimmungsrecht der Völker
458
1. Einführung: Der Jura und seine rechtliche Bedeutung
458
2. Historische Hintergründe des Jura-Konflikts
460
2.1. Die konfessionelle Spaltung
460
2.2. Die Übernahme der französischen Hochsprache
463
2.3. Die besonderen Garantien der Wiener Kongreßakte für den jurassischen Landesteil und ihre mögliche Fortgeltung
464
2.4. Der Kampfum die Volkssouveränität und die Beibehaltung französischen Rechts
469
2.5. Der Kulturkampfgegen " ultramontane Bestrebungen"
471
2.6. Die " nationale" Bewegung im Jura
472
2.7. Wanderungsbewegungen im neu gegründeten Bundesstaat
474
2.8. Germanisierungsangst und aufkommender Separatismus
476
3. Der Prozeß der Selbstbestimmung
478
3.1. Der Versuch der Integration (1950 bis 1960)
478
3.1.1. Die Verfassungsrevision von 1950
478
a) Die Anerkennung eines "Volkes des Jura"
479
b) Die Repräsentation des jurassischen Landesteils innerhalb des bernischen Staatsverbands
480
c) Die eingeschränkte Gleichberechtigung der französischen Sprache
481
3.1.2. Die Volksbefragung von 1959
482
3.2. Eskalation und Bereitschaft zur "Freigabe" (1960-1970)
483
3.2.1. Ethnisierung und Re- Konfessionalisierung des Konflikts
484
3.2.2. Politikwechsel in Bern und Eingreifen der Eidgenossenschaft: Paritätische Kommissionen, Gute Dienste und militärische Vorkehrungen
487
3.3. Die Formation des Kantons Jura (1970-1978)
490
3.3.1. Der Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteiles
490
a) Die zur Abstimmung legitimierten Gebiete
494
b) Die zur Abstimmung legitimierten Personen
494
c) Das Initiativrecht
495
d) Die eidgenössischen Kontroll- und Interventionsrechte
495
3.3.2. Die "Abstimmungskaskade"
496
a) Die Entscheidung des Volkes im jurassischen Landesteil für einen neuen Kanton
496
b) Die erneute Abstimmung in Bezirken mit "verwerfender Mehrheit"
497
c) Die Verfeinerung der Grenzziehung durch Abstimmungen in den Grenzgemeinden
497
d) Die Spaltung des Jura
498
3.3.3. Die territoriale Neuordnung der Eidgenossenschaft
499
3.3.4. Die Entstehung des neuen Kantons
500
a) Die Verfassungsgebung
500
b) Der "Wiedervereinigungsartikel" im Gewährleistungsverfahren
501
c) Der Entstehungszeitpunkt
504
4. Der Jura nach Erlangung der kantonalen Unabhängigkeit
504
4.1. Typologie
504
4.1.1. Weitgehende sprachliche Homogenität
504
4.1.2 . Wiedervereinigungsbestrebungen
505
4.2. Das Rechtsregime der Einsprachigkeit
507
4.2.1. Die französische "National-" und Amtssprache
507
4.2.2. Die Gerichtssprache
509
a) Die Sprache im Zivilprozeß
509
b) Die Sprache im Strafprozeß
510
c) Die Sprache im behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
511
4.2.3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
513
4.2.4. Das Projekt eines Sprachengesetzes
514
5. Das Verhältnis zwischen dem Kanton Jura und dem Kanton Bern vor dem Bundesgericht
517
5.1. Die historischen Courtelary-Fälle
518
5.1.1. Gegendemonstration (1966)
519
5.1.2. Sporthalle Tramelan (1977)
522
5.2. Der Kampfum die" Wiedervereinigung"
524
5.2.1. Die Moutier-Fälle: Absolutes Demonstrationsverbot
524
a) Moutier I(1977)
525
b) Moutier II (1981)
530
5.2.2. Canton du Jura contre Canton de Berne (1991): Streit um den Zuschnitt des neuen Kantons
531
5.2.3. Initiative »Unir« (1992): Streit um die Wiedervereinigungsgesetzgebung des Kantons Jura - mit einem Exkurs zu den Rechten der "auswärtigen Jurassier"
533
5.2.4. Justitia-Brunnen (1993): Keine Asylgewährung im interkantonalen Verhältnis
541
6. Die Korrektur verbliebener Problemfälle
545
6.1. Der nachträgliche Kantons wechsel von Gemeinden: Ederswiler und Vellerat
545
6.1.1. Die Unzulänglichkeit des Gemeindeplebiszits
545
6.1.2. Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kantonswechsel von Gemeinden
548
6.1.3. Die gescheiterte Verknüpfung der Verfahren: Reziprozität und Parallelität im interkantonalen Verhältnis
549
6.1.4. Der Übertritt der Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura
552
a) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Bern
552
b) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Jura
553
c) Die Vellerat-Gesetz gebung der Eidge nossenschaft
553
6.1.5. Die Auswirkungen des Falles Vellerat auf die Konzeption des Art. 53 BV 1999
555
6.2. Vom interjurassischen Dialog zur suprakantonalen Kooperation
559
7. Die Jurafrage im Lichte eines neuen Selbstbestimmungsrechts
562
7.1. Das Konzept der Selbstbestimmung
563
7.1.1. Die überlieferte Unterscheidung zwischen dem "externen" und dem "internen" Selbstbestimmungsrecht
563
7.1.2. Die demokratischen und die nationalen Elemente des Selbstbestimmungsrechts
565
7.1.3. Territoriale Selbstbestimmung: Die Abwehr von Fremdherrschaft durch Autonomie (Regel) und Sezession (Ausnahme)
568
7.1.4. Politische Selbstbestimmung: Legitimität durch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz
570
7.2. "Volk" und "Minderheit"
571
7.3. Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes des Jura
577
7.3.1. Das jurassische "Volk"
577
a) Ein Volk, mehrere Teilvölker?
577
b) Historischer Entscheid und nachträgliche Identitätsbildung
579
7.3.2. Zur völkerrechtlichen Qualität des Konflikts: Auslösung des Selbstbestimmungsrechts durch Anerkennung eines "Volkes des Jura"
581
7.3.3. Die innerstaatliche Ausformung des Selbstbestimmungsrechts
585
a) Die Geltung des Domizilprinzips: Demokratische Anforderungen an die Autonomie
586
b) Domizilprinzip und Immigration
588
c) Der historisch überlieferte Zuschnitt des Gebiets
591
d) Verletzte die Inkaufnahme einer Teilung des Jura das Selbstbestimmungsrecht?
592
e) Der Anspruch "verspäteter Grenzgemeinden" auf nachträgliche Teilhabe an der Selbstbestimmung
595
7.4. Begründung einer völkerrechtlichen Praxis?
598
Kapitel 9: Die französischsprachige Minderheit im Kanton Bern
600
1. Typologie
600
1.1. Der innerkantonale Sprachgraben
600
1.2. Die Verbundenheit des Berner Jura mit Biel: Regionale Zugehörigkeit als Kriterium der Selbstbestimmung
602
1.3. Die Herausbildung eines neuartigen Minderheitenbewußtseins
604
2. Die Reorganisation des Kantons Bern
606
2.1. Die Teilrevision der Staatsverfassung von 1978
606
2.2. Der Kantonswechsel des Bezirkes Laufen
607
2.2.1. Die Dreiheit "Dorf-Laufen-Agglomeration Basel"
607
2.2.2. Das Selbstbestimmungsverfahren
609
a) Der Abschluß des Trennungsverfahrens und der Übergang ins Anschlußverfahren
610
b) Das Sonderstatut für den Bezirk Laufen für den Fall seines Verbleibs bei Bern
613
c) Die Entscheidung für Basel-Landschaft im Anschlußverfahren
615
d) Zur Legitimität der Abstimmungen: Kantonswechsel auf der Basis einfacher Mehrheiten
616
e) Der Laufentalvertrag
617
2.2.3. Die Entscheide des Bundesgerichts zur Gültigkeit der Abstimmungen
618
a) Berner Schwarzgeldaffaire I (1987)
619
b) Berner Schwarzgeldaffaire II (1988)
620
c) Steuererleichterung (1991)
621
d) Parteilichkeit des Bundesgerichts?
625
e) Das Bundesgericht als Garant des kantonalen Selbstbestimmungsverfahrens
626
2.2.4. Plebiszitbegehren einzelner Gemeinden
627
2.2.5. Der Aufnahmebeschluss des Kantons Basel-Landschaft
628
2.2.6. Die Zustimmung der Eidgenossenschaft
628
3. Amtssprachenordnung, Sprachenfreiheit und Minderheitenschutz
629
3.1. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Zweisprachigkeit
629
3.1.1. Die Gleichwertigkeit der Landes- und Amtssprachen
630
3.1.2. Die territoriale Sprachenordnung
631
a) Anknüpfung an die Bezirke
631
b) Zentrale Instanzen
631
3.1.3. Der zweisprachige Bezirk Biel
632
a) Das Sprachendekret von 1952: Der schwierige Prozess der Umschaltung von Ein- auf Zweisprachigkeit
633
b) Die Sprachenverordnung von 1995
634
3.1.4. Die "besonderen Verhältnisse", die sich aus der Zweisprachigkeit des Kantons ergeben
635
3.1.5. Sonderregelungen für die Hauptstadt Bern
636
3.2. Minderheitenschutz
637
3.2.1. Der Schutz der "sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten"
637
3.2.2. Minderheitenschutz und territoriale Sprachenordnung
641
3.2.3. Minderheitenschutz und Gleichrangigkeit der Amts- und Landessprachen
642
3.3. Die Sprachenfreiheit als Grundrecht der bernischen Verfassung
643
4. Die Sprache der Verwaltung
643
4.1. Die Organisation der Zweisprachigkeit
643
4.1.1. Sprachen- und Übersetzungsdienste
643
4.1.2. Qualitätssicherung
644
4.2. Grundsätze des Sprachgebrauchs
645
4.2.1. Die Bestimmung der Verfahrenssprache im Verwaltungsverfahren
645
a) Einsprachige Amtsbezirke
645
b) Der zweisprachige Bezirk Biel
648
4.2.2. Der Sprachgebrauch der Zentralbehörden nach den Richtlinien über die Vertretung und die Übersetzung der Amtssprachen in der Zentralverwaltung
649
a) Der obligatorische Gebrauch der französischen Sprache
651
b) Die Trennung zwischen Dienst- und Arbeitssprache
651
c) Das "Mundartverbot" im verwaltungsinternen Bereich
652
d) Kenntnisse in der "zweiten Amtssprache"
653
4.3. Die Sprache notarieller Urkunden
653
4.4. Die Sprachforrm der Zivilstandsregister
654
4.4.1. Altes Recht: Strikte Einsprachigkeit und Übersetzereigenschaft des Personals
654
4.5. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen
656
4.5.1. Das Erhebungs- und Bereinigungsverfahren
656
4.5.2. Die amtliche Fixierung
657
5. Die Schulsprache
658
5.1. Rechtliche Grundlagen
658
5.1.1. Die Regel: Schulbesuch am Wohnort
658
5.1.2. Die kantonale französischsprachige Schule in Bern
659
5.2. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bern in der Sache Hartmann und Mitbeteiligte gegen Einwohnergemeinde Nidau (1975)
660
5.3. Das .Bieler Model!" der Immersion
664
5.4. Privatschulen
665
5.5. Die Universität Bern
665
6. Die Gerichtssprache
666
6.1. Territoriale Grundregelungen
666
6.1.1. Einsprachige Bezirke
667
6.1.2. Der zweisprachige Bezirk Biel-Nidau
667
a) Die Verordnung über die Sprachenregelung in der Gerichts- und Justizverwaltung des Amtsbezirks Biel
667
b) Der Fall A.C. (2001)
670
6.2. Ordentliche Gerichtsbarkeit
671
6.3. Das Obergericht
673
6.3.1. Die historische Verfassungsbestimmung
673
6.3.2. Geltendes einfaches Recht
674
6.4. Verwaltungsgerichtsbarkeit
676
6.5. Sprachkenntnisbestimmungen
676
7. Die Sprache der Gesetzgebung und der amtlichen Publikationen
677
7.1. Ein Blick zurück
677
7.2. Sprachformprinzipien: Konkrete und simultane Zweisprachigkeit, gleiche Authentizität
678
7.3. Amtliche und Systematische Gesetzessammlung
679
7.4. Die Redaktionierung von Gesetzestexten und Beratungsvorlagen
681
7.5. Volksbegehren und -initiativen
681
8. Repräsentation
682
8.1. Die Mitwirkungsrechte des Berner Jura
682
8.1.1. Historische Vorläufer
682
8.1.2. Art. 5 BernVerf: Der Berner Jura auf dem Weg zum Sonderstatut
683
8.1.3. Die Federation des communes
686
a) Aufbau - auf der Basis mittelbarer Legitimation
686
b) Kompetenzen - wie ein Kommunalverband
686
c) Finanzierung - paritätisch
687
8.2. Parlamentarische Mitwirkungsrechte
687
8.2.1. Repräsentation und Rechtsstellung der Minderheit im Grossen Rat: Die Garantie von zwölf Mandaten
687
8.2.2. Die Paritätische Kommission für den Berner Jura
690
8.3. Besondere Mitwirkungsrechte in Regierung und Verwaltung
691
8.3.1. Das Regierungsmitglied aus dem Berner Jura
691
8.3.2. Die Vertretung der Regionen und Sprachgebiete in der Zentralverwaltung
693
a) Der Grundsatz der "angemessenen Vertretung"
693
b) Bevorzugung bei gleicher Eignung und Sprachenquote
694
c) Bereichsspezifische Dezentralisierung
695
d) Die Vertretung des fran zösischsprachigen Landesteils in Selbstverwaltungsorganen
696
8.4. Repräsentation in der Rechtsprechung
697
Kapitel 10: Der "Brückenkanton" Freiburg
699
1. Typologie
699
1.1. Die deutschsprachige Bevölkerung - eine" relative Min derheit",die franz ösischsprachige Bevölkerung - eine" relative Mehrheit "
699
1.2 Sprachenprestige und Sprachenrecht in der historischen Entwicklung
705
1.3. Sprachenrecht und Sprachenpolitik im Spiegel gruppenspezifischer Vereinigungen und Parteien
711
2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit
715
2.1. Der Sprachenartikel der Staatsverfassung von 1857
715
2.1.1. Zweisprachigkeit des Kantons und Gleichrangigkeit der Sprachen
716
2.1.2 . Das Prinzip der sprachlichen Territorialität
716
2.1.3. Die Verständigungsklausel
717
2.2. Die territoriale Grundordnung
719
2.2.1. Der gewohnheitsrechtliche Charakter der territorialen Ausscheidung
719
2.2.2. Das "Principe de la commune concernee"
723
2.2.3. Die Kompetenz zur Festlegung der Sprachgebiete
724
2.2.4. Das Ideal der Einsprachigkeit
725
2.2.5. Kriterien des Übergangs zur Zweisprachigkeit
728
a) Die klassischen Bestimmungskriterien nach Voyame
729
aa) Zusammensetzung der Bevölkerung
729
bb) Absolute Größe der Minderheit
730
cc) Überlieferte Sprachgeltung
730
dd) Stabilität der (veränderten) sprachlichen Zusammensetzung
731
ee) Kontiguität der Sprachgrenze
731
ff) Sozialer Konsens
732
gg) Besondere weitere Umstände
732
b) Die Vorschläge der Kommission zur Anwendung des Sprachenartikels der Staatsverfassung
733
2.3. Ausgewählte Fragestellungen
736
2.3.1. Der zweisprachige Seebezirk
736
a) Faktische Zweisprachigkeit: Murten168
737
b) Offiziell französischsprachige Gemeinden mit deutschsprachiger Mehrheit: Meyriez und Greng
740
2.3.2. Der "Grenzfall" Saanebezirk
742
a) Der Streit um die Quantite considerable im Fall Brunner
743
b) Der Saanebezirk als "besonderer Fall"
743
2.3.3. Die "inkonsequente" Zweisprachigkeit der Stadt Freiburg
744
a) Die "unechte" Zweisprachigkeit: Das Prinzip der Geschichtlichkeit der Ortsnamen
746
b) Das Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall X (1993)
747
c) Das Prinzip der mehrsprachigen Hauptstadt
750
2.3.4. Der deutschsprachige Amtskreis Jaun im französischsprachigen Bezirk Gruyere
751
a) Die besondere Situation des Amtskreises Jaun
751
b) Das Minderheitenstatut
752
2.4. Reformbestrebungen und Totalreuision der Kantonsverfassung
754
2.4.1. Pläne für ein Sprachengesetz
754
2.4.2. Die totalrevidierte Verfassung von 2004
754
3. Die Sprache der Verwaltung
757
3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden im Publikumsverkehr
757
3.1.1. Grundregelung: Das Wohnsitzprinzip und das Prinzip der Belegenheit der Sache
757
3.1.2 . Ausnahmen
760
a) Zentralbehörden
761
b) Kantonale Anstalten
761
3.1.3. Prozessuale Folgen der "falschen" Verfahrenssprache
762
3.1.4. Die Behörde als Dolmetscherin
763
3.1.5. Die Regelung der Dolmetscherkosten im Bereich des Verwaltungsstrafrechts
764
3.2. Interner Sprachgebrauch
764
3.3. Sprachformbestimmungen
764
3.3.1. Beschlüsse des Staatsrats
764
3.3.2. Legitimationspapiere und Siegel
765
3.3.3. Notarielle Urkunden
765
3.3.4. Register
766
a) Das Handelsregister
766
aa) Bundesrechtliche Vorgaben
766
bb) Der Fall Freiburger Nachrichten AG (1999)
766
b) Zivilstandsregister
768
c) Das Grundbuch
769
d) Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Mehrsprachigkeit im Registerrecht
771
3.4. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen
772
4. Die Sprache in Schule und Berufsausbildung
773
4.1. Die Schulsprache im Kindergarten und in der Primarstufe
773
4.1.1. Territoriale Anknüpfung an die Amtssprachen aller Gemeinden eines Schulkreises
773
4.1.2. Der Grundsatz des Schulbesuchs im Schulkreis des Wohnorts
776
4.1.3. Der Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen
776
a) Voraussetzungen und finanzielle Folgen des Wechsels
776
b) Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993)
780
c) Der Fall Amrein (2001)
782
4.1.4. Privatschulen und Freie Öffentliche Schulen
785
4.1.5. Sprachförderung
786
4.1.6. Das Gesetz über die "Partnersprache"
787
a) "Teilimmersion" und Frühsensibilisierung
787
b) Zweisprachige Klassen und Territorialitätsprinzip
789
c) Das Projekt Partnersprache - Alternative zum Projekt "Frühenglisch" ?
789
4.2. Die Schulsprache in der Mittelschule
791
4.2.1. Der Grundsatz der Zweisprachigkeit
791
4.2.2. Sprachlich-kulturelle Unterrichtsgestaltung: Das Prinzip des Vorrangs der eigenen Sprache und Kultur und das Prinzip der Kenntnis der anderen Sprache und Kultur
792
4.2.3. Der Begriff der "zweiten" und "dritten Landessprache"
792
4.3. Die Sprachenordnung der Universität
793
4.3.1. Die "schweizerische zweisprachige Universität Freiburg"
793
4.3.2. Die Drittsprachenregelung des Universitätsgesetzes und ihre Vereinbarkeit mit dem Territorialitätsprinzip
795
4.3.3. Das Prinzip des angemessenen sprachlichen Gleichgewichts
796
4.4. Die Sprache in der Berufsausbildung
797
4.4.1. Lehrerausbildung
797
4.4.2. Ausbildungsgänge in Technik und Verwaltung
797
4.4.3. Anwaltsberuf und Notariat
798
5. Die Gerichtssprache
798
5.1. Die Sprache im Zivi/verfahren
798
5.1.1. Territoriale Grundregeln
798
5.1.2. Der Fall X (1992)
802
5.2. Die Sprache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
804
5.3. Die Sprache im Strafverfahren
804
5.3.1. Altes Recht und Übergangsregelung
804
a) Eindämmung des "Dialekts" (1991)
806
b) Der Fall X (1994)
807
c) Der Fall Noth (1995)
809
5.3.2. Das neue Recht
812
a) Verfahrenssprache
812
aa) Grundregelung
812
bb) "Besondere Fälle" (Saanebezirk, Jaun)
814
cc) Derogation
816
b) Übersetzung
816
c) Der Fall X (1999)
818
6. Die Sprache der Gesetzgebung
821
6.1. Gesetzesberatungen
821
6.2. Parlamentsprotokolle und andere parlamentarische Akte
821
6.3. Gesetze und Rechtsverordnungen
822
6.4. Initiativbegehren
824
6.5. Abstimmungs- und Wahlunterlagen
825
7. Repräsentation
827
7.1. Die sprachliche Zusammensetzung der Staatsorgane
827
7.1.1 . Die grundsätzliche Verpflichtung zur zweisprachigen Organisation
827
7.1.2 . Zuschnitt der Wahlkreise und Zusammensetzung des Parlaments
827
7.1.3. Die sprachfunktionale Berücksichtigung der deutschsprachigen Minderheit im Staatsrat
828
7.2. Kommunale Formen der Repräsentation
829
7.3. Die Repräsentation im Schulbereich
830
7.3.1. Die Berücksichtigung der "Sprachgemeinschaften" im Erziehungsrat
830
7.3.2. Die Untergliederung des Lehrerseminars in Sprachabteilungen
831
7.4. Die Repräsentation in der Recbtsprecbung475
831
7.4.1. Die obligatorische Vertretung der deutschen Sprache am Kantonsgericht
831
7.4.2. Die "angemessene Vertretung" der beiden Amtssprachen am Verwaltungsgericht
832
7.5. Die Repräsentation der kantonalen Minderheit im Ständerat
833
Kapitel 11: Die deutschsprachige Minderheit im Kanton Wallis
834
1. Typologie
834
1.1. Die Zwei- bzw. Dreiteilung in Sprachräume: Ober-, Mittel- und Niederwallis
834
1.1.1 . Die weitgehende sprachliche Homogenität der Bezirke
835
1.1.2. Die sprachliche Regionalisierung
837
1.2. Die Sprachenfrage in der historischen Entwicklung
840
1.2.1. Der Bedeutungsverlust des Oberwallis und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Sprachgruppen
840
1.2.2. Katholizismus und politischer Konservatismus als traditionelle "Verstärker" der alemannischen Kultur
843
1.2.3. Verfassungsgeschichtliche Aspekte der Zweisprachigkeit
844
1.3. Die Stellung der deutschsprachigen Minderheitim Spiegel der Vereinigungen und Parteien
846
2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit
849
2.1. Der Sprachenartikel 12 der Kantonsverfassung
849
2.1.1. Die offizielle Zweisprachigkeit
850
2.1.2. Der Grundsatz der Gleichberechtigung der Sprachen und das Prinzip der sprachlichen Territorialität
850
2.1.3. Das individuelle Sprachenrecht
851
2.1.4. Der Fall X c/A., Öffentliches Amt des Kantons Wallis und Kreisgericht Oberwallis (1988)
852
2.2. Ausgewählte Fragestellungen
853
2.2.1. Die deutschsprachigen Schulen im francophonen Sierre (Siders)
853
2.2.2. Spuren der Zweisprachigkeit in der Kantonshauptstadt Sion (Sitten)
856
3. Die Sprache der Verwaltung
857
3.1. Das Prinzip der Empfängersprache
857
3.1.1. Überlieferte Praxis
857
3.1.2. Die Subsidiarität des Territorialitätsprinzips
858
3.2. Die Regionalisierung der Zentralbehörden
859
3.3. Sprachformbestimmungen
859
3.3.1. Die Zweisprachigkeit der Beschlüsse und Berichte des Staatsrats
859
3.3.2. Das Prinzip der Einsprachigkeit im Registerrecht
860
a) Zivilstandsregister
860
b) Handelsregister
860
c) Grundbuch
861
3.4. Die No menklatu r der Gemein de- und Lokalnamen
861
4. Die Schulsprache
862
4.1. Kindergärten: Regionale Lösung im interkantonalen Verbund
862
4.2. Das öffentliche Unterrichtswesen
862
4.2.1. Regionale Territorialität und kommunale Abweichungen
862
4.2.2. Der Schulortwechsel aus sprachlichen Gründen
864
4.2.3. Erste und zweite Sprache im konzeptionellen Rahmen der Zweisprachigkeit
865
a) Die Förderung der allgemeinen Zweisprachigkeit
865
b) Die zweite Landessprache als Unterrichtsfach in der Primarstufe
866
c) Die zweite Sprache in den Gymnasien
867
d) Die "ausgewogene" Verwendung beider Sprachen in der Fachhochschule
868
e) Immersionsregelungen
868
f) Die Fiktion der Muttersprache - ein Verstoß gegen Bundesrecht?
869
4.3. Die Sprache in derBerufsausbildung
871
4.3.1. Die Verbundlösung
871
4.3.2. Verweisung auf die Chancengleichheit
872
4.3.3. Das "kombinierte" System
872
4.3.4. Die freie Sprachenwahl
873
5. Die Gerichtssprache
874
5.1. Die Grundregelung: Sprachenwahl der Parteien und Sprachenbindung der Justiz
874
5.2. Traditionell anerkannte und geregelte Ausnahmen
875
5.2.1. Ausnahmen zugunsten des rechtlichen Gehör s
875
5.2.2. Ausnahmen im Interesse einer einheitlichen Verfahrenssprache
876
5.2.3. Ausnahmen zugunsten von Personen fremder Staatsangehörigkeit
877
5.3. Spezielle Regelungen
878
5.3.1. Sprachenwahl der Parteien und strenge Bindung der Justiz im Strafverfahren
878
5.3.2. "Territorialisierung" des Sprachgebrauchs der Parteien im Zivilverfahren und in der Verwaltungsrechtspflege
879
5.4. Abordnung und Zuweisung von Richtern aus sprachlichen Gründen
880
6. Die Sprache der Gesetzgebung
881
6.1. Die Sprache im Grossen Rat: Das "helvetische Prinzip"
881
6.2. Die Gesetzessprache: Sprachliche Abgleichung im frühen Verfahrensstadium
883
7. Repräsentation
883
7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen im Parlament
883
7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen in Regierung und Verwaltung
885
7.2.1. Das System der abgesenkten Mindestpräsenz im Staatsrat
885
7.2.2. Sprachliche Repräsentationsmuster in der Verwaltung
886
a) Die "Organisation bicephale"
887
b) "Alternance linguistique" und "turnus linguistique"
889
7.3. Repräsentation im Schul- und Ausbildungsbereich
889
7.3.1. Das Prinzip der "gebührenden Berücksichtigung"
889
7.3.2. Das Prinzip des Vertretenseins
890
7.4. Repräsentation in der Rechtsprechung
891
7.4.1. Die Regionalisierung der Instanzen
891
7.4.2. Die Vertretung der Sprachgruppen am Kantonsgericht
892
a) Anknüpfung an die Muttersp rache
892
b) Die repräsent ative Wirkung von Sprachkenntni sbest immungen
892
aa) Art. 62 Abs. 2 KV
892
bb) Der Fall X und andere gegen Grosser Rat des Kantons Wallis (1982)
893
7.5. Die Vertretung der wallisischen Sprachgruppen in eidgenössischen Institutionen
897
Kapitel 12: Das dreisprachige Graubünden
899
1. Typologie
899
1.1. Die Sprachräume Graubündens
899
1.1.1. Die Verdrängung des Romanischen durch das Deutsche: Das "traditionell romanische" Sprachgebiet im Prozeß der Insulierung
901
1.1.2. Stärkung des Italienischen durch Zuwanderung von außen
903
1.2. Das historische Prestigegefälle zwischen den Sprachen in seinen Auswirkungen auf die Gegenwart
903
1.3. Sprachliche Minderheiten
904
1.3.1. Die rätoromanische Sprachgruppe - eine existenzbedrohte Minderheit
904
a) Sprachliche Zersplitterung und Zweisprachigkeit
905
b) Die Entwicklung der rätoromanischen Sprachkultur
907
c) Die Rätoromanen - ein autochthones Volk?
914
d) Das "ältere Recht" als normatives Kriterium einer Quantite considerable
916
1.3.2. Die italienische Sprachgruppe
917
1.3.3. Die wallisische Mundartgruppe - eine mundartliche Minderheit innerhalb der Mehrheit
918
1.4. Die Sprachgruppen im Spiegel ihrer Vereinigungen
920
1.4.1. Lia Rumantscha/ Ligia Romontscha
920
1.4.2. Pro Grigioni Italiano
921
1.4.3. Walservereinigung Graubünden
922
2. Das rechtliche Regime der Dreisprachigkeit
922
2.1. Der Sprachenartikel der Kantonsverfassung
922
2.1.1. Die gleichberechtigte Stellung der drei Landessprachen
922
a) Recht und Wirklichkeit
924
b) Bedeutung und Status der Landessprachen in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung
924
2.1.2. Die Garantiefunktion des Sprachenartikels: Der Erhalt des Rätoromanischen als kantonale und bundesrechtliche Verfassungspflicht
930
2.1.3. Was ist "Rätoromanisch"? - Zur Bestimmung der rechtlich maßgeblichen Varietät
932
2.1.4. Auswirkungen der neuen Kantonsverfassung auf das Bündner Sprachenrecht
938
2.2. Die territoriale Grundordnung der Sprachen
941
2.2.1. Die Kompetenz zur sprachlichen Ausscheidung als Bestandteil der Gemeindeautonomie
942
2.2.2. Die sprachliche Verfassung der Gemeinden und Kreise
945
2.2.3. Die "Bürgergemeinde" - ein Schutzinstrument gegen fremdsprachige Zuwanderung?
946
2.2.4. Die Erstreckung des Territorialitätsprinzips auf privatrechtliche Beziehungen
946
2.3. Kommunaler Sprachenschutz
947
2.3.1. Das Rätoromanische als "Fassade"
947
2.3.2. Die Rechtsprechung zu den Außenaufschriften
948
a) Der Fall Treuhand B. Scuol AG (1985)
948
b) Der Fall Bar Amici (1990)
950
c) Der Fall ,Zürich' Versicherungs-Gesellschaft (1991/92)
954
3. Die Sprache der Verwaltung
957
3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden
957
3.2. Sprachformbestimmungen
957
3.2.1. Zivilstandsregister
957
3.2.2. Handelsregister
958
3.2.3. Grundbuchwesen
959
3.3. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen
959
4. Die Unterrichtssprache
959
4.1. Mundartgebrauch und sprachliche Assimilation im Kindergarten
959
4.2. Schulsprachenrecht
961
4.2.1. Die territoriale Grundregelung
961
4.2.2. Der sprachlich begründete Schulbesuch in der Nachbargemeinde
963
a) Dispens und Kostenfolge
963
b) Der Fall Derungs (1974)
964
4.2.3. Die Sprachförderungspflicht
968
4.2.4. Die Vermittlung der anderen Landessprachen
970
a) Ein Blick in die Vergangenheit: Deutsch als "lingua franca"
970
b) Das "Zweitsprachenkonzept" der Primarstufe
970
c) Das Immersionsmodell von Samedan: Rettung oder Gefährdung der romanischen Schule?
973
4.2.5. Englisch als zweite obligatorische Fremdsprache in der Oberstufe
975
4.2.6. Zweisprachige Maturität
976
4.2.7. Organisatorischer Minderheitenschutz: Die Talschaftssekundarschulen im italienischen Sprachgebiet
977
4.2.8. Der Grundsatz der Rücksichtnahme
978
4.2.9. Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip für Privatschulen
980
4.3. Berufliche Bildung
980
4.3.1. Das Sprachenmodell der Churer Frauenschule: Verwendung der eigenen Sprache - Verstehen der fremden Sprache
980
4.3.2. Das kantonale Lehrerseminar: Italienische und romanische Abteilungen
981
4.3.3. Die Landwirtschaftsschule: Rücksichtnahme auf die Dreisprachigkeit und Vorrang der deutschen Sprache
982
5. Die Gerichtssprache
983
5.1. Anknüpfung an die Zuständigkeitsordnung im Zivilprozeß
983
5.1.1. Der Albula-Fall (1982)
983
5.1.2. Sonstige Sprachregelungen
988
5.2. Die Geltung der Landessprachen im Strafprozeß
988
5.2.1. Sprachregelungen der Strafprozessordnung
988
5.2.2. Die Uneinheitlichkeit von Verfahrenssprache und Urteilssprache: Der Fall S. (1979)
990
5.3. Der Vorrang der deutschen Sprache vor Gerichten mit kantonsweiter Zuständigkeit
993
5.3.1. Kantonsgericht
993
5.3.2. Verwaltungsgericht
995
5.3.3. Der Fall Stampa (1999)
995
6. Die Sprache der Gesetzgebung
997
6.1. Die Sprache im Grossen Rat
997
6.2. Abstimmungs- und Wahlunterlagen
998
6.3. Gesetzestexte und Rechtsverordnungen
1000
6.3.1. Amtliche Gesetzessammlung und Bündner Rechtsbuch: Von der Maßgeblichkeit des Deutschen zur Dreisprachigkcit
1000
7. Repräsentation
1002
7.1. Der Grundsatz der angemessenen Berücksichtigung
1003
7.2. Quotenregelungen in der Kommunalve rwaltung
1003
7.3. Die sprachlich offene Zusammensetzung der Kantonsregierung
1004
Kapitel 13: Der italienischsprachige* Kanton Tessin
1005
1. Typologie
1005
1.1. Das Tessin zwischen Italien und der Schweiz: Kulturelle Nähe und politische Bindung
1005
1.2. ltalianita und Katholizität
1005
1.3. Vordringen des Standarditalienischen und Rückgang der Tessiner Mundart
1007
1.4. Die sprachliche Zusammensetzung in der historischen Entwicklung
1007
1.4.1. Von der römischen Schweiz bis zum Kanton Tessin
1007
1.4.2. Die Bedrohung der italienischen Sprache und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert
1010
2. Der rechtliche Schutz der Italianita
1016
2.1. Verf assungsgeschichtliche Entwicklung
1016
2.2. Die Verfassung von 1997: Selbstbeschreibung als Schweizer Kanton italienischer Sprache und Kultur
1017
2.3. Ausnahmen von der exklusiven Geltung der italienischen Sprache: Die Gemeinde Bosco Gurin
1019
2.4. Der Begriff der "italienischen Schweiz" (Svizzera italiana)
1021
2.5. Italienisch im Einbürgerungsverfahren
1022
3. Die Sprache der Verwaltung
1023
3.1. Staatsrat und nachgeordnete Behörden
1023
3.2. Verwaltungsverfahren
1024
3.3. Öffentliche Urkunden
1024
3.4. Register
1026
3.4.1. Grundbuch
1026
3.4.2. Zivilstandsregister
1027
3.4.3. Handelsregister
1027
3.5. Nomenklatur
1028
3.5.1. Der Fall Zähringer (1932)
1028
3.5.2. Das Gesetz über die Reklameschilder und Aufschriften von 1954
1034
4. Die Sprache in Bildung und Kultur
1036
4.1. Schulen
1036
4.1.1. Die Schulsprache ist italienisch
1036
4.1.2. Die Integration fremdsprachiger Kinder
1037
4.1.3. Privatschulen: Von der rigiden zur abgemilderten Italienisierung
1038
4.2. Die Uniuersits della Svizzera italiana
1040
4.3. Berufsbildung
1042
4.4. Kulturforderung
1042
5. Die Gerichtssprache
1043
5.1. Zivilprozeß
1043
5.1.1. Verfahrenssprache: It alienisch mit Ausnahmen
1043
5.1.2. Urkunden: Privilegierung der anderen Landessprachen
1046
5.2. Strafprozeß
1047
5.2.1. Übersetzungsregelung zugunsten strafverfolgter Personen
1047
5.2.2. Das Verbot des "exzessiven Formalismus": Der Fall X contro Procuratore pubblico della giurisdizione sottocenerina (1976)
1048
5.3. Ordnungswidrigkeitenverfahren: Der Fall H. (1986)
1050
5.4. Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht
1053
5.5. Sprachvorgaben für die Anwaltschaft
1053
Teil III Ergebnisse der Untersuchung und Einordnung in den internationalen Rahmen
1055
Kapitel 14: Prinzipien und Entwicklungslinien von Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Recht
1055
1. Das Konzept der innerstaatlichen Rechtsvergleichung
1055
2. Regelung der Sprachenfrage durch staatliches Recht?
1056
2.1. Die Kultur der praktischen Verständigung
1056
2.2. Kodifikation des Sprachenrechts durch Sprachengesetze?
1058
3. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse der Normen des spezifischen Sprachenrechts
1060
3.1. Begriffe und Konzepte: Sprachen, Sprachgruppen, Minderheiten
1060
3.1.1. Das Fehlen von Legaldefinitionen
1060
3.1.2. Der Umgang mit Mundarten: Gegenstand von Pflege und Bekämpfung
1061
3.1.3. Der Umgang mit nicht-standardisierten und zersplitterten Idiomen
1064
3.2. Verfassungsrecht
1066
3.2.1. Der allgemeine Sprachenartikel: Integrative und exklusive Anerkennung von Sprachen
1066
3.2.2. Der Grundsatz der Gleichstellung der Sprachen
1067
3.2.3. Verfassungsbestimmungen über die Sprachengeltung bei obersten Gerichten
1067
3.2.4. Entnationalisierung des Sprachenartikels
1068
3.2.5. Differenzierung und Systematisierung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts
1068
3.3. Das Amtssprachenrecht
1070
3.3.1. Die Gleichheit der Amtssprachen und die Figur der "Teilamtssprache"
1070
3.3.2. Die Figur der "Quasi-Amtssprache"
1071
3.3.3. Sprachregelungen für den behördeninternen Bereich: "Arbeitssprachen", "Dienstsprachen" und "helvetisches Prinzip"
1071
3.3.4. Das Prinzip der Örtlichkeit im zwischenbehördlichen Verkehr
1072
3.3.5. Prinzipien der Sprachengeltung im Außenverkehr bei mehrsprachigen Institutionen
1073
a) Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache
1073
b) Die Bindung der höheren Instanzen an die Sprache des Ausgangsbescheids
1074
c) Die Pflicht zur ermessensfehlerfreien Bestimmung der geltenden Sprache
1074
d) Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (z.B. Englisch) zu verwenden
1074
3.3.6. Die Maßgeblichkcit der örtlichen Sprachengeltung für dezentrale Bundesbehörden
1075
3.4. Das Registersprachenrecht
1075
3.4.1. Zivilstandsregister
1076
3.4.2. Grundbuch
1078
3.4.3. Handelsregister
1079
3.4.4. Der allmähliche Übergang vom Prinzip der strikten Einsprachigkeit zum sprachlichen Territorialitätsprinzip
1080
3.5. Die Nomenklatur der Ortsnamen: Zentrale Nomenklaturkommissionen und Geltung des Prinzips der Geschichtlichkeit
1081
3.6. Die Außendarstellung öffentlicher Einrichtungen Anwendungsfeldfürdie identitätsprägende Funktion der Landessprachen
1084
3.7. Die Außenaufschriften privater Einrichtungen - Verteidigung sprachlicherMinderheiten im Straßenbild
1084
3.8. Das Schulsprachenrecht
1086
3.8.1. Der besondere Schutz der Sprachenfreiheit im Bereich der Unterrichtssprache
1086
3.8.2. Kriterien für die Bestimmung der Schulsprache (Unterrichtssprache) im mehrsprachigen Kanton: Bemühungen um eine Mäßigung des Territorialitätsprinzips
1087
3.8.3. Der sprachbedingte Schulortwechsel
1089
3.8.4. Die Integration fremdsprachiger Kinder
1093
3.8.5. Immersion und "Frühsensibilisierung"
1094
3.8.6. Die Rolle der Landessprachen im fremdsprachlichen Unterricht: Prinzip der Priorität der Landessprachen?
1096
3.9. Das Schulsprachenrecht der Privatschulen: Scharfe Regulierung und freies Gewährenlassen
1098
3.10. Universitätssprachenrecht und Wissenschaftsfreiheit
1100
3.11. Das Gerichtssprachenrecht
1102
3.11.1. Territoriale Grundregelungen
1103
a) Die Anknüpfung an die Sprachengeltung der Bezirke und ihre Ausnahmen
1103
b) Das Prinzip der Kantonsteilbildung
1104
3.11.2 . Zivilprozeß
1105
a) Das geltende Recht im Überblick
1105
b) Prinzip der Beklagtensprache oder Prinzip der Sprachenwahl im mehrsprachigen Gerichtsbezirk?
1107
c) Das Prinzip der Ausgangssprache
1107
3.11.3. Strafprozeß
1108
a) Das geltende Recht im Überblick
1108
aa) Bestimmung der Verfahrens sprache
1108
bb) Übersetzungsregelungen
1110
b) Das Prinzip der Beschuldigtensprache im mehrsprachigen Gerichtsbezirk
1111
c) Das Prinzip der Einzigkeit der Verfahrenssprache und seine Durchbrechungen
1112
3.11.4. Verwaltungsprozeß: Maßgeblichkeit der Amtssprache am Ausgangsort oder "Amtssprache der Person"
1113
3.11.5. Das Verbot des exzessiven Formalismus
1114
3.11.6. Tendenzen und Ergebnisse
1115
3.12. Der Sprachgebrauch der Staatsleitung
1116
3.12.1. Das "Prinzip der Nicht-Regelung"
1116
3.12.2. Das "helvetische Prinzip"
1116
3.13. Sprachenrecht in der Gesetzgebung
1118
3.13.1. Die Schaffung mehrsprachiger Normtexte
1118
a) Entwicklungsgeschichte der mehrsprachigen Gesetzgebung: "Ursprache" und Übersetzung
1118
b) Das geltende Recht im Überblick: Simultane Redaktionierung und gleiche Authentizität
1119
c) Das Prinzip der "schöpferischen" Übereinstimmung der Sprachfassungen
1121
3.13.2. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte
1122
3.13.3. Publikation: Tendenz zur formalen Gleichstellung und Sonderstatu s für Kleinstsprachen
1123
3.14. Repräsentation der Sprachgruppen
1125
3.14.1. Parlament: Das Prinzip der Nichtregelung
1125
3.14.2. Regierung
1127
a) Das geltende Recht im Überblick
1127
b) Nichtregelung, garant ierte Mindestrepräsentanz und faktische Überrepräsentation
1129
3.14.3. Verwaltung einschließlich Erziehungskommissionen
1130
a) Das Recht im Überblick
1130
b) Disparate Praktiken und Regulierung
1132
c) Quoten- und Vorzugsregelungen: Zur Zulässigkeit der "Sprachenquote"
1132
3.14.4. Repräsentation und rechtliches Gehör in der Justiz
1135
3.14.5. Sprachkenntnisbestimmungen - organisationsrechtliches Fundament der Mehrsprachigkeit, Garanten des rechtlichen Gehörs oder abgeschwächte Form der Repräsentation?
1137
3.14.6. Vertretung der kantonalen Sprachgruppen in Bundesgremien
1139
3.15. Autonomie und Selbstbestimmung
1140
3.15.1. Sonderfall Jura und Berner Jura
1140
a) Die "Abstimmungskaskade" zur Schaffung des neuen Kantons Jura und ihre Folgeprobleme
1140
b) Die Institutionalisierung des Dialogs
1141
c) Die Paritätische Kommission für den Berner Jura - eine innerkantonale autonome Körperschaft
1142
3.15.2. "Kollektive Rechte"?
1143
3.15.3. Separatistische Vereinigungen
1143
3.16. Medien, Film, Kulturfärderung
1144
3.16.1. Medienrecht
1144
3.16.2. Filmrecht
1146
3.16.3. Kulturförderung
1146
4. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse des allgemeinen Sprachenrechts
1148
4.1. Zwecksetzende Fundamentalprinzipien
1148
4.1.1. Der Sprachfrieden als "klassisches" Fundamentalprinzip
1148
4.1.2. Die "variable Vielsprachigkeit" der Schweiz: Viersprachigkeit, Dreisprachigkeit und Zweisprachigkeit
1150
4.1.3. Die Gleichheit der Sprachen: Formale oder materielle Gleichheit?
1151
4.2. Das Territorialitätsprinzip
1152
4.2.1. Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen - der Bauplan der sprachlichen Territorialität
1152
4.2.2. Die Anerkennung von Sprachen als Amtssprachen
1153
a) Sprachliche Ausscheidung
1153
b) Die Stabilisierung der Sprachengeltung durch normative Kriterien für den Wechsel VOn der Ein- zur Mehrsprachigkeit
1153
c) Die "faktische" oder "inkonsequente" Mehrsprachigkeit - ein inoffizielles Übergangsregime
1155
d) Die konsentierte Sprachengeltung
1155
4.2.3. Von der Pflicht zur sprachlichen "Assimilierung" zur "Integration"
1156
4.2.4. Die Sprachengeltung im öffentlichen und privaten Bereich : Das "sphärenbezogene" Territorialitätsprinzip
1158
4.2.5. Individualschützender Charakter des Territorialitätsprinzips?
1159
4.2.6. Schutzpflichten?
1160
4.2.7. Die nicht-reziproke Anwendung
1161
4.3. Die Sprachenfreiheit
1161
4.4. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit als Grundmechanismus des schweizerischen Sprachenrechts
1162
4.5. Neuere Entwicklungen
1164
4.5.1. Verständigungsklauseln
1164
4.5.2. Die Entwicklung des Minderheitenbegriffs in der Schweiz: Von der Ablehnung über die "historische Minderheit" zur verfassungsrechtlich verankerten "angestammten Minderheit"
1164
4.5.3. Zur ausdrücklichen Verankerung der Sprachenfreiheit
1166
5. Die Relativität des Sprachenrechts
1167
5.1. Signifikante Unterschiede im Sprachenrecht der Kantone
1167
5.1.1. Bern/ Jura
1168
5.1.2. Freiburg
1169
5.1.3. Wallis
1170
5.1.4. Graubünden
1171
5.1.5. Tessin
1171
5.2. Faktoren der Relativität
1172
5.2.1. Der Gliedstaat als "Reservat" relativer Mehrheiten: Minderheitenschutz durch bundesstaatliche Strukturen
1172
5.2.2. Der Zustand der einzelnen Sprachen
1173
a) Das Problem der Kleinstsprache
1173
b) Der Spezialfall der verdrängten oder existenzbedrohten Sprache
1174
c) Die unterschiedliche Bereitschaft der Sprachgruppen, Fremdsprachen zu erlernen
1174
5.2.3. Der Zustand der Sprachgrenze
1175
a) Die Labilität der Sprachgrenze
1175
b) Die Erfahrung des Sprachenwechsels
1175
c) Der Grad an Homogenität: Ist die klare Trennung oder die Verzahnung der Sprachgebiete durch Mischgebiete für den Sprachfrieden vorteilhafter?
1176
Kapitel 15: Die internationale Rolle der Schweiz und ihr Modellcharakter für Europa
1177
1. Das außenpolitische Konzept der Schweiz
1177
1.1. Internationale Sonderrolle und humanitäres Engagement
1177
1.2. Die traditionelle Haltung der Schweiz zum Minderheitenschutz
1181
1.3. Die Beziehungen der schweizerischen Sprachgruppen zum Ausland unter besonderer Berücksichtigung der institutionalisierten Francophonie
1182
1.3.1. Die Schweiz als Mitglied der Organisation Internationale de la Francophonie
1182
1.3.2. Die Sprachgruppen der Schweiz als "Außengruppen" der Völker Deutschlands, Frankreichs und Italiens?
1184
2. Die Schweiz als Vertragsstaat internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Minderheiten
1185
2.1. Bedeutung und Rang völkerrechtlicher Verträge im schweizerischen Recht
1185
2.1.1. Unspezifität und Übergesetzesrang der EMRK
1185
2.1.2. Begrenzte Spezifität und beschränkte unmittelbare Anwendbarkeit des IPBPR
1187
2.2. Die Vorbehaltspraxis der Schweiz zu r Garantie der unentgeltlichen Beiziehung eines Dolmetschers im Strafverfahren
1187
2.2.1. Die auslegende Erklärung zu Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK
1187
a) Zustandekommen und Begründung
1187
b) Kritik und Rückzug
1189
c) Der Entscheid des Bundesgerichts im Fall X (2001): Unwirksamkeit der auslegenden Erklärung vor dem Rückzug
1192
d) Ist das Recht auf unentgeltliche Übersetzung dem mehrsprachigen Staat unzumutbar?
1193
2.2.2. Der Vorbehalt zu Art. 14 Abs. 3 lit. f IPBPR
1195
2.2.3. Der Vorbehalt zu Art. 40 Kinderschutzkonvention
1197
2.3. Sprachliche Aspekte des Rechts auf ein faires Straf- bz w. Zivilverfahren (Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK, Art. 14 IPBPR )
1198
2.4. Die Verteidigung sprachlich-kultureller Vielfalt im Rundfunk und die Anforderungen der EMRK: Der Fall Demuth (2002)
1199
2.5. Völkerrechtlicher Minderheitenschutz und internationales Sprachenrecht
1199
2.5.1. Einzelbestimmungen aus menschenrechtliehen Instrumenten
1199
a) Art. 19,26,27 IPBPR: Freiheitsschutz statt Minderheitenschutz für die Angehörigen bloß "regionaler Minderheiten"
1199
b) Art. 13 IPWSR
1203
c) Art. 30 Kinderschutzkonvention
1204
2.5.2. Spezifisch minderh eitenschützende Dokumente
1205
a) Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigun g jeder Form von Rassendiskriminierung
1205
b) Der KSZE-/ OSZE-Prozeß
1206
c) Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
1207
aa) Der erste Schritt: Rätoromanisch und Italienisch als "weniger verbreitete Sprachen"
1207
bb) Der zweite Schritt: Die Anerkennung von Jenisch als nicht territorial gebundener Sprache
1213
d) Die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der nationalen Minderheiten: KlarsteIlung eines "relativen" Minderheitenbegriffs für die Schweiz
1214
2.5.3. Spezielles internationales Sprachenrecht
1219
a) Das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Zivilstandsregistern
1219
b) Art. 63 Abs. 1 Satz 1 des TRIPS-Abkommens - "übersehenes" Sprachenrecht?
1220
c) Art. 20bis des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit: Der Fall Boggi (1983)
1220
3. Der Beitrag des schweizerischen Sprachenrechts zur Entwicklung des Völkerrechts
1222
3.1. Schweizerische Staatenpraxis und internationaler Minderheitenschutz: Impulsgebung oder konzeptioneller Sonderweg?
1222
3.1.1. Die Definition der "Minderheit" im schweizerischen und im internationalen Recht
1222
a) Strittige Elemente
1222
b) Notwendigkeit der Kategorisierung und Typenbildung im Minderheitenrecht
1225
c) Schließt die Eigenschaft als (Teil-)Staatsvolk den Minderheitenschutz aus?
1227
d) Der Schutz "regionaler" (relativer) Minderheiten
1229
3.1.2. Zur Vereinbarkeit der assimilierenden Wirkung des Territorialitätsprinzips mit Völkerrecht
1231
3.2. Die Bedeutung der Bildung des Kantons Jura für das Selbstbestimmungsrecht der Völke r
1233
4. Schweizerisches Sprachenrecht in der Rechtsvergleichung
1236
4.1. DasSpannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit alsprägendes Strukturmerkmal
1236
4.2. Die Schweiz im Vergleich mit Spanien, Italien, Österreich und den Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien: Typenverschiedenheit wegen fehlender Exklusivität der regional geltenden Minderheitensprachen
1239
4.3. Canada und Schweiz: Strukturähnlichkeiten im Recht - Verschiedenheit der Situation
1241
4.4. Belgien und Schweiz im Vergleich
1243
4.4.1. Die belgisehe Sprachenordnung
1243
4.4.2. Der Belgisehe Sprachenfall (1968) und seine Auswirkungen auf die Schweiz
1244
5. Schweizerische Sprachenordnung und Europarecht
1247
5.1. Das institutionelle Sprachenrecht v on Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union
1248
5.1.1. Die Vertragssprachen
1248
5.1.2. Die Amts- und Arbeitssprachen der Union
1249
5.2. Die Kommunikation mit den Unionsangehörigen
1254
5.3. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte: "Authentizität vor Territorialität"
1256
5.4. Spezielles Sprachenrecht der Europäischen Gemeinschaft
1258
5.4.1. Sprache als Gegenstand der Integration: Vom Verbraucherschutz zum Europäischen Patent
1258
5.4.2. Etikettierung von Lebensmitteln in einer "leicht verständlichenSprache": Die Fälle Piageme I (1991), 11 (1995), Goerres (1998) und Casino France (2000)
1259
5.5. Gemeinschaftsrecht und Sprachenrecht der Mitgliedstaaten
1263
5.5.1. Gemeinschaftsrecht und Minderheitenschutz
1263
a) Die Fälle Mutsch (1985), Bickel (1998) und Angonese (2000)
1264
b) Der Fall Groener (1989)
1267
5.5.2. Fernsehen ohne Sprachgrenzen: Der Fall Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien (1996)
1268
6. Modell Schweiz?
1271
6.1. Modellzuschreibungen in der geschichtlichen Entwicklung
1271
6.2. Das schweiz erische Selbstverständnis
1272
6.2.1. Das "Musterknabensyndrom"
1273
6.2.2. Die Einzigartigkeitshypothese
1274
6.2.3 . Die Übernahme der Vorbildrolle durch die politische Leitung
1275
6.3. Modellhafte Strukturen
1278
6.3.1. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit
1279
6.3.2. Bundesstaatlichkeit und Sprachenfrage
1280
a) Die dritte Dimension
1280
b) Das schweizerische Konzept der Dämpfung sprachnationaler Tendenzen durch föderale Strukturen
1281
c) Der Beitrag föderaler Strukturen zur Behauptung sprachlicher Identität
1283
aa) Die Sprachordnungskompetenz der Kantone
1284
bb) Die Ausführungszuständigkeit der Gliedstaaten
1284
cc) Repräsentativer Föderalismus
1285
6.3.3. Referendumsdemokratie
1286
6.3.4. Neutralität nach außen
1286
7. "Verschweizerung" Europas?
1287
Summary
1292
The Concept of the Study
1292
The Course of the Analysis
1293
The Results Obtained from the Comparative Analysis
1295
Switzerland as a Model State?
1296
The European Union Perspective
1297
Conclusion
1298
Quellen
1299
I. Literatur1
1299
II. Rechtsprechung2
1324
III. Dokumente und Berichte (Auswahl)
1330
IV. Informationsquellen
1333
Stichwortverzeichnis*
1335
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