Bauherren-Handbuch - Dieser Ratgeber führt Sie rechtssicher und kostensparend durch alle Phasen des schlüsselfertigen Bauens.

von: Bernhard Metzger

Haufe Verlag, 2010

ISBN: 9783448101799 , 505 Seiten

9. Auflage

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 28,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Bauherren-Handbuch - Dieser Ratgeber führt Sie rechtssicher und kostensparend durch alle Phasen des schlüsselfertigen Bauens.


 

9 Gewerke (S. 123-124)

Nachfolgend werden die beim schlüsselfertigen Bauen wesentlichen Gewerke behandelt, welche etwa in der Abfolge aufgeführt sind, in welcher das Gebäude errichtet wird. Diese Vorschläge und Hinweise sollen die Leistungen des Architekten nicht ersetzen, sondern lediglich das Überwachen der Tätigkeit der Handwerker erleichtern, wenn Sie die Leistung der einzelnen Bauhandwerker bei einem Baustellenbesuch selber kontrollieren wollen.

1 Abbruch/Rodung

Äußerst wichtig vor Beginn der Abbrucharbeiten ist die Kenntnis über das Vorhandensein von Leitungen aller Art im Gelände der Baustelle. Unvorstellbare Schäden und Regressansprüche sowie Personenschäden können bei unvorhergesehenem Antreffen oder Zerstören von Erdleitungen entstehen. Trennen der Anschlüsse der Versorgungsunternehmen für Wasser, Strom, Telefon, Gas, Kanal usw. gehört zu den ersten Arbeiten.

Einzelne Leistungen werden durch amtliche Stellen durchgeführt, allerdings nach einer entsprechenden Anlaufzeit. Daher müssen bei den zuständigen Behörden Anträge für Abmeldungen bzw. Stilllegungen rechtzeitig beantragt werden, damit im Bauablauf nicht schon vor Beginn der ersten Arbeiten Leerlaufzeiten entstehen. Aus der Abbruchgenehmigung geht hervor, welche besonderen Auflagen die Genehmigungsbehörde erlassen hat, wie z. B. Hinweise auf Umweltschutzauflagen, Baumschutzauflagen, Unfallverhütungsvorschriften, Auflagen über Schuttentsorgung. Häufig wird die Genehmigung zum Abbruch mit der aufschiebenden Wirkung erteilt, dass erst nach Vorliegen der Baugenehmigung mit dem Abbruch begonnen werden darf, oder – bei Abbrüchen von Wohngebäuden – eine bestandskräftige Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen muss.

Tipp!
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte die Abbruchgenehmigung an den Abbruchunternehmer weitergeleitet bzw. Bestandteil des Werkvertrags werden. Damit haftet er für Unfälle oder sonstige Schäden, die aus Nichtbeachtung der Auflagen entstehen. Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal) sind vor Beginn der Abbrucharbeiten außer Betrieb zu setzen. Bei größeren und komplizierten Abbrüchen, Baugrubenumschließungen, Unterfangungen etc. ist es ratsam, ein Beweissicherungsgutachten erstellen zu lassen.

2 Erdarbeiten

Vor Beginn der Arbeiten sollte der Urzustand des Baugeländes durch Bestandsaufnahmen, Aufnahmen der Geländehöhen, der Umzäunungen, Nachbarbäume, Gehwege, Randsteine, Straßen, Pflasterungen, Fassaden usw. festgestellt werden, um sich vor später oft schwer abwehrbaren Regressansprüchen der jeweiligen Eigentümer und Nachbarn zu schützen. Fotografieren ist dabei wesentlich billiger als später stundenlang verhandeln und vielleicht sogar prozessieren zu müssen. Zu den Bestandsaufnahmen sollten Sie möglichst eine zweite Person hinzuziehen. Schriftliche und gegenseitig unterschriebene Protokolle schalten zusätzlich jeden Zweifel aus. Vor den Aushubarbeiten wird die Humusschicht abgehoben und in Mieten so gelagert, dass sie mit Bauschutt nicht vermischt werden kann. Der Aushub erfolgt heute auch bei kleineren Baugruben maschinell. Nacharbeiten oder schmale Streifenfundamente unterhalb der Baugrubensohle werden noch von Hand oder mit Unterstützung eines Krangreifers oder Minibaggers ausgeführt.