Hochschulpaktmittel als Verstoß gegen das EU-Beihilferecht? Eine kritische Analyse aus wettbewerbsrechtlicher und wirtschaftsethischer Perspektive

Hochschulpaktmittel als Verstoß gegen das EU-Beihilferecht? Eine kritische Analyse aus wettbewerbsrechtlicher und wirtschaftsethischer Perspektive

von: Stefan Geißdörfer

GRIN Verlag , 2021

ISBN: 9783346438331 , 72 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 29,99 EUR

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Hochschulpaktmittel als Verstoß gegen das EU-Beihilferecht? Eine kritische Analyse aus wettbewerbsrechtlicher und wirtschaftsethischer Perspektive


 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorarbeit zeigt die gängige Praxis bei der Vergabe der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 auf, analysiert und diskutiert den Sachverhalt und beantwortet die sich daraus ergebenden Fragestellungen am Beispiel des Bundeslandes Hamburg. Fraglich ist, ob diese Vergabepraxis der Hochschulpaktmittel gegen das EU-Beihilferecht verstößt und ob sie aus wirtschaftsethischer Perspektive vertretbar ist. Aufgrund verschiedener Ursachen wie zum Beispiel der demografischen Entwicklung, der steigenden Bildungsbeteiligung oder der doppelten Abiturjahrgänge stieg die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger zu Beginn des 21. Jahrhunderts über viele Jahre hinweg stark an. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, vereinbarten Bund und Länder gemäß Art. 91b Abs. 1 GG in mehreren aufeinanderfolgenden Verwaltungsvereinbarungen den sogenannten Hochschulpakt 2020 mit dem Ziel, das prognostizierte Studierendenhoch bestmöglich zu bewältigen. Bund und Länder finanzieren im Rahmen des Hochschulpakts seit dem Jahr 2007 gemeinsam Studienanfänger, die im Vergleich zum festgelegten Basisjahr 2005 zusätzlich an die Hochschulen kommen. Die zusätzlichen Studienanfänger an den privaten Hochschulen werden in die Berechnungen zur Verteilung der Mittel mit einbezogen. Die meisten Bundesländer geben die hierfür vom Bund erhaltenen Hochschulpaktmittel jedoch nur an die staatlichen und nicht an die privaten Hochschulen weiter.