Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO - Bedeutung und Begründetheit anhand von Beispielen

Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO - Bedeutung und Begründetheit anhand von Beispielen

von: Julia Dziwniel

GRIN Verlag , 2021

ISBN: 9783346377654 , 27 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO - Bedeutung und Begründetheit anhand von Beispielen


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Fachbereich Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden die Bedeutung und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages zugunsten des Verurteilten unter einer besonderen Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Beweismittel dargestellt und anhand von Beispielen veranschaulicht. Das Wiederaufnahmeverfahren gilt in der Rechtsordnung als ultima ratio; vorher müssen alle anderen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden sein. Unter Beachtung der Struktur des Wiederaufnahmerechts liegt ein Fehlurteil dann vor, wenn das Urteil ganz oder teilweise nicht mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt und der Verurteilte somit zu Unrecht bestraft wurde. Im Wiederaufnahmeverfahren kommt es zur außerordentlichen Überprüfung der tatgerichtlichen Entscheidung durch ein Gericht. Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten wird auch vom Grundsatz der Treuepflicht des Staates getragen. In der Gesellschaft ist der Bürger dem Staat, welcher das Strafrecht anwendet, unterworfen und hat dabei gleichzeitig einen Anspruch darauf, eine gerechte und sichere Behandlung zu erhalten. Wird eine Person zu Unrecht verurteilt, hat sie somit im Umkehrschluss auch einen Anspruch auf Kontrolle und Rehabilitierung. Ein Wiederaufnahmeantrag muss eingereicht werden, der die Gründe für den Antrag darlegt und das Ziel, mit dem die getroffene Entscheidung angegriffen werden soll.