Die Übertragung eines Einzelunternehmens in eine GbR. Folgen aus ertragssteuerlicher Sicht

von: Marius Brinkmann

GRIN Verlag , 2019

ISBN: 9783668992306 , 18 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Die Übertragung eines Einzelunternehmens in eine GbR. Folgen aus ertragssteuerlicher Sicht


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit zu dem Thema wird anhand eines fiktiven Fitnessstudios in Form eines Einzelunternehmens die Aufnahme eines zweiten Gesellschafters und die dadurch entstehende Übertragung in eine GbR sowie dessen Folgen und Wahlrechte beschrieben. Diese Arbeit soll darstellen, welche gesetzlichen Möglichkeiten bei der Übertragung in Betracht kommen und zum Schluss für diesen fiktiven, aber durchaus realistischen, Fall eine mögliche Lösung aufzeigen. Um einen noch tieferen Einblick zu geben, bezieht sich der Kernbereich dieser Arbeit auf den Ansatz des Anlagevermögens in der neu entstandenen GbR. Daraus folgt, dass in dieser Arbeit die Fragen: 'Welche Möglichkeiten, in Bezug auf den Ansatz des Anlagevermögens, kommen bei der Übertragung überhaupt in Betracht und welche ist die Lösung?' sowie 'Welche Probleme können bei diesen Möglichkeiten entstehen?' und 'Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich?', beantwortet werden. Um die Beantwortung der Fragen generell möglich zu machen, werden zuerst das fiktive Unternehmen sowie die geplante Gründung der GbR beschrieben. Daraufhin werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, mit denen unter anderem Wirtschaftsgüter in ein anderes Unternehmen überführt beziehungsweise übertragen werden können. Danach wird die Besteuerung des gesamten Vorgangs beschrieben. Abschließend wird auf die Problematik bei der Besteuerung sowie auf eine weitere Folge beziehungsweise Problematik in diesem Fallkonstrukt eingegangen. Zuletzt wird die Seminararbeit in einem Fazit zusammengefasst.