Strafe in Religion und Pädagogik: Überlegungen zu einem Tabu-Thema

von: Tino Schneider

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783863419547 , 76 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 29,99 EUR

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Strafe in Religion und Pädagogik: Überlegungen zu einem Tabu-Thema


 

Textprobe: Kapitel 1.3, Beschreibung und Methode von Strafe: Wie bereits benannt, kann Strafe grundlegend als ein von Menschen auferlegtes Übel bezeichnet werden. Bei staatlicher Strafe kann dies die Einschränkung der Freiheit, die Einbuße finanzieller Art oder die Aberkennung bürgerlicher Rechte sein, im nichtstaatlichen Bereich kann es leibliches Übel, Ächtung, Auferlegen von auszuführenden Arbeiten o.ä. sein. Strafe wird verhängt für etwas, das bereits geschehen ist und hätte vermieden werden können. Strafe wird als Vergeltung einer bösen Tat verstanden (Hugo Grotius). Die staatlich festgelegten Strafen sollen maßlose (individuelle) Vergeltung durch Abgrenzung und Mäßigung verhindern. Die selbst geführte individuelle Vergeltung birgt die Gefahr der Rache. Schon um diese zu verhindern, muss Vergeltung als Reaktion der Gemeinschaft auf eine (unter Strafe gestellte) Tat existieren. Ziel der Sanktion ist der Ausgleich bereits geschehenen Unrechts. Durch das Ableisten der Strafe ist der Schuldige schuldfrei. In dieser Arbeit soll nur das deutsche Strafrecht der letzten 150 Jahre betrachtet werden, Vergleiche mit anderen Ländern oder ältere Ansätze würden den Rahmen der Arbeit sprengen. 1.3.1, Die staatliche Strafe: Um das deutsche Strafrecht (kodifiziert seit 1871 im Strafgesetzbuch [StGB]), das bestimmten Handlungen bestimmte Strafen zuordnet, wird bis heute über Sinn, Zweck und Ziel von Strafe nachgedacht und diskutiert. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt 'Strafe setzt Schuld voraus'. Dem gehen die bis heute aktuellen verschiedenen Straftheorien im deutschen Recht voraus. Es gibt die absoluten Straftheorien, deren Ziel die Vergeltung ist und die relativen Straftheorien, deren Ziel die Vorbeugung (Generalprävention, Spezialprävention) ist.