Ist das Ehegattensplitting noch zeitgemäß? Die Alternativen im Überblick

von: Jan Markus Schütz

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783956847264 , 45 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX geeignet für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 14,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Ist das Ehegattensplitting noch zeitgemäß? Die Alternativen im Überblick


 

Textprobe: Kapitel 4.3, Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit: Das Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit besagt, dass Personen mit gleicher steuerlicher Leistungsfähigkeit die gleiche Steuerschuld haben sollten. Umstritten ist jedoch die Messung der steuerlichen Leistungsfähigkeit. In Deutschland wird sie anhand des Markteinkommens gemessen. Allerdings ist gerade im Hinblick auf die Ehegattenbesteuerung fragwürdig, ob eine Ehe die Leistungsfähigkeit beeinflusst. Zu unterscheiden ist zwischen horizontaler Steuergerechtigkeit auf Ebene der Haushalte und auf Ebene der Individuen. Nach Niemeier (2012) und Scherf (2006) ist die horizontale Gerechtigkeit auf der Haushaltsebene vorzuziehen. Sie argumentieren, dass steuerliche Leistungsfähigkeit nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Anzahl der zu versorgenden Personen abhängt. Ergo ist ceteris paribus die steuerliche Leistungsfähigkeit eines Ehepaares geringer als die zweier Unverheirateter. Beurteilt man die Gerechtigkeit der Ehegattenbesteuerung auf Haushaltsebene, ist eine Besteuerungsmethode dann gerecht, wenn die Pro-Kopf Steuerlast der Ehepartner der Steuerlast eines Unverheirateten mit der Hälfte des Eheeinkommens entspricht. Ehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen werden dann steuerlich immer gleich belastet. Andererseits lässt sich argumentieren, dass es nicht einsichtig ist, warum sich die steuerliche Leistungsfähigkeit zweier Unverheirateter verringert, wenn sie heiraten. Schließlich kann man die Ehe auch als Privatangelegenheit betrachten, die keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit hat (vgl. Bach et al., 2012). Auf der individuellen Ebene ist die Ehegattenbesteuerung demnach gerecht, wenn ein Ehepartner sich derselben Steuerschuld gegenübersieht wie eine Einzelperson, die genauso viel verdient wie der Ehepartner selbst. Das Ehepaar sieht sich dann der gleichen Steuerschuld gegenüber wie zwei Unverheiratete mit den gleichen Einkommen. Diese Ansicht ist der von Fraser (1986) eingeführten Heiratsneutralität (marriage neutrality) äquivalent. Ehegattenbesteuerung gilt dann als heiratsneutral, wenn sich die steuerliche Belastung zweier Unverheirateter nicht ändert, wenn sie eine Ehe miteinander eingehen. Mit anderen Worten: Jede Form der Ehegattenbesteuerung, die die Anforderung der horizontalen Gerechtigkeit auf individueller Ebene erfüllt, ist heiratsneutral. Die vorliegende Arbeit beurteilt also, ob die einzelnen Verfahren dem Leistungsfähigkeitsprinzip auf Haushalts- oder auf Individualebene entsprechen. 4.4, Arbeitsangebotseffekte: Im Hinblick auf den herrschenden Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt (vgl. Rürup et al., 2012) sind die Auswirkungen der Ehegattenbesteuerung auf das Arbeitsangebot von großem Interesse. Wie noch deutlich wird, gehen mit den verschiedenen Möglichkeiten der Ehegattenbesteuerung auch unterschiedliche Grenzsteuersätze für die Eheleute einher. Grenzsteuersätze haben dabei großen Einfluss auf das Arbeitsangebot. Je höher der Grenzsteuersatz, dem sich ein Partner gegenübersieht, desto geringer ist seine Bereitschaft Arbeit anzubieten. Schließlich bedeutet ein höherer Grenzsteuersatz, dass man von dem nächsten Euro, den man verdient, weniger behalten darf. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die Arbeitsangebotselastizität. Es kommt also darauf an, wie stark die Ehepartner auf Einkommensänderungen mit ihrem Arbeitsangebot reagieren. Dabei ist zu beachten, dass Männer eine niedrigere Arbeitsangebotselastizität als Frauen haben (vgl. Bach et al., 2011). Das bedeutet, dass Frauen mit ihrem Arbeitsangebot auf Einkommens Änderungen stärker reagieren als Männer. Sinkt also der Grenzsteuersatz für Männer und erhöht sich gleichermaßen für Frauen, wird das Ehepaar sein Arbeitsangebot eher zurückfahren. Zu unterscheiden ist allerdings zwischen einer Änderung der Partizipationsquote und einer Änderung der Anzahl durchschnittlicher Arbeitsstunden.