Die Bedeutung und Funktion des Lexems 'erga nomou' in Gal 2,11-21 und Röm 3,21-31

von: Friedemann Holmer

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783955499259 , 58 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX geeignet für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 14,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Bedeutung und Funktion des Lexems 'erga nomou' in Gal 2,11-21 und Röm 3,21-31


 

Textprobe: B.III, Bedeutung und Funktion der ???? ????? in Gal und Röm - Rechtfertigung und ???? ????? im Römerbrief: B.III.1, Verfasser, Adressaten und Anlass des Römerbriefes: Auch für den Römerbrief ist die paulinische Verfasserschaft unbestritten. Diktiert wurde er von Paulus wahrscheinlich um 56 n.Chr. in Korinth, wofür der Gastgeber Gaius sowie die Briefüberbringerin Phöbe sprechen, deren Dienst in der Hafenstadt Kenchreä von Paulus erwähnt wird (16,1). Paulus überblickt seine Missionsarbeit im Osten des römischen Reiches und plant nun nach deren Abschluss (15,19.23) die Mission in Spanien, für deren Unterstützung er wirbt und vor der er in Rom Station machen will (15,24). Allerdings steht ihm vorher noch die Reise nach Jerusalem bevor, um die in seinen Gemeinden gesammelte Kollekte zu überbringen (15,26). Hierfür bittet er die römischen Christen, mit ihm in der Fürbitte 'mitzukämpfen' (??????????????), damit er einerseits vor den 'Ungläubigen' in Judäa 'gerettet' wird und anderseits die Kollekte von den Jerusalemer Christen angenommen wird (15,30f.). Paulus, seine Missionstätigkeit sowie die Einheit von Juden- (z.B. Jerusalem) und Heidenchristen (paulinische Gemeinden) sahen in Judäa bzw. Jerusalem offenbar besonderen Widerständen entgegen (vgl. Apg 21,21.27). Die römische Gemeinde war unabhängig von Paulus entstanden, ihm als Ganze daher unbekannt und bestand sowohl aus Juden- als auch aus Heidenchristen. Zum Abfassungszweck des Römerbriefes gibt es zahlreiche Thesen und Untersuchungen und schon aus den genannten Beobachtungen und daraus, dass der Römerbrief der längste Brief im NT ist, ergibt sich, dass jede monokausale Erklärung wohl zu kurz greift. Ein primäres Anliegen ist gewiss die schriftliche Darlegung der von Paulus ersehnten Verkündigung des Evangeliums in Rom (1,11-15). Dies ist m.E. der Hauptgrund für die Grundsätzlichkeit und Ausführlichkeit der Entfaltung im ersten Teil des Römerbriefes. Aber auch die in Kap. 14f. durchscheinenden Konflikte um das Zusammenleben von Juden- und Heidenchristen bilden einen wichtigen Themenkomplex und die Darlegung ist wohl auch von daher mitbestimmt. Schließlich spielt auch die Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Einwänden gegen die 'gesetzesfreie' Mission des Paulus eine Rolle. Eine konkrete Auseinandersetzung mit judenchristlichen Gegnern wie in Galatien lässt sich jedoch nicht erkennen. B.III.2, Der Nachweis der Sündhaftigkeit aller Menschen bis Röm 3,20: Am Beginn des Römerbriefes stehen ein umfangreiches Präskript und ein einleitendes Proömium, in denen Paulus sich selbst kurz vorstellt, seinen Dank für die Gemeinde erwähnt sowie sein lange gehegtes Vorhaben, nach Rom zu kommen. Auch macht er erste formelhafte Aussagen zu dem von ihm verkündigten Evangelium, dessen Inhalt er in Röm 1,16f. programmatisch zusammenfasst. Zugleich fungiert jenes Bekenntnis zum ?????????? als ??????? ???? als eine Art Überschrift für die folgende ausführliche Darlegung bis Röm 4,25. Durch die Gleichsetzung von ??? ???????? ????? ?? ?????????? (1,16) mit der 'Gerechtigkeit Gottes' und dem 'aus Glauben leben' wird hier das grundsätzliche Verständnis von 'Gerechtigkeit' und 'Rechtfertigung' als Heil/Rettung eindeutig bestätigt. Paulus nimmt seinen Ausgangspunkt zunächst - im Kontrast zur offenbarten Gerechtigkeit Gottes von 1,17 - in der Offenbarung des göttlichen Zorns über 'alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen' (1,18). Dabei entfaltet er dies so, 'wie das Judentum die Gottlosigkeit der Heiden anzuklagen pflegte (1,19-32)'. Durch die Rede vom 'Zorn' (1,18; 2,5.8; 3,5), 'Urteil' (2,2f.5) und 'Gericht Gottes' (2,5) ist eindeutig ein juridisch-forensischer Horizont im Blick, wobei der Schwerpunkt auf dem zukünftig eschatologischen Gericht Gottes liegt, dessen Ergebnis jedoch teilweise antizipiert wird. Zunehmend ab Röm 2,1, eindeutig ab 2,17 sind jedoch Juden Adressaten des paulinischen Schuldaufweises, der nun in dialogischem Stil erfolgt. Ziel der Argumentation ist, deren prinzipielle Gleichheit mit den Heiden hinsichtlich ihrer Schuldverfallenheit darzulegen. Diesen Nachweis sieht Paulus in 3,9 abgeschlossen und kann nun für ????????? ?? ??? ??????? gleichermaßen konstatieren, dass sie 'unter der Sünde' sind. Als Schriftbeweis dieser Tatsache bringt Paulus eine Zusammenstellung verschiedener Schriftzitate (LXX), die die universale Schuld aller Menschen bestätigt. Dabei betont Paulus in Röm 3,19 noch einmal, dass dies gerade auch auf die Juden (???? ?? ?? ????) zutrifft, 'damit die ganze Welt vor Gott schuldig sei'. In Röm 3,20 begegnet als Begründung dieser Aussage erneut das - mit Gal 2,16d identische - Zitat aus Ps 142,2LXX: '?? ????? ????? ?? ????????????? ???? ????', wobei die Anlehnung durch 'vor seinem Angesicht' noch enger ist. Zusätzlich folgt der erklärende Nachsatz: 'Durch das Gesetz nämlich kommt Erkenntnis der Sünde', was vor allem in Röm 7 ausführlicher entfaltet wird. Anders als in Gal 2,16 sind im Römerbrief bis 3,20 bereits wesentliche Aussagen gemacht und Argumentationsschritte vollzogen, die unmittelbar mit der Rechtfertigung aller Menschen in Verbindung stehen und deren Zusammenfassung in 3,19f. vorliegt.