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Inhalt
8
Vorwort
16
A. Einleitung
18
I. Anlass und Gegenstand der Untersuchung
18
II. Gang der Darstellung
21
B. Die Einrede im Sinne des BGB
22
I. Historische Entwicklung der Einrede bis zur Schaffung des BGB
22
1. Römisches Recht
22
2. Savigny
23
3. Windscheid
23
II. Gegenstand der Einrede
24
1. Einreden als Leistungsverweigerungsrechte
24
2. Wirkung auch gegenüber anderen Formen der Anspruchsverfolgung
24
3. Wirkung auch gegenüber anderen subjektiven Rechten am Beispiel der Grundpfandrechte
24
a) Einreden gegen Ansprüche aus Herrschaftsrechten
25
b) Einreden gegen Herrschaftsrechte selbst
25
III. Einrederecht und Einredewirkung
28
1. Einredetatbestand
28
a) Unselbständige Einreden
29
b) Selbständige Einreden
33
2. Erhebung der Einrede
33
3. Rechtsfolgen der Einredeerhebung
34
a) Abgrenzung zu Einwendungen
34
b) Dilatorische und peremptorische Einreden
35
aa) Gleichstellung von peremptorischen Einreden und Einwendungen?
35
bb) Kritik
8
IV. Definition des Begriffs der materiellrechtlichen Einrede
38
V. Einreden im Sinne der ZPO
39
C. Einreden gegen Grundpfandrechte
40
I. Vorbemerkung
40
II. Forderungsbezogene Einreden des Eigentümers bei der Hypothek nach § 1137 BGB
41
1. Einreden gegen die Forderung
41
2. Einreden des Bürgen
42
III. Eigeneinreden des Eigentümers nach § 1157 BGB
42
1. Einreden mit gesetzlichem Ursprung
43
2. Einreden mit vertraglichem Ursprung
44
a) Einreden, deren Grundlage ein vertraglicher Anspruch des Eigentümers ist
44
b) Selbständige Einreden aufgrund vertraglicher Absprache .
45
aa) Beschränkung in zeitlicher Hinsicht
46
bb) Beschränkung in inhaltlicher Hinsicht
48
cc) Beschränkung in gegenständlicher Hinsicht
49
dd) Weitere Beschränkungen
50
3. Einreden bei der Sicherungsgrundschuld
50
a) Der Sicherungsvertrag als einredebegründendes Rechtsverhältnis
50
b) Der Rückgewähranspruch als einredebegründender Anspruch
52
c) Einrede aus bereicherungsrechtlichem Rückgewähranspruch
54
d) Verzichtsanspruch aus § 1169 BGB als einredebegründender Anspruch?
55
aa) Begründung einer unselbständigen Einrede durch den Anspruch aus § 1169 BGB?
55
bb) Übergangsfähigkeit des Anspruchs aus § 1169 BGB?
55
IV. Einreden nach §§ 1144, 1160 BGB
61
D. Automatische Wirkung von Gegenrechten für einen Grundstückserwerber
62
I. Einwendungen
62
II. Einreden nach § 1137 BGB
63
III. Einreden nach §§ 1144, 1160 BGB
64
E. Automatischer Übergang von eigentümerbezogenen Einreden auf einen Grundstückserwerber?
66
I. Gesetzliche Automatisierung des Einredeübergangs im Vorentwurf zum Sachenrecht des BGB
66
1. Einreden im Vorentwurf
66
a) »Einreden« aus Tatsachen, welche die Nichtigkeit der Hypothek ergeben
67
b) Einreden aus der Person des Schuldners bei der akzessorischen Sicherungshypothek
67
c) Eigentümerbezogene Einreden
68
2. Behandlung von eigentümerbezogenen Einreden im Vorentwurf
68
a) Automatischer Übergang bei Regressmöglichkeit gegen den Voreigentümer
68
aa) Gedanke der Regredienteneinrede
69
bb) Erfordernis einer gesetzlichen Regelung
70
cc) Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung der Regredienteneinrede
71
b) Ablehnung des gesetzlichen Übergangs durch die Kommission
72
II. Dinglich-absolute Wirkung von Einreden gegen Grundpfandrechte?
74
1. Einreden als dinglich wirkende inhaltliche Beschränkungen von Grundpfandrechten?
74
a) Persönliche und unpersönliche Einreden
75
b) Kritik
76
aa) Unzulässige Differenzierung
76
bb) Gesetzliche Unterscheidung zwischen inhaltlicher Beschränkung eines Grundpfandrechts und »bloßer« Einrede
77
(1) Inhaltsänderung
78
(2) Einrede
78
2. Verdinglichung von Einreden durch § 1157 BGB?
80
a) Verdinglichung auch auf der Eigentümerseite?
80
b) Kritik
81
3. Verdinglichung von Einreden durch Eintragung?
82
4. Zusammenfassung
84
III. Die relative Wirkung einredebegründender Rechtsverhältnisse . .
85
F. Übertragung eigentümerbezogener Einreden auf einen Grundstückserwerber
88
I. Übergang von eigentümerbezogenen Einreden bei der Gesamtrechtsnachfolge
90
II. Rechtsgeschäftliche Übertragung von eigentümerbezogenen Einreden
91
1. Vertragsübernahme
91
a) BGH, Urteil vom 25. 03. 1986 – IX ZR 104/85
91
b) Vertragsübernahme als umfassende Auswechslung einer Vertragspartei
92
c) Rechtsfolgen der Vertragsübernahme für die Einredeberechtigung
93
2. Abtretung
93
a) KG, Beschlüsse vom 12.07.1906 –1 I 748/06 und vom 18.12.1930–1 X 765/30
93
b) BGH, Urteil vom 30. 11. 1951 – V ZR 62/50
94
c) BGH, Beschluss vom 11. 11. 1953 – IV ZB 67/53
95
d) BGH, Urteil vom 10. 11. 1989 – V ZR 201/88
96
e) Unterscheidung für die Abtretbarkeit nach der Entstehung der Einreden
96
aa) Abtretung des einredebegründenden Anspruchs bei unselbständigen Einreden
97
(1) Gedanke der Übertragungsakzessorietät
97
(2) Schicksal unselbständiger Einreden bei Abtretung des einredebegründenden Anspruchs an Dritte
99
(a) Fortbestand der unselbständigen Einreden
99
(b) Suspendierung der Ausübbarkeit des Einrederechts
100
(3) Ausgestaltung der Abtretung
101
(4) Trennung von einredebegründendem Anspruch und unselbständiger Einrede?
101
bb) Abtretung von selbständigen Einreden
102
(1) Abtretbarkeit von selbständigen Einreden nach § 413 BGB
104
(2) Der Abtretbarkeit entgegenstehende Aspekte
106
(a) Einreden als Gegenrechte
106
(b) Sachenrechtlicher Typenzwang
110
(c) Zusammenfassung
113
(3) Ausgestaltung der Abtretung
113
cc) Keine eigenständige Übertragbarkeit »vertragsbezogener« Einreden?
113
(1) Übertragbarkeit der herkömmlichen Differenzierung bei Gestaltungsrechten auf Einreden?
114
(2) Kritik
114
dd) Einschränkungen der Abtretbarkeit
116
3. Ermächtigung
116
a) Vorbemerkung
116
b) RG, Urteil vom 24. 10. 1931 – V 167/31
117
c) Ermächtigung zur Einredeausübung
117
aa) Einziehungsermächtigung im Hinblick auf den einredebegründenden Anspruch bei unselbständigen Einreden
118
(1) Materiellrechtliche Ermächtigung
119
(a) Ermächtigung zur Einziehung des einredebegründenden Anspruchs
119
(b) Ermächtigung zur einredeweisen Geltendmachung des Anspruchs
119
(2) Prozessuales Erfordernis des eigenen Interesses des Ermächtigten
121
(a) Eigenes Interesse als Voraussetzung für eine gewillkürte Prozessstandschaft
121
(b) Aktive Prozessstandschaft auf Klägerseite und auf Beklagtenseite
122
bb) Ausübungsüberlassung der unselbständigen Einrede selbst
124
(1) Grundsatz
124
(2) Ausschluss der Ausübungsüberlassung von unselbständigen Einreden?
125
cc) Ausübungsüberlassung bei selbständigen Einreden
126
4. Zusammenfassung
127
G. Automatisierung der Übertragung von eigentümerbezogenen Einreden
130
I. Automatisierung der Übertragung des Rückgewähranspruchs bei der Sicherungsgrundschuld
131
1. Automatisierung bei rechtsgeschäftlichem Grundstückserwerb
131
a) BGH, Urteil vom 25. 03. 1986 – IX ZR 104/85
132
b) BGH, Urteil vom 05. 02. 1991 – XI ZR 45/90 und Urteil vom 13. 07. 1983 – VIII ZR 134/82
134
c) BGH, Urteil vom 30. 11. 1951 – V ZR 62/50
136
d) Bewertung
137
aa) Allokation des Rückgewähranspruchs
138
(1) Berücksichtigung des durch den Rückgewähranspruch vermittelten Werts
138
(2) Berücksichtigung der mit dem Rückgewähranspruch gewährten Verteidigungsmöglichkeit
139
(3) Berücksichtigung eigener Sicherungsinteressen des Voreigentümers
140
(4) Fazit
141
bb) Verwirklichung des Übergangs
143
(1) Keine Vertragsübernahme bei fehlender Mitwirkung des Gläubigers
143
(2) Bei Mitwirkung des Gläubigers im Zweifel Vertragsübernahme
144
(3) Abgrenzung
147
cc) Ermächtigung zur Einredeerhebung bei Verbleib des Rückgewähranspruchs beim Voreigentümer?
147
e) Zusammenfassung
149
2. Automatisierung bei Eigentumserwerb in der Zwangsversteigerung
151
a) BGH, Urteil vom 21. 05. 2003 – IV ZR 452/02
152
b) Bewertung
153
aa) Allokation des Rückgewähranspruchs
153
(1) Im Regelfall Verbleib beim Voreigentümer
153
(2) Widerspruch zu früheren BGH-Entscheidungen
155
(3) Übergang des Rückgewähranspruchs bei § 53 Absatz
4
ZVG
157
(4) Fazit
158
(a) Rückgewähranspruch ist bereits vor der Versteigerung in vollem Umfang entstanden
158
(b) Rückgewähranspruch ist vor der Versteigerung nur teilweise entstanden
159
(c) Rückgewähranspruch besteht im Zeitpunkt der Versteigerung nur bedingt
160
bb) Verwirklichung des Übergangs
160
(1) Bisherige Ansätze in der Literatur
161
(2) Übernahme des Sicherungsvertrags bei Schuldübernahme
161
(3) Zession des Rückgewähranspruchs bei bloßer Erfüllungsübernahme
165
cc) Ermächtigung zur Einredeerhebung bei Verbleib des Rückgewähranspruchs beim Voreigentümer?
166
c) Zusammenfassung
170
II. Automatisierung der Übertragung anderer Einreden bei Grundschuld und Hypothek?
172
1. Übertragbarkeit der Argumentation zur Automatisierung beim Rückgewähranspruch?
172
2. Übertragbarkeit der Umsetzung der Automatisierung?
174
a) Rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks
174
b) Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung
175
H. Gesamtergebnis
178
Literaturverzeichnis
182
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