Die Bedeutung geringwertiger Wirtschaftsgüter und deren Bewertung

Die Bedeutung geringwertiger Wirtschaftsgüter und deren Bewertung

von: Lilian Klasen

GRIN Verlag , 2021

ISBN: 9783346554338 , 16 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Die Bedeutung geringwertiger Wirtschaftsgüter und deren Bewertung


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,0, Hochschule Fresenius Idstein, Sprache: Deutsch, Abstract: Anschaffungskosten von Gütern, die über längere Zeit in einem Unternehmen genutzt werden, dürfen in der Regel nicht sofort als Betriebsausgabe erfasst werden. Die Kosten werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes abgeschrieben. Das bedeutet, die gewinnmindernde Auswirkung tritt erst im Laufe der darauffolgenden Jahre ein. Handelt es sich bei dem Gegenstand jedoch um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), gelten Ausnahmeregelungen für die Abschreibung. In der folgenden Hausarbeit wird die Bedeutung und Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter für Unternehmen erläutert. Hierfür werden die einzelnen Begrifflichkeiten und Eigenschaften der Vermögensgegenstände definiert, sowie die einzelnen Methoden zur Abschreibung vorgestellt. Anschließend werden die Vorgehen miteinander verglichen sowie deren Vor- und Nachteile abgewogen. Das Ziel, welches der Gesetzgeber mit der Einführung von GWG erreichen möchte, ist die Verringerung des Buchführungsaufwands für Unternehmen. Zusätzlich wird durch die vorverlegten Abschreibungen die Selbstfinanzierungskraft von Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständischer Betriebe, gestärkt. Mit den häufigen Änderungen der GWG-Regeln verfolgt der Gesetzgeber die Wirtschaft immer dann anzukurbeln, wenn es notwendig erscheint. Es handelt sich hierbei also auch um eine wirtschaftspolitische Maßnahme, die Unternehmen direkte Steuer-Ersparnisse ermöglicht. Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (Art. 1 Abs. 4) trat am 01.01.2018 in Deutschland eine neue Regelung in Kraft. Die Grenzen für selbstständig nutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen, die einen gewissen Netto-Preis nicht überschreiten, wurden angehoben.