Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Arbeitsrecht - Europarecht

von: Siegfried Schwab

GRIN Verlag , 2009

ISBN: 9783640354429 , 10 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX geeignet für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones

Preis: 5,99 EUR

  • Kommentar zum UN-Kaufrecht - Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG)
    Neue Behandlungsmethoden im Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler - Aufklärungsfehler - Versicherung
    Prosecuting International Crimes and Human Rights Abuses Committed Against Children - Leading International Court Cases
    Dealing with the Fragmented International Legal Environment - WTO, International Tax and Internal Tax Regulations
    International Investment Law and EU Law
    International Law and Humanitarian Assistance - A Crosscut Through Legal Issues Pertaining to Humanitarianism
  • Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet - Rechtliche und technische Aspekte
    Africani quaestiones - Studien zur Geschichte und Dogmatik des Privatrechts
    Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer - Grundwissen, Haftung, Vertragsgestaltung
    Die Implementierung der GCP-Richtlinie und ihre Ausstrahlungswirkungen
    Drittbeteiligung am Schuldverhältnis - Studien zur Geschichte und Dogmatik des Privatrechts
    Handbuch des Technikrechts - Allgemeine Grundlagen Umweltrecht- Gentechnikrecht - Energierecht Telekommunikations- und Medienrecht Patentrecht - Computerrecht
 

Mehr zum Inhalt

Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Arbeitsrecht - Europarecht


 

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren, siehe hierzu § 17 Abs. 2 BEEG. Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird (§ 17 Abs. 3 BEEG). Das BAG hat § 17 Abs. 2 BErzGG (BEEG) bisher so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann.

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab