Muslimische Kultstätten im öffentlichen Baurecht. - Der Bau von Moscheen im Spannungsfeld von Religionsfreiheit und einfachem Recht.

von: Dorothea Gaudernack

Duncker & Humblot GmbH, 2011

ISBN: 9783428534739 , 298 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 69,90 EUR

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Muslimische Kultstätten im öffentlichen Baurecht. - Der Bau von Moscheen im Spannungsfeld von Religionsfreiheit und einfachem Recht.


 

In der praktisch und theoretisch ausgerichteten Arbeit untersucht Dorothea Gaudernack zunächst die tatsächlichen Rahmenbedingungen des Moscheebaus (z.B. Geschichte, Architektur, Finanzierung). Im Zentrum steht die Erarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insb. die Frage nach der normativen Reichweite des Grundrechts der Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1, 2 GG. Die Autorin erörtert die aktuell diskutierten Beschränkungsbestrebungen, kommt aber zu dem Ergebnis, dass der Moscheebau der Religionsfreiheit unterliegt und nur durch kollidierendes Verfassungsrecht in dessen einfachgesetzlicher Umsetzung beschränkt werden kann. Weiterhin untersucht sie, inwieweit die gegen den Bau einer Moschee vorgebrachten Argumente eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung erfahren. Als kollidierende Verfassungsgüter werden v.a. die durch Art. 2 und 14 GG geschützten Nachbarinteressen und das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG identifiziert. Die Autorin erkennt die Einfallstore des Verfassungsrechts im Baurecht und bietet Anhaltspunkte für die Auflösung des Normkonfliktes in der Praxis mittels Güterabwägung. Schließlich untersucht sie die Rechtswirklichkeit des Moscheebaus, indem sie Verwaltungsstreitigkeiten sowie legislative Vorhaben zu Beschränkungen des Moscheebaus darstellt und analysiert.

Die Autorin wurde 1977 in Nördlingen geboren. Nach dem Abitur 1995 studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und an der University of Georgia, Athens, USA. Im Rahmen des Referendariats beim Kammergericht in Berlin absolvierte sie u.a. Stationen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie beim Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Justiz und war nebenbei als wissenschaftliche Mitarbeiterin in zwei Großkanzleien tätig. 2005 trat sie in die Berliner Justiz ein und war dort am Verwaltungsgericht und am Familiengericht tätig. 2008 wechselte die Autorin in den Höheren Justizdienst des Freistaats Bayern. Sie ist derzeit als Richterin am Landgericht Augsburg (Zivilsachen) tätig.