Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1978 - 1. Januar bis 30. Juni, 1. Juli bis 31. Dezember

von: Horst Möller, Klaus Hildebrand, Gregor Schöllgen, Ilse D. Pautsch, Daniela Taschler, Amit DasGupta

De Gruyter Oldenbourg, 2009

ISBN: 9783486587296 , 2199 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 138,00 EUR

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Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1978 - 1. Januar bis 30. Juni, 1. Juli bis 31. Dezember


 

Drahterlaß des Vortragenden Legationsrats Kremer ,(S. 125-126)

Betr.: Deutsch-äthiopische Beziehungen

Nur zur Unterrichtung

1) Staatssekretär van Well bat äthiopischen Botschafter am 23. Januar in das Auswärtige Amt und erklärte dem Botschafter, er habe ihm auf Weisung der Bundesregierung nach Besprechung mit Bundeskanzler folgendes mitzuteilen: – Die Bundesregierung ist befremdet und irritiert durch ultimative Ausweisung von Botschafter Dr. Lankes.3 Diese Maßnahme, die unter Ländern mit traditionellen Beziehungen außergewöhnlich ist, wird von Bundesregierung sehr ernst genommen. Deutsche Öffentlichkeit reagiert auf Ausweisung mit Unverständnis. Nach Beschlagnahme der Schule4 und Ausweisung des Militärattachés ist Ausweisung des Botschafters ein Schritt in der Reihe der Maßnah men, die die seit langem freundschaftlichen deutsch-äthiopischen Beziehungen innerhalb einer kurzen Zeitspanne auf das Schwerste belastet haben.6 – Die äthiopische Regierung wirft Botschafter

Dr. Lankes vor, er richte Schaden an den traditionellen Beziehungen zwischen den Völkern der beiden Länder an. Bundesregierung weist diesen schwerwiegenden Vorwurf entschieden zurück. Er ist völlig unbegründet. Bundesregierung wird zunächst Rückkehr des Botschafters und seine Berichterstattung abwarten. Sie wird ferner den Bericht von MD Dr. Müller prüfen.7 Dann wird sie ihre Haltung festlegen. Im Augenblick ist ihr Vorgehen der äthiopischen Regierung völlig unverständlich.

Was sind die wirklichen Absichten der äthiopischen Regierung im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland? – Bundesregierung ist überrascht, daß der äthiopische Botschafter in dieser sehr schwierigen Phase der Beziehungen gebotene Zurückhaltung außer acht läßt und den höchst ungewöhnlichen Schritt getan hat, sich in einer Pressekonferenz über Amtsführung des deutschen Botschafters in Addis Abeba und Politik der Bundesregierung negativ auszulassen.

Sie ist befremdet, daß er dies nicht im Auswärtigen Amt, sondern vor der Presse dargelegt hat. Die Bundesregierung weist diese Unterstellungen zurück. Sie mißbilligt das Verhalten des Botschafters. – Bundesregierung hält trotz der besorgniserregenden Verschlechterung der Beziehungen, die von ihr weder gewollt noch zu verantworten ist, an ihrer Politik der Ausgewogenheit und Nichtparteinahme fest. Sie sieht in dem Darlehen an Somalia9 keinen Widerspruch zu ihrer ausgewogenen Politik. Somalia hat in der Vergangenheit nur wenig Hilfe erhalten. Das Darlehen ist ausschließlich für wirtschaftliche Zwecke bestimmt. So steht es im Vertrag. Beide Vertragspartner sind von dieser Zweckbestimmung ausgegangen. Bundesregierung ist bereit, enge entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Äthiopien fortzusetzen und zu vertiefen, dies setzt jedoch ein reziprokes Interesse und ein beiderseitiges konstruktives Verhalten voraus.

2) Botschafter erwiderte, er befinde sich in einer sehr schwierigen Lage, weil er seiner Regierung immer wieder berichtet habe, Bundesregierung nehme im Konflikt am Horn keine Partei. Aus Presse und Rundfunk habe er am Wochenende erfahren, daß Somalia die Möglichkeit habe, mit Darlehen der Bundesregierung Waffen zu kaufen. Presse habe sich auf Äußerungen eines deutschen Ministers berufen.10 Er habe aus diesen Veröffentlichungen schließen müssen, daß seine Berichterstattung über deutsche Haltung unzutreffend gewesen sei. Daraufhin habe er in Pressekonferenz zu den deutsch-äthiopischen Beziehungen Stellung genommen. Er habe Bundesregierung nicht angegriffen. Jetzt erfahre er von der Bundesregierung, daß die Presseberichte nicht zuträfen.

3) Staatssekretär van Well wiederholte, daß Bundesregierung Pressekonferenz des Botschafters, auf der dieser sich negativ über die Amtsführung seines deutschen Kollegen in Addis Abeba und über die Politik der Bundesregierung geäußert habe, mißbillige. Wenn Botschafter wegen Pressemeldungen Zweifel an Politik der Nichtparteinahme gehabt hätte, so hätte er jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich an Bundesregierung zu wenden. Bundesregierung erwarte, daß der Botschafter ihren authentischen Erklärungen Glauben schenke.