Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) durch den Zoll und durch die Bundespolizei als Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) - 2., erweiterte Auflage

von: Ernst Hunsicker

GRIN Verlag , 2017

ISBN: 9783668377240 , 66 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 9,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) durch den Zoll und durch die Bundespolizei als Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) - 2., erweiterte Auflage


 

Fachbuch aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Seit etwa 15 Jahren befasse ich mich intensiv mit der gefahrenabwehrenden - auch: präventiv-polizeilichen bzw. präventiven - Sicherstellung von Sachen (Gegenstände, Bargeld). Unter der Bezeichnung 'Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)' - auch als 'Osnabrücker Modell' bekannt - habe ich dieses Rechtsinstrument damals in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Stadtverwaltung Osnabrück (Ordnungsbehörde) zunächst für den Bereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück systematisiert. Eine enge Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften bzw. den Ordnungsbehörden (nur Niedersachsen) ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieser Verfahren. Nach meinen ersten Veröffentlichungen (Monografien, Fachaufsätze) wurde die Präventive Gewinnabschöpfung nach und nach bundesweit bekannt - sie kommt inzwischen in den meisten Bundesländern durch die Polizeibehörden (Ordnungsbehörden in Niedersachsen, geregelt durch einen Runderlass) zur Anwendung. Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird - so meine Kenntnis - erst seit wenigen Jahren die präventive Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) auch durch den Zoll genutzt. Die drei Verfahren 'Sicherstellung einer Sache zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr' durch Behörden des Zollfahndungsdienstes gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG), die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, konnten erfolgreich abgeschlossen werden, weil sie vor den Verwaltungsgerichten Bestand hatten.

Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981). Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbildungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender Inspektionsleiter. Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Kriminali-tätsverfolgung und -verhütung, dem - auch kundenorientierten - Einsatz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und autobiografische Werke. Vielleicht 'besuchen' Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepage, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.