Die Unterstützung ausländischer Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte - Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, österreichischen, englischen, schweizerischen, französischen und US-amerikanischen Schiedsrechts

Die Unterstützung ausländischer Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte - Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, österreichischen, englischen, schweizerischen, französischen und US-amerikanischen Schiedsrechts

von: Ben Steinbrück

Mohr Siebeck , 2009

ISBN: 9783161514067 , 566 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 104,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Unterstützung ausländischer Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte - Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, österreichischen, englischen, schweizerischen, französischen und US-amerikanischen Schiedsrechts


 

Die Effektivität des schiedsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt voraus, dass staatliche Gerichte die Einleitung und Durchführung des Schiedsprozesses in bestimmten Situationen durch geeignete Maßnahmen unterstützen können. Das deutsche Schiedsrecht erlaubt staatsgerichtliche Unterstützung - im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen - auch zugunsten ausländischer Schiedsverfahren. Damit nimmt es eine internationale Vorreiterrolle ein, da staatsvertragliche Regelungen für internationale Rechtshilfehandlungen zugunsten privater Schiedsverfahren fehlen. Ben Steinbrück untersucht das Kooperationsverhältnis zwischen der staatlichen Gerichtsbarkeit und ausländischen privaten Schiedsgerichten anhand einer umfassenden rechtsvergleichenden Analyse des deutschen Schiedsrechts und zeigt auf, warum und in welchen Fällen grenzüberschreitende Unterstützungsmaßnahmen geboten sind. 'Die Veröffentlichung der Arbeit wurde u.a. von der Johanna und Fritz Buch Gedächtnisstiftung, Hamburg, mit einem großzügigen Druckkostenzuschuss gefördert.'

Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Köln; Magister Juris-Studium in Oxford; 2008 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Referendar am Hanseatischen OLG Hamburg.