Umsatzsteuerliche Organschaft. Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und Voraussetzungen der Organschaft - Das BFH-Urteil vom 02.12.2015 (V R 25/13 und V R 15/14)

von: Lara Marianne Görg

GRIN Verlag , 2016

ISBN: 9783668250406 , 48 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 18,99 EUR

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Umsatzsteuerliche Organschaft. Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und Voraussetzungen der Organschaft - Das BFH-Urteil vom 02.12.2015 (V R 25/13 und V R 15/14)


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Steuerrecht), Veranstaltung: Seminar im Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Einführung des Vorsteuerabzugs ist die umsatzsteuerliche Organschaft vielfach für überflüssig erklärt worden. Hinsichtlich des wachsenden Steuersatzes wird sie jedoch ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung bei bestimmten steuerlichen Strukturen. Insbesondere kommt sie Unternehmensgruppen zugute, die arbeitsintensive Dienstleistungen beanspruchen und gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 UStG regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Der Blick auf die Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit macht auch deutlich, dass es immer wieder der Klärung von Rechtsfragen mit grundsätzlicher Beudeutung für die umsatzsteuerliche Organschaft bedarf. Der Auffassung der nationalen Rechtsprechung und Teilen der Literatur, dass die bisherige Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG unionsrechtskonform ist und dass durch Art. 11 MwStSystRL ein Spielraum in Bezug auf das Nicht-Ausschöpfen dieser Wahlvorschrift eingeräumt wird, hat der EuGH in seiner jüngeren Rechtsprechung einen Riegel vorgeschoben. Mit Spannung wurde erwartet, wie der BFH auf diese Rechtsprechung mit Blick auf das nationale Recht reagieren würde. Die vorliegende Arbeit setzt sich unter Einbeziehung der Auslegung des nationalen Umsatzsteuerrechts und des Unionsrechts mit den Folgeentscheidungen des BFH zu der Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften und den Voraussetzungen der Organschaft auseinander und arbeitet diese in den Meinungsstand ein.