Die EMRK und das europäische Verbot der Folter (Art. 3) in der deutschen Rechtsordnung: Wirksame Grenze des staatlichen Umgangs mit Festgenommenen und Inhaftierten?

von: Sebastian Frick

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783955498603 , 78 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 19,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die EMRK und das europäische Verbot der Folter (Art. 3) in der deutschen Rechtsordnung: Wirksame Grenze des staatlichen Umgangs mit Festgenommenen und Inhaftierten?


 

Mit der Verabschiedung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, kurz EMRK, im Jahre 1950 wurde der Folter auf der europäischen, völkerrechtlichen Ebene ihre Legitimität entzogen. Seither unterliegen Folter und ähnliche Handlungen dem europäischen Verbot der Folter aus Art. 3 EMRK. Eben dieser Art. 3 ist der elementare Gegenstand dieser Arbeit. Sowohl die EMRK als auch die Inhalte, die Charakteristik und die Auswirkungen des Art. 3 werden beleuchtet. Dies soll mittels einer umfassenden Betrachtung geschehen, in der verschiedene Wirkungsweisen des Art. 3 aufgezeigt werden. Anhand dieser wird dann beurteilt, ob die EMRK und Art. 3 getreu dem Titel dieser Arbeit eine wirksame Grenze des staatlichen Umgangs mit Festgenommenen und Inhaftierten darstellen. Zuerst wird untersucht, ob die EMRK als Instrument im Völkerrecht die geeigneten Voraussetzungen für die Durchsetzung des Verbots der Folter schafft. Nachdem die Inhalte des Art. 3 thematisiert wurden, werden dann zwei spezielle Einflussfaktoren des Art. 3 analysiert: Die Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR und die Fallgruppe der Inhaftierten. Ziel der Arbeit ist es nicht, die einzelnen Faktoren (bspw. die 'Rettungsfolter' ) vollständig zu beurteilen, sondern eben die angesprochenen verschiedenen Wirkungsweisen des Art. 3 aufzuzeigen. An drei Stellen der Arbeit wird anhand von kurzen Resümees beurteilt, welche verschiedenen Auswirkungen das europäische Verbot der Folter zur Folge hat.

Sebastian Frick, B.A., wurde 1987 in Weingarten geboren. Sein Studium 'Public Managements' an der Hochschule für öffentliche Verwaltung schloss er im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in den verschiedensten Rechtsgebieten, so auch dem Europarecht. In einem studienbegleitenden Seminar hat der Autor seine Kenntnisse hierin noch vertieft. Beeindruckt von diesem komplexen Rechtsgebiet entschied er sich, seine Bachelor Thesis über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu schreiben.