§ 37 JGG: Empirische Befunde und normative Desiderata der Spezialisierung und Weiterbildung von Jugendrichtern - Rechtsvergleich zwischen Griechenland, Deutschland und Österreich

von: Jan Antonios Nitsios

GRIN Verlag , 2014

ISBN: 9783656662396 , 85 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

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§ 37 JGG: Empirische Befunde und normative Desiderata der Spezialisierung und Weiterbildung von Jugendrichtern - Rechtsvergleich zwischen Griechenland, Deutschland und Österreich


 

Magisterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 10, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Spezialisierungen finden wir seit jeher in jedem Berufsbereich. Sei es in der freien Wirtschaft, in medizinischen oder juristischen Berufen. Die Gebiete sind so umfangreich geworden, dass es einer einzelnen Person meist unmöglich ist, einen gesamten Berufsbereich komplett abzudecken. Infolgedessen wählt man seine Geschäftspartner vielfach anhand deren Fachqualifikation. Ein Tiefbauingenieur plant keine komplexen Bürogebäude und in der Medizin ist es selbstverständlich mit seinen speziellen Leiden zum Facharzt zu gehen. Gleiches gilt zunehmend für die Juristerei. In vielen Rechtsgebieten besteht mittlerweile die Möglichkeit für Juristen, sich im Rahmen der Fachanwaltsordnung die Bezeichnung 'Fachanwalt' verleihen zu lassen. Diese soll im Rahmen des § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung als Nachweis dafür dienen, dass der Inhaber besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Dies ermöglicht dem Mandanten, seinen Rechtsbeistand speziell hin-sichtlich der vorliegenden Problematik auszuwählen. Anders verhält es sich auf der Seite der Justiz. Um die gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern, ist es notwendig, dass das Organ der Rechtsprechung als fähig anerkannt ist, seine Aufgabe als Sicherungsinstanz unserer Gesellschaftsordnung entsprechend wahrzunehmen. Dies gilt insbesondere für das Strafrecht, denn obgleich der rechtstaatlichen Legitimation des Gerichts, entscheidet es über Menschenschicksale und übt Macht und Herrschaft in unserer Gesellschaft aus . Dazu ist es zweifelsohne notwendig sich mit den Tatbeständen und der Prozessordnung sowie dem materiellen Recht anderer Rechtsgebiete auszukennen. Jedoch ist die Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit umfassender. Sie muss sich mit den Motiven für Taten auseinander setzen, der Entstehung von Kriminalität, mit der Schuld der Täter, mit der Schuldfähigkeit der Täter, mit Sanktionen und deren Wirkung. Im Bereich des Jugendstrafrechts wurde dies bereits frühzeitig zumindest erkannt.