Postsowjetische Organisierte Kriminalität - Bekämpfung der 'Vory v zakone' in Österreich

von: Elena Scherschneva-Koller

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783863417178 , 59 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 14,99 EUR

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Postsowjetische Organisierte Kriminalität - Bekämpfung der 'Vory v zakone' in Österreich


 

Textprobe: Kapitel 3.2.3, Das 'Diebesgesetz': Heute ist der 'Dieb im Gesetz' ein einzigartiges kriminologisches Phänomen. Einerseits ist er ein professioneller Krimineller, andererseits ein in seiner Umgebung 'ehrenwerter Mann', der die Gesellschaft vor willkürlicher krimineller Gewalt beschützt und für 'Ordnung' innerhalb der kriminellen Unterwelt sorgt . Um dieses Ansehen zu bewahren, unterwerfen sich 'Diebe im Gesetz' und solche, die es werden wollen, einem strengen Ehrenkodex. In sämtlichen durch russische Wissenschafter untersuchten Materialien wird festgehalten, dass die kriminellen 'Begriffe' nicht als festes Regelwerk niedergeschrieben sind, sondern von Generation zu Generation weitergegeben werden. Dabei gelten die 'gekrönten Diebe' sowie Personen, die sich dem 'Diebesgedanken' unterwerfen sowohl als Hüter, als auch als Ausleger der kriminellen Traditionen und Normen. Die einzelnen Punkte des 'Diebesgesetzes' sind in den Überlieferungen äußerst unterschiedlich. Dennoch gibt es einige Attribute, bei denen sich die Literatur einig ist. So gilt das Wort eines 'Diebes', also die durch ihn ausgesprochene Entscheidung, als verbindlich und ist zu befolgen. 'Diebe' müssen mit Respekt behandelt und dürfen nicht beschimpft oder geschlagen werden. Die durch die 'Diebe' betriebene Gemeinschaftskasse, der so genannte 'Obschag' (dazu weiter unten), ist durch regelmäßige Beiträge zu erhalten. Daraus darf kein Geld für persönliche Zwecke entnommen werden. Verstöße gegen das Diebesgesetz werden auf einer Diebesversammlung, einer 'Skhodka', vorgebracht. Die Skhodka ist der einzige Ort, an dem Entscheidungen getroffen werden können. Dabei versammeln sich 'Diebe', kriminelle Autoritäten und optional auch Anführer anderer, in das jeweilige Thema involvierter, krimineller Gruppierungen , um je nach Schwere des Verstoßes, über die Sanktion, die von öffentlichem Tadel bis hin zur Todesstrafe reichen kann, zu entscheiden. 3.2.4, Obschag - die Gemeinschaftskasse der 'Diebe': Eine zentrale Rolle im organisatorischen und administrativen Aufbau aller Gruppierungen die der 'Diebestradition' verbunden sind, spielt der 'Obschag'. Diese Gemeinschaftskasse wird nach dem 'freiwilligen Zwangsprinzip' gebildet. Öffentlich wird zwar die Freiwilligkeit der Zahlungen verkündet, tatsächlich werden die Mitglieder der Organisation jedoch zu den Zahlungen gezwungen. Ermittler der Zentralstelle zur Bekämpfung organisierter Kriminalität in Österreich gaben der Verfasserin dieser Arbeit im Zuge eines Interviews, soweit es unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit möglich war, Einblick in die bisherigen Erkenntnisse betreffend der Finanzierungsabläufe georgischer organisierter Gruppierungen. Demnach werden die aus der Begehung von Straftaten stammenden Gelder nach Maßgabe des hierarchischen Aufbaus der Gruppierung, eingefordert und in weiterer Folge dem für die Gruppierung regional zuständigen Dieb übergeben. Die im 'Obschag' befindlichen Mittel werden in weiterer Folge aufgeteilt. Ein Teil davon wird an die jeweils nächst höhere Instanz übermittelt, wo wiederum eine Umverteilung stattfindet, bis das Geld schließlich in den 'zentralen Obschag' in Russland einfließt, welcher mehrere Hundert Millionen US-Dollar fassen soll und woraus die Finanzierung von Großprojekten wie Unternehmensgründungen, Immobilienerwerb, Bezahlung korrupter Politiker und anderer der Entwicklung der Gruppierung zuträglicher Zwecke, wie auch des internationalen Drogenhandels, erfolgt. Der andere Teil wird verwendet, um hilfsbedürftige Mitglieder der Gruppierung, etwa durch Dotierungen auf Häftlingskonten, Finanzierung von Strafverteidigern, Bezahlung medizinischer Leistungen und sogar Gewährung von verzinsten Krediten, zu unterstützen.